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Beschlussvorlage GB (Zentrale Mülldeponie Mechernich, Umladestation hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Zentrale Mülldeponie Mechernich, Umladestation
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (Zentrale Mülldeponie Mechernich, Umladestation
hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 276/2004 17.02.2004 Az.: GB IV/66.2/867-10/32 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 17.03.2004 Zentrale Mülldeponie Mechernich, Umladestation hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Weber Tel.: 15 218 Abt.: 66.2 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurfskonzept zur Errichtung einer Müllumladestation auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich zu. Seite - 2 Begründung: Das vom Ingenieurbüro pbo, Aachen, erarbeitete Vorentwurfskonzept für die Errichtung einer Müllumladestation auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich konnte aufgrund der knapp bemessenen Bearbeitungszeit (siehe D 39/2004) erst am 10.03.2004 vorgelegt werden. In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung vom 10.03.2004 stellte die Verwaltung das Konzept mündlich vor (siehe Zusatzvorlage Z 1). Die in den Folien 2 und 3 dargestellten Eckpunkte zur Planungsabfolge werden kurzfristig in einem Bauentwurf zusammengefasst und dem StUA Aachen zur Genehmigung vorgelegt. Um frühzeitig einen Leistungskatalog für eine funktionale Ausschreibung erstellen zu können, stimmt die Fachabteilung derzeit die sich aus dem Bundesimissionschutzgesetz (BImSchG) ergebenden gesetzlichen Anforderungen und die hieraus resultierenden notwendigen technischen Maßnahmen mit den Genehmigungs- und Aufsichtbehörden ab. Das Bauvorhaben ist dann öffentlich auszuschreiben und bis zum 31.05.2005 zu realisieren. Die Vergabevorschläge werden entsprechend der bestehenden Vergabeordnung des Kreises Euskirchen dem Fachausschuss zur Beratung und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, dem dargestellten Verfahrensablauf und dem Vorentwurfskonzept zuzustimmen. I. V.: gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)