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Beschlusstext (Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet; Ausnahme gem. § 14 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
13.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet;
Ausnahme gem. § 14 (2) BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 13.05.2008 8 Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet; Ausnahme gem. § 14 (2) BauGB (214/2008) Gemäß § 14 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) in Verbindung mit § 3 der Satzung der Stadt Erftstadt über die Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.133.1, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet, vom 14.01.2008, wird der Ausnahme von der Veränderungssperre für das bereits bauordnungsrechtlich beantragte Vorhaben: Bauantrag der Firma Füngeling zur Errichtung einer Lagerhalle für Paletten und Holz, Wildweg 4a, 50374 Erftstadt zugestimmt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)