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Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder) Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 273/2004 16.02.2004 Az.: 53/520-00 Schm X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 09.03.2004 Kreisausschuss 17.03.2004 Kreistag 31.03.2004 Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz Tel.: 15-471 Abt.: 53 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK): ________________________________________ ________________________________________ ________________________________________ Seite - 2 Begründung: Mit Beschluss des Kreistages vom 15.12.1999 wurde die Kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) eingerichtet und die in diesem Gremium vertretenen Institutionen bestimmt. Die Berufung der von den Institutionen vorgeschlagenen Mitglieder und deren Stellvertreter erfolgte durch Beschlüsse des Kreistages vom 13.09. und 20.12.2000. Aufgrund des Ausscheidens von Mitgliedern sollen auf Vorschlag der vertretenen Institutionen folgende neue Mitglieder/Stellvertreter berufen werden: Institution Ausgeschieden sind Vorschlag für Ernennung Apothekerkammer Nordrhein Lutz Nellner Markt 1 53909 Zülpich -als Stellvertreter- Peter Krösinger Kuchenheimer Straße 117 53881 Euskirchen -als Stellvertreter- Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Sibylle Achenbach Diakonisches Werk Oststraße 32 53879 Euskirchen -als Stellvertreterin- Walter Steinberger Diakonisches Werk Ka0plan-Kellermann-Straße 12 53879 Euskirchen -als Stellvertreter- Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein -Verwaltungsstelle Köln- Frau Gabriele Tarnow Kölner Straße 2 53902 Bad Münstereifel -als Stellvertreterin- Dr. Alexa Becker Unter dem Heltenbusch 1 53945 Blankenheim -als Stellvertreterin- Berufung der Mitglieder Das Verfahren zur personellen Besetzung der KGK ergibt sich aus § 2 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG) vom 20.08.1999. Hiernach werden die von den in der KGK vertretenen Institutionen vorgeschlagenen Vertreterinnen/Vertreter und der Stellvertreterinnen/Stellvertreter durch den Kreistag berufen. In Vertretung: Poth Allgemeiner Vertreter des Landrats Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)