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Verwaltungsergänzung (Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim 
hier: Sachstandsbericht) Verwaltungsergänzung (Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim 
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hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 8 / A 25/2003 Datum: 26.02.2004 Az.: 40/200 - 90 Abteilung: 40 Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim hier: Sachstandsbericht Bezüglich der Kooperationsbemühungen zwischen dem Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen wird folgender Sachstandsbericht vorgelegt: 1) Die CDU-Kreistagsfraktion beauftragte am12.03.2003 (A 25) die Verwaltung, gemeinsam mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen festzustellen, ob die in den Erläuterungen der Seiten 470 und 471 des Vermögenshaushalts aufgelisteten Gerätschaften im Berufsbildungszentrum Euskirchen vorhanden sind und in Kooperation mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg genutzt werden können. 2) Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 02.04.2003, die Haushaltsansätze für folgende Beschaffungen mit einem Sperrvermerk zu versehen, bis alle Möglichkeiten der Kooperation zwischen dem Thomas-Eßer-Berufskolleg und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen geprüft sind: a) 92.000 € (CNC-Maschine) b) 20.000 € (Messgeräte, Basisausstattung Sanitär, Versuchswagen) c) 13.500 € (Ausbau Kfz-Werkstatt) d) 4.500 € (Erneuerungen Maschinen Holzwerkstatt). 3) Kooperationsgespräche zwischen Thomas-Eßer-Berufskolleg, BZE und Verwaltung am 18.03. und 05.05.2003 führten zu folgendem ersten Ergebnis: CNC-Maschine Unter Berücksichtigung des schulischen Bedarfs und wirtschaftlicher Erwägungen ist die Übernahme einer CNC-Maschine vom BZE zum Preis von 12.000 € (zuzüglich Nebenkosten für Transport, Installation, Einrichten und Aufrüsten auf schulische Erfordernisse i. H. v. rd. 7.500 €) die wirtschaftlichste Variante. Kfz-Grundausstattung Zündsysteme Eine Kooperation ist nicht möglich, weil die benötigte Lehrwand Kfz- Grundausstattung Zündsysteme siebenfach vorhanden sein muss und das BZE lediglich über eine Lehrwand verfügt. (Zudem ist die Beschaffungsmaßnahme aus finanziellen Gründen in ein späteres Haushaltsjahr verschoben worden.) Mechatronische Systemteile Seite - 2 Das BZE verfügt nicht über die entsprechenden Geräte. TEB und BZE sind zur Kooperation bereit, indem das BZE die Geräte im TEB mitnutzt. Diese Beschaffungsmaßnahme ist aus finanziellen Gründen in ein späteres Haushaltsjahr verschoben worden. 4) Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nahm in seiner Sitzung am 18.06.2003 den ersten Teil des Kooperationskonzeptes für die Bereiche a) CNC-Technik b) Bildungsgang Kfz c) Bildungsgang Mechatronik zustimmend zur Kenntnis und empfahl dem Kreisausschuss, die im Vermögenshaushalt 2004 bei Haushaltsstelle vorgesehenen Mittel für die Beschaffung der CNC-Maschine in Höhe von 19.500 EUR zu entsperren, erst nach Vorlage des Gesamtkonzeptes auch für die Bereiche Versorgungstechnik, Elektrotechnik und Holztechnik über die Aufhebung der Sperrvermerke zu beschließen. Der Kreisausschuss folgte in seiner Sitzung am 16.07.2003 diesen Empfehlungen. 5) Seitens der Verwaltung haben mit allen Beteiligten mehrere Gespräche stattgefunden mit dem Ziel, ein abgestimmtes Gesamtkonzept mit größtmöglicher Kooperation zu erzielen. Bestehende Kooperationsmöglichkeiten wurden auf der Arbeitsebene der beiden Einrichtungen geprüft und als Konzeptentwurf vorgelegt. Der Entwurf wurde von der Verwaltung nochmals überarbeitet. Um den politischen Gremien weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, wurden den beiden Institutionen Prüfraster an die Hand gegeben. Die Prüfraster enthalten folgende Angaben: Grunddaten (Anzahl der Schüler/Klassen bzw. Kurse/Teilnehmer) Räumliche Voraussetzungen (vorhanden/zusätzlicher Bedarf) Sächliche Voraussetzungen (vorhanden/zusätzlicher Bedarf) Kooperationsalternativen Gemeinsamer Vorschlag zur Kooperation (kurzfristig / mittelfristig / langfristig) Auswirkungen auf den Investitionsbedarf Perspektiven und Rahmenbedingungen. Das zwischen den Einrichtungen abgestimmte vollständige Konzept wurde am 26.02.2004 vorgelegt. Eine Prüfung des Gesamtkonzeptes durch die Verwaltung muss noch erfolgen. Ob danach noch Gesprächsbedarf zwischen Verwaltung und den Einrichtungen besteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. 6) Die Verwaltung prüft über diesen konkreten Auftrag hinaus die Möglichkeiten einer Kooperation zwischen der VHS Kreis Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euskirchen. Mögliche Kooperationsfelder sind Ausweitung des förderfähigen Pflichtstundenangebotes im Bereich EDV-Arbeit-Beruf (gemeinsame Planung von weiteren arbeitswelt- und berufsbezogenen Lehrgängen) Vermeidung von Angebotsüberschneidungen durch vorherige Abstimmung Nutzung der Raum-, Technik- und Zeitressourcen des BZE (für die VHS, die nicht über eigene Raum- und Technikressourcen verfügt, könnten durch die Nutzung der gut ausgestatteten Räume des BZE die Fortbildungsangebote optimiert werden) Seite - 3 Gemeinsame Werbung (über die gemeinsamen Projekte hinaus könnten auch die beruflichen Bildungsmaßnahmen des BZE im Programmheft der VHS zweimal jährlich beworben werden). Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass zur nächsten Sitzungsrunde abschließende Aussagen zu den verschiedenen Kooperationsmodellen vorgelegt werden können. In Vertretung gez. Poth