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Beschlussvorlage GB (Aufhebung des Sperrvermerks bei Haushaltsstelle 1 4700 71815 (Zuschuss Arbeitslosenzentrum/Beratungsstelle für Langzeitarbeitslose))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Aufhebung des Sperrvermerks bei Haushaltsstelle 1 4700 71815 (Zuschuss Arbeitslosenzentrum/Beratungsstelle für Langzeitarbeitslose)) Beschlussvorlage GB (Aufhebung des Sperrvermerks bei Haushaltsstelle 1 4700 71815 (Zuschuss Arbeitslosenzentrum/Beratungsstelle für Langzeitarbeitslose))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: 50/417-09 V 284/2004 25.02.2004 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 09.03.2004 Kreisausschuss 17.03.2004 Aufhebung des Sperrvermerks bei Haushaltsstelle 1 4700 71815 (Zuschuss Arbeitslosenzentrum/Beratungsstelle für Langzeitarbeitslose) Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 02251/15 563 Abt.: 50 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: 1 4700 71815 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit, den Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 1 4700 71815 (Zuschuss Arbeitslosenzentrum/Beratungsstelle für Langzeitarbeitslose) aufzuheben. Seite - 2 Begründung: Im Rahmen der Haushaltsberatung des Haushalts für die Jahre 2003/2004 wurde die Haushaltsstelle 1 4700 71815 (Zuschuss Arbeitslosenzentrum/Beratungsstelle für Langzeitarbeitslose) für das Jahr 2004 mit einem Sperrvermerk versehen. Der Haushaltsansatz ist bis zum Eingang des Zuwendungsbescheides aus der Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) gesperrt. Das Versorgungsamt Aachen – Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme – hat mit Bescheid vom 26.11.2003 für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2004 eine Zuwendung für die Finanzierung der Personalkosten der Arbeitslosenberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen e.V., in Höhe von 48.752 € bewilligt. Die Voraussetzung zur Entsperrung der Haushaltsstelle sind somit gegeben. I. V.: gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)