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Beschlusstext (Nutzungsänderung von einem Lager in einen Verkaufsraum sowie Legalisierung eines Anbaues)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
30.06.16, 17:01
Aktualisiert
30.06.16, 17:01
Beschlusstext (Nutzungsänderung von einem Lager in einen Verkaufsraum sowie Legalisierung eines
Anbaues)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 30. Juni 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 16.06.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 13.1 Nutzungsänderung von einem Lager in einen Verkaufsraum sowie Legalisierung eines Anbaues (Vorlagen-Nr.171/2016) Mitteilung: Es liegt ein Bauantrag für die Nutzungsänderung von Lager in Verkaufsraum sowie die Legalisierung eines Anbaues (ehemals Ningelgen in der Eleonorenstraße 3) vor. Das Grundstück liegt im Bereich des noch in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 28n. Dieser Bebauungsplan schließt zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel aus. Im jetzigen Bebauungsplan Nr. 28 n „Eleonorenstraße“ ist ebenfalls Einzelhandel ausgeschlossen. Hier ist eine Veränderungssperre in Kraft. Nach Prüfung der Angelegenheit ist festgestellt worden, dass der Verkauf von Malerartikeln, zumal noch im Zusammenhang mit dem dort ansässigen Malerbetrieb, keine innerstadtschädigende Wirkung hat. Welche Sortimente als nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevant einzustufen sind, ergibt sich aus der Jülicher Liste. Malerbedarf wie Tapeten, usw. sind danach den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zuzuordnen. Die Erschließung für das Grundstück ist gesichert, die Grundstücksfläche die überbaut ist, fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Fazit ist, dass die Umnutzung von Lager in Verkaufsraum (68 m²) der Einzelhandelskonzeption nicht entgegensteht.