Daten
Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
30.06.16, 17:01
Aktualisiert
30.06.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 30. Juni 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 16.06.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
13.4
Umbau und Erweiterung des Einfamilienhauses
Bauantrag im Außenbereich/ Vogelsangstraße
(Vorlagen-Nr.196/2016)
Mitteilung:
Der Antragsteller begehrt die Erweiterung der Wohnfläche seines Wohnhauses von ca.
102 qm auf ca. 178 qm. Das Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 46, Flurstück 22 liegt im
Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Das Vorhaben ist nicht
privilegiert nach § 35 Abs. 1.
Sonstige Vorhaben können gem. Abs. 2 im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert ist. Der Flächennutzungsplan legt hier eine Doppelnutzung mit
Fläche für die Landwirtschaft und Fläche zur Erweiterung des Forschungszentrums fest.
Dieser öffentliche Belang kann dem Vorhaben jedoch nicht entgegen gehalten werden, da
es die Anforderungen des § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB erfüllt (Erweiterung eines
Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen).
Die Erschließung ist gesichert.
Da keine gewichtigen Gründe erkennbar sind, die gegen das Vorhaben sprechen,
beabsichtigt die Verwaltung, die Wohnraumerweiterung zu genehmigen.