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Beschlussvorlage GB (Besetzung des Beirates der St. Antonius Krankenhaus Schleiden GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Besetzung des Beirates der St. Antonius Krankenhaus Schleiden GmbH) Beschlussvorlage GB (Besetzung des Beirates der St. Antonius Krankenhaus Schleiden GmbH)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 259/2004 03.02.2004 Az.: 20/922-61/2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 17.03.2004 Kreistag 31.03.2004 Besetzung des Beirates der St. Antonius Krankenhaus Schleiden GmbH Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 421 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die folgenden vier Vertreter der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH werden in den Beirat der St. Antonius Krankenhaus Schleiden GmbH berufen: a) der Landrat (Günter Rosenke) b) der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (Josef Reidt) c) der Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (Dr. Hans Rossels) d) _______________________________. Begründung: Seite - 2 In § 8 des Gesellschaftsvertrages der St. Antonius Krankenhaus Schleiden GmbH (s. Beschluss des Kreistages vom 16.07.2003, TOP 8, sowie V 195/2003 einschl. Z1-Z3) ist ein aus 9 Mitgliedern bestehender Beirat vorgesehen. Von den 9 Mitgliedern sind 4 Mitglieder durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH zu benennen. Der Verwaltungsrat der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH hat vorgeschlagen, bei der Benennung der Beiratsmitglieder drei Benennungen an die Funktionen zu koppeln. Dies sind: a) der Landrat b) der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH c) der Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Aktuell werden in Ausführung dieser Funktionskoppelung benannt: a) Günter Rosenke b) Josef Reidt c) Dr. Hans Rossels Darüber hinaus ist ein weiteres Mitglied zu benennen. Allg. Vertreter des Landrates Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)