Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle 
I.  Aufstellungsbeschluss 
II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.12.2006 24 Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung (796/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung und § 86 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung einzuholen.Die V796/2006 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.