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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.147, Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.147, Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor;
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.147, Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor;
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.147, Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor;
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.06.2007 27 Bebauungsplan Nr.147, Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB (93/2007) Beschlussentwurf: I. Beschluss über die Anregungen Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes 147, E. – Lechenich, Bonner Tor, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414) vorgebrachten Anregungen wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB wie folgt entschieden: I. 1 Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Postfach 21 40, 50250 Pulheim Den Anregungen wird in Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege mit den folgenden Änderungen der Festsetzungen entsprochen: 1. Die max. Traufhöhe wird auf 10,50 m und die max. Firsthöhe auf 13,00 m festgesetzt. 2. Dachaufbauten (Dachgauben) sind nur auf der von der Bonner Straße abgewandten Seite der Dachkonstruktion zulässig. 3. Als Hauptdachform (Pkt. 2.1 der textlichen Festsetzungen) ist die Errichtung eines Satteldachs zulässig. Eine Abwalmung des Satteldachs zum Bonner Tor ist zulässig. I. 2 Bergamt Düren, Josef-Schregel-Straße, 52349 Düren Der Anregung wird entsprochen. Der o.g. Träger öffentlicher Belange regt die Aufnahme eines Hinweises bzgl. der Lage im Bereich braunkohlebedingter großflächiger Grundwasserbeeinflussung an. Der Hinweis wird Bestandteil der textlichen Festsetzungen zum Bebaungsplan. I.3 Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, WillyBrandt-Platz 1, 50126 Bergheim Die Untere Landschaftsbehörde regt an, auf eine Überplanung der Fläche zu verzichten. Für den Fall einer Realisierung wird die weitgehende Festsetzung und Erhaltung der vorhandenen Grünstruktur vorgeschlagen. Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt. I.4 Staatliche Umweltamt Köln, Postfach 130244, 50496 Köln Der Anregung bzgl. des Immissionsschutzes ist entsprochen. Die im Rahmen der gutachterlichen Stellungnahme berücksichtigte Lärmschutzwand wird Teil der Festsetzungen des Bebauungsplanes. I.5 Eheleute Gabriele Oehler Clauss und Peter Clauss, Am Haagenpfädchen 6, 50374 Erftstadt, Frau Katharina Schaudt, Am Haagenpfädchen 4, 50374 Erftstadt, Eheleute Marion und Rudolf Schaudt, Am Haagenpfädchen 2 b, 50374 Erftstadt vertreten durch Rechtsanwälte Kapellmann und Partner, Postfach 100 228, 41002 Mönchengladbach I.5.1 Es wird gerügt, das der „Schlussbericht der ergänzenden Verkehrs-untersuchung für das Straßennetz in Erftstadt-Lechenich“ und das Konzept „Quartiersumbau historische Altstadt Lechenich“ nicht im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt worden sind. Die Rüge wird als unbegründet zurückgewiesen. I.5.2 Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 05.06.2007 Seite 2 Es wird vorgehalten, die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 BauGB seien nicht offen gelegt worden. Dem Vorhalt wird widersprochen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 05.06.2007 Seite 3