Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
30.06.16, 17:01
Aktualisiert
30.06.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 30. Juni 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 16.06.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
13.1
Nutzungsänderung von einem Lager in einen Verkaufsraum sowie Legalisierung eines
Anbaues
(Vorlagen-Nr.171/2016)
Mitteilung:
Es liegt ein Bauantrag für die Nutzungsänderung von Lager in Verkaufsraum sowie die
Legalisierung eines Anbaues (ehemals Ningelgen in der Eleonorenstraße 3) vor.
Das Grundstück liegt im Bereich des noch in der Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 28n. Dieser Bebauungsplan schließt zentren- und
nahversorgungsrelevanten Einzelhandel aus.
Im jetzigen Bebauungsplan Nr. 28 n „Eleonorenstraße“ ist ebenfalls Einzelhandel
ausgeschlossen. Hier ist eine Veränderungssperre in Kraft.
Nach Prüfung der Angelegenheit ist festgestellt worden, dass der Verkauf von
Malerartikeln, zumal noch im Zusammenhang mit dem dort ansässigen Malerbetrieb,
keine innerstadtschädigende Wirkung hat.
Welche Sortimente als nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevant einzustufen
sind, ergibt sich aus der Jülicher Liste. Malerbedarf wie Tapeten, usw. sind danach den
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zuzuordnen.
Die Erschließung für das Grundstück ist gesichert, die Grundstücksfläche die überbaut ist,
fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Fazit ist, dass die Umnutzung von
Lager in Verkaufsraum (68 m²) der Einzelhandelskonzeption nicht entgegensteht.