Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 275/2004
17.02.2004
Az.: 66.2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
10.03.2004
Kreisausschuss
17.03.2004
Kreisstraße 61, Brückenbauwerk Hellenthal Manscheid
hier: Zustimmung zum Vorentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Marner
Tel.: 15 534
Abt.: 66.2
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreissauschuss stimmt dem vorliegenden Bauentwurf zum Ausbau der Brücke
Manscheid zu und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Planungsarbeiten.
Begründung:
Die Überprüfung des Brückenbauwerks an der K 61 über den Manscheider Bach bei Manscheid
hat ergeben, dass das Bauwerk nicht mehr den Lastanforderungen entspricht. Damit die Erschlie-
Seite - 2 ßung sicher gestellt werden kann, wurde das Brückenbauwerk provisorisch mit einer Holzkonstruktion unterstützt, um die Tragfähigkeit zu stabilisieren.
Diese Holzkonstruktion ist keine Dauerlösung, da sie insbesondere das Durchflussprofil einengt.
Es ist zwingend nötig konstruktive Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendige Tragfähigkeit der
Brücke wiederherzustellen.
In der Sitzung des Kreisausschusses am 24.09.2003 wurde mit der Vorlage V 219/2003 das Ingenieurbüro Lorenz aus Bad Münstereifel mit den Ingenieurleistungen zur Instandsetzung des Brückenbauwerks beauftragt.
Die Vorplanung zu dem Projekt ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Der Vorentwurf sieht eine Fahrbahnbreite von 6,00 m vor. Die Gehwege sind beidseitig mit einer Breite von 1,25 m und einem
Bordstein von 12 cm Höhe geplant. Die Brückenkappe wird an der Abschlussbegrenzung 25 cm
hoch aufbetoniert. Das Geländer wird in der Abschlussbegrenzung von oben befestigt. Die Gründung erfolgt auf Grund des anstehenden Fels mit Bohrpfählen.
Die Kostenschätzung schließt mit brutto 130.500,00 € reinen Baukosten für das Brückenbauwerk
ab.
In Richtung Winten, unmittelbar an die Brücke anschließend, ist der Oberbau der K 61 auf einem
230 m langem Abschnitt in weiten Teilbereichen zerstört. Eine Frostsicherheit des Oberbaus ist
hier nicht gegeben. Wie auch im Fall der Brücke entspricht die zur Zeit vorhandene Fahrbahnbreite
von 4,50 m nicht den heutigen verkehrlichen Anforderungen und Bestimmungen. Diese Gegebenheiten machen einen Ausbau dringend erforderlich. Die notwendige Verbreiterung der Straße auf
5,50 m bedingt das Herstellen einer ca. 100 m langen Stützmauer zur Sicherung der Böschung
gegen eindringendes Wasser im Bereich des Manscheider Bachs.
Aus wirtschaftlichen Gründen sollen der Ausbau der Brücke, der Ausbau des 230 m langen Straßenabschnittes sowie die Böschungssicherung in einer Maßnahme erfolgen.
Für die notwendige Erneuerung der Brücke und den Ausbau der Straße wurde Anfang 2004 ein
gemeinsamer Einplanungsantrag gestellt, mit dem Ziel eine Förderung der Gesamtmaßnahme
nach dem GVFG zu erreichen.
Die Verwaltung beabsichtigt in den Einplanungsgesprächen im September diesen Jahres eine
Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2005 zu beantragen. Entsprechende Mittel für den Ausbau
werden dann im Haushaltsplan für das Jahr 2005 eingestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem vorliegenden Vorentwurf sowie der Weiterführung der Planung
des Brückenbauwerks zuzustimmen.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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