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Beschlusstext (Umbau und Erweiterung des Einfamilienhauses Bauantrag im Außenbereich/ Vogelsangstraße)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
30.06.16, 17:01
Aktualisiert
30.06.16, 17:01
Beschlusstext (Umbau und Erweiterung des Einfamilienhauses
Bauantrag im Außenbereich/ Vogelsangstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 30. Juni 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 16.06.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 13.4 Umbau und Erweiterung des Einfamilienhauses Bauantrag im Außenbereich/ Vogelsangstraße (Vorlagen-Nr.196/2016) Mitteilung: Der Antragsteller begehrt die Erweiterung der Wohnfläche seines Wohnhauses von ca. 102 qm auf ca. 178 qm. Das Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 46, Flurstück 22 liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Das Vorhaben ist nicht privilegiert nach § 35 Abs. 1. Sonstige Vorhaben können gem. Abs. 2 im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Flächennutzungsplan legt hier eine Doppelnutzung mit Fläche für die Landwirtschaft und Fläche zur Erweiterung des Forschungszentrums fest. Dieser öffentliche Belang kann dem Vorhaben jedoch nicht entgegen gehalten werden, da es die Anforderungen des § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB erfüllt (Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen). Die Erschließung ist gesichert. Da keine gewichtigen Gründe erkennbar sind, die gegen das Vorhaben sprechen, beabsichtigt die Verwaltung, die Wohnraumerweiterung zu genehmigen.