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Beschlusstext (Aufforstung Waldfläche gemäß § 44 LFoG)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
30.06.16, 17:01
Aktualisiert
30.06.16, 17:01
Beschlusstext (Aufforstung Waldfläche gemäß § 44 LFoG)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 30. Juni 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 16.06.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 13.3 Aufforstung Waldfläche gemäß § 44 LFoG (Vorlagen-Nr.204/2016) Mitteilung: Im Bereich des Barmener Driesch, nördlich der Fußgängerbrücke nach Tetz, befindet sich noch eine Waldfläche, die durch den Sturm ELA verwüstet wurde. Die Stadt Jülich ist gemäß § 44 LFoG verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren nach Schadenseintritt Waldflächen wieder entsprechend aufzuforsten. Die Fläche ist insgesamt ca 33.000 qm groß Es bestehen die folgenden Möglichkeiten der Aufforstung: 1. Herrichtung als Drieschfläche 33.000 qm, Kosten ca 80.000 – 100.000 € 2. Herrichtung Drieschfläche 17.000 qm, Kosten 40.000 – 50.000 €, Anlage Ökokonto 16.000 qm, Einnahmen 83.000 € 3. Anlage als Ökokonten 33.000 qm, Einnahmen 171.000 € Aus Sicht der Verwaltung wurde die 2 Alternative gewählt um einerseits den DrieschCharakter zu erhalten und andererseits eine Finanzierung der Aufforstungsmaßnahme sicher zu stellen. Die Maßnahme wird im Herbst 2016 umgesetzt. Der Ortsvorsteher und die IG Barmener Driesch werden über die Umsetzung informiert.