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Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 61, Brückenbauwerk Hellenthal Manscheid hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 61, Brückenbauwerk Hellenthal Manscheid
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 61, Brückenbauwerk Hellenthal Manscheid
hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 275/2004 17.02.2004 Az.: 66.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 10.03.2004 Kreisausschuss 17.03.2004 Kreisstraße 61, Brückenbauwerk Hellenthal Manscheid hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Marner Tel.: 15 534 Abt.: 66.2 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreissauschuss stimmt dem vorliegenden Bauentwurf zum Ausbau der Brücke Manscheid zu und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Planungsarbeiten. Begründung: Die Überprüfung des Brückenbauwerks an der K 61 über den Manscheider Bach bei Manscheid hat ergeben, dass das Bauwerk nicht mehr den Lastanforderungen entspricht. Damit die Erschlie- Seite - 2 ßung sicher gestellt werden kann, wurde das Brückenbauwerk provisorisch mit einer Holzkonstruktion unterstützt, um die Tragfähigkeit zu stabilisieren. Diese Holzkonstruktion ist keine Dauerlösung, da sie insbesondere das Durchflussprofil einengt. Es ist zwingend nötig konstruktive Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendige Tragfähigkeit der Brücke wiederherzustellen. In der Sitzung des Kreisausschusses am 24.09.2003 wurde mit der Vorlage V 219/2003 das Ingenieurbüro Lorenz aus Bad Münstereifel mit den Ingenieurleistungen zur Instandsetzung des Brückenbauwerks beauftragt. Die Vorplanung zu dem Projekt ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Der Vorentwurf sieht eine Fahrbahnbreite von 6,00 m vor. Die Gehwege sind beidseitig mit einer Breite von 1,25 m und einem Bordstein von 12 cm Höhe geplant. Die Brückenkappe wird an der Abschlussbegrenzung 25 cm hoch aufbetoniert. Das Geländer wird in der Abschlussbegrenzung von oben befestigt. Die Gründung erfolgt auf Grund des anstehenden Fels mit Bohrpfählen. Die Kostenschätzung schließt mit brutto 130.500,00 € reinen Baukosten für das Brückenbauwerk ab. In Richtung Winten, unmittelbar an die Brücke anschließend, ist der Oberbau der K 61 auf einem 230 m langem Abschnitt in weiten Teilbereichen zerstört. Eine Frostsicherheit des Oberbaus ist hier nicht gegeben. Wie auch im Fall der Brücke entspricht die zur Zeit vorhandene Fahrbahnbreite von 4,50 m nicht den heutigen verkehrlichen Anforderungen und Bestimmungen. Diese Gegebenheiten machen einen Ausbau dringend erforderlich. Die notwendige Verbreiterung der Straße auf 5,50 m bedingt das Herstellen einer ca. 100 m langen Stützmauer zur Sicherung der Böschung gegen eindringendes Wasser im Bereich des Manscheider Bachs. Aus wirtschaftlichen Gründen sollen der Ausbau der Brücke, der Ausbau des 230 m langen Straßenabschnittes sowie die Böschungssicherung in einer Maßnahme erfolgen. Für die notwendige Erneuerung der Brücke und den Ausbau der Straße wurde Anfang 2004 ein gemeinsamer Einplanungsantrag gestellt, mit dem Ziel eine Förderung der Gesamtmaßnahme nach dem GVFG zu erreichen. Die Verwaltung beabsichtigt in den Einplanungsgesprächen im September diesen Jahres eine Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2005 zu beantragen. Entsprechende Mittel für den Ausbau werden dann im Haushaltsplan für das Jahr 2005 eingestellt. Die Verwaltung schlägt vor, dem vorliegenden Vorentwurf sowie der Weiterführung der Planung des Brückenbauwerks zuzustimmen. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)