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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 8 / A 25/2003
Datum: 26.02.2004
Az.: 40/200 - 90
Abteilung: 40
Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum
Euenheim
hier: Sachstandsbericht
Bezüglich der Kooperationsbemühungen zwischen dem Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen
und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen wird folgender Sachstandsbericht vorgelegt:
1) Die CDU-Kreistagsfraktion beauftragte am12.03.2003 (A 25) die Verwaltung,
gemeinsam mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg und dem Berufsbildungszentrum
Euskirchen Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen
festzustellen, ob die in den Erläuterungen der Seiten 470 und 471 des
Vermögenshaushalts aufgelisteten Gerätschaften im Berufsbildungszentrum Euskirchen
vorhanden sind und in Kooperation mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg genutzt werden
können.
2) Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 02.04.2003, die Haushaltsansätze für folgende
Beschaffungen mit einem Sperrvermerk zu versehen, bis alle Möglichkeiten der Kooperation
zwischen dem Thomas-Eßer-Berufskolleg und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen geprüft
sind:
a) 92.000 € (CNC-Maschine)
b) 20.000 € (Messgeräte, Basisausstattung Sanitär, Versuchswagen)
c) 13.500 € (Ausbau Kfz-Werkstatt)
d)
4.500 € (Erneuerungen Maschinen Holzwerkstatt).
3) Kooperationsgespräche zwischen Thomas-Eßer-Berufskolleg, BZE und Verwaltung am 18.03.
und 05.05.2003 führten zu folgendem ersten Ergebnis:
CNC-Maschine
Unter Berücksichtigung des schulischen Bedarfs und wirtschaftlicher Erwägungen ist die
Übernahme einer CNC-Maschine vom BZE zum Preis von 12.000 € (zuzüglich Nebenkosten
für Transport, Installation, Einrichten und Aufrüsten auf schulische Erfordernisse i. H. v. rd.
7.500 €) die wirtschaftlichste Variante.
Kfz-Grundausstattung Zündsysteme
Eine Kooperation ist nicht möglich, weil die benötigte Lehrwand Kfz- Grundausstattung
Zündsysteme siebenfach vorhanden sein muss und das BZE lediglich über eine Lehrwand
verfügt. (Zudem ist die Beschaffungsmaßnahme aus finanziellen Gründen in ein späteres
Haushaltsjahr verschoben worden.)
Mechatronische Systemteile
Seite - 2 Das BZE verfügt nicht über die entsprechenden Geräte. TEB und BZE sind zur Kooperation
bereit, indem das BZE die Geräte im TEB mitnutzt. Diese Beschaffungsmaßnahme ist aus
finanziellen Gründen in ein späteres Haushaltsjahr verschoben worden.
4) Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nahm in seiner Sitzung am 18.06.2003 den
ersten Teil des Kooperationskonzeptes für die Bereiche
a) CNC-Technik
b)
Bildungsgang Kfz
c) Bildungsgang Mechatronik
zustimmend zur Kenntnis
und empfahl dem Kreisausschuss,
die im Vermögenshaushalt 2004 bei Haushaltsstelle vorgesehenen Mittel für die
Beschaffung der CNC-Maschine in Höhe von 19.500 EUR zu entsperren,
erst nach Vorlage des Gesamtkonzeptes auch für die Bereiche Versorgungstechnik,
Elektrotechnik und Holztechnik über die Aufhebung der Sperrvermerke zu beschließen.
Der Kreisausschuss folgte in seiner Sitzung am 16.07.2003 diesen Empfehlungen.
5) Seitens der Verwaltung haben mit allen Beteiligten mehrere Gespräche stattgefunden mit dem
Ziel, ein abgestimmtes Gesamtkonzept mit größtmöglicher Kooperation zu erzielen.
Bestehende Kooperationsmöglichkeiten wurden auf der Arbeitsebene der beiden Einrichtungen
geprüft und als Konzeptentwurf vorgelegt. Der Entwurf wurde von der Verwaltung nochmals
überarbeitet. Um den politischen Gremien weitere Informationen zur Verfügung zu stellen,
wurden den beiden Institutionen Prüfraster an die Hand gegeben. Die Prüfraster enthalten
folgende Angaben:
Grunddaten (Anzahl der Schüler/Klassen bzw. Kurse/Teilnehmer)
Räumliche Voraussetzungen (vorhanden/zusätzlicher Bedarf)
Sächliche Voraussetzungen (vorhanden/zusätzlicher Bedarf)
Kooperationsalternativen
Gemeinsamer Vorschlag zur Kooperation (kurzfristig / mittelfristig / langfristig)
Auswirkungen auf den Investitionsbedarf
Perspektiven und Rahmenbedingungen.
Das zwischen den Einrichtungen abgestimmte vollständige Konzept wurde am 26.02.2004
vorgelegt. Eine Prüfung des Gesamtkonzeptes durch die Verwaltung muss noch erfolgen. Ob
danach noch Gesprächsbedarf zwischen Verwaltung und den Einrichtungen besteht, kann
zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
6) Die Verwaltung prüft über diesen konkreten Auftrag hinaus die Möglichkeiten einer Kooperation
zwischen der VHS Kreis Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen. Mögliche
Kooperationsfelder sind
Ausweitung des förderfähigen Pflichtstundenangebotes im Bereich EDV-Arbeit-Beruf
(gemeinsame Planung von weiteren arbeitswelt- und berufsbezogenen Lehrgängen)
Vermeidung von Angebotsüberschneidungen durch vorherige Abstimmung
Nutzung der Raum-, Technik- und Zeitressourcen des BZE
(für die VHS, die nicht über eigene Raum- und Technikressourcen verfügt, könnten durch
die Nutzung der gut ausgestatteten Räume des BZE die Fortbildungsangebote optimiert
werden)
Seite - 3 Gemeinsame Werbung
(über die gemeinsamen Projekte hinaus könnten auch die beruflichen
Bildungsmaßnahmen des BZE im Programmheft der VHS zweimal jährlich beworben
werden).
Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass zur nächsten Sitzungsrunde abschließende
Aussagen zu den verschiedenen Kooperationsmodellen vorgelegt werden können.
In Vertretung
gez. Poth