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Beschlussvorlage GB (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG)) Beschlussvorlage GB (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG)) Beschlussvorlage GB (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 260/2004 09.02.2004 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 17.03.2004 Kreistag 31.03.2004 Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG) Sachbearbeiter/in: Tel.: Abt.: Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stellt gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz (VVzLRKG) vom 22.12.1998 in zur Zeit geltender Fassung gemäß Ziffer 1.3 zu § 6 LRKG für die aufgeführten Bediensteten für bestimmte gleichartige Dienstgeschäfte oder für abgegrenzte Gruppen von Dienstreisenden das Vorliegen triftiger Gründe nach § 6 Abs. 1 LRKG fest. Dieser Beschluss gilt auch für die Stellennachfolger dieser Bediensteten. Begründung: Seite - 2 - Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LRKG wird eine Wegstreckenentschädigung von 0,30 € pro km nur gewährt, wenn triftige Gründe für die Benutzung des privaten PKW vorliegen. Triftige Gründe liegen gemäß Ziffer 1.4 der VVzLRKG zu § 6 LRKG u. a. dann vor, wenn a) die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel zu einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand führt oder b) auf der Hin- und Rückfahrt eine oder mehrere Personen aus dienstlichen Gründen auf mehr als der Hälfte der Gesamtstrecke mitgenommen werden oder c) schweres (mindestens 15 kg) und/oder sperriges Dienstgepäck mitzuführen ist, das auch bei Anlegen eines strengen Maßstabes die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels als unzumutbar erscheinen lässt oder d) die Benutzung des Kraftfahrzeuges es ermöglicht, an einem Tag an verschiedenen Stellen Dienstgeschäfte wahrzunehmen. Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz kann für bestimmte gleichartige Dienstgeschäfte oder abgrenzbare Gruppen von Dienstreisenden (z. B. Prüfer im Außendienst) das Vorliegen triftiger Gründe durch den Kreistag auch allgemein festgestellt werden. Hierbei ist nach Auffassung der Verwaltung die besondere Schwierigkeit zu beachten, in einem Flächenkreis ein vom Bürger erwartetes Dienstleistungsniveau kostengünstig, kompetent und zeitgerecht aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung hatte am 10.02.1999 unter Anlegung eines strengen Maßstabes dem Kreistag in der Vorlage 981 vorgeschlagen, für bestimmte Bedienstete der einzelnen Geschäftsbereiche und Stabsstellen das allgemeine Vorliegen triftiger Gründe gemäß § 6 Abs. 1 LRKG festzustellen. Den entsprechenden Beschluss hat der Kreistag in seiner Sitzung am 16. Juni 1999 gefasst. Bedingt durch Umsetzungen bzw. Besetzung neugeschaffener Stellen schlägt die Verwaltung dem Kreistag vor, für folgende Bedienstete das Vorliegen triftiger Gründe gemäß § 6 Abs. 1 LRKG festzustellen: Geschäftsbereich I Abt. 10.3 - Organisation und Gebäudemanagement - Gründe a), c) und d) Kautz, Andreas (EDV-Team) Winkler, Andreas (EDV-Team) Geschäftsbereich II Abt. 32.1 – Sicherheit und Ordnung - Gründe a) und d) Heiders, Heike (Untere Jagdbehörde) Seite - 3 Geschäftsbereich III Abt. 43 – Weiterbildung (VHS) - Gründe a) und d) Balsliemke, Andreas Abt. 51 - Jugend und Familie - Gründe a) und d) Bandulet, Christoph (Erziehungsberatungsstelle) Krapp, Oliver (Bezirkssozialarbeit) Abt. 53 - Gesundheit - Gründe a) und d) Ganswindt, Britta (Gesundheitsaufseherin) Korth, Andreas (Arzt im sozialpsychiatrischen Dienst) Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)