Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.12.2006
24
Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung (796/2006)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten
Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung und § 86 der Bauordnung für das Land NRW (BauO
NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung
vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 155, E. – Gymnich,
Naturparkzentrum Gymnicher Mühle beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage)
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung
einzuholen.Die V796/2006 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.