Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 257/2004
21.01.2004
Az.: 60.12
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
04.02.2004
Kreisausschuss
17.03.2004
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Mehren
Tel.: 15 241
Abt.: 60.12
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt das Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Euskirchen.
Begründung:
€
€
Seite - 2 Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 18.09.02 (V64/2002) hat das Ingenieurbüro pbo,
Aachen, das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für den Kreis Euskirchen fortgeschrieben. Die Fortschreibung wurde aufgrund der Schließung der Deponie zum 01.06.2005 und der daraus resultierenden Änderung der Entsorgungssituation erforderlich. Insbesondere die Entsorgungslogistik ist
neu zu gestalten. Ferner sieht der § 5a LabfG eine regelmäßige Fortschreibung des AWK vor.
Der Entwurf des AWK wurde bereits in den Sitzungen des interfraktionellen Arbeitskreises am
31.07.2003 sowie am 19.01.2004 vorgestellt und diskutiert.
Die abschließende Fassung des Entwurfs des AWK wird der Verwaltung am 26.01.2004 übergeben und umgehend an die Fraktionen und Ausschussmitglieder weitergeleitet.
Zeitgleich erfolgt die Anhörung der Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen. Über das
Ergebnis der Anhörung wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Straßen und
Abfallbeseitigung am 10.03.2004 berichtet.
Als wesentliche Ergebnisse der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes sind festzuhalten.
1.)
Der gesetzlich geforderte Nachweis einer 10-jährigen Entsorgungssicherheit für den Kreis
Euskirchen kann aufgrund der Restlaufzeit der Zentralen Mülldeponie Mechernich und dem
mit der Firma RWE Umwelt abgeschlossenen Kooperationsvertrages erbracht werden.
2.)
Insgesamt ist für die nächsten zehn Jahre von einem konstanten Abfall- und Wertstoffaufkommen je Einwohner und Jahr auszugehen. Eine Erhöhung der absoluten Abfallmengen
erfolgt nur aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung im Kreis Euskirchen.
3.)
Die separate Erfassung von Altholz aus dem kommunalen Restsperrmüll wird empfohlen.
4.)
Aufgrund steigender Anforderungen an die Qualität erzeugter Komposte, sollte im Einklang
mit dem Abfallwirtschaftsplan für die Bezirksregierung Köln, die getrennte Bioabfallsammlung in der geogenen Belastungszone überprüft werden.
5.)
Im Bereich des Dualen Systems werden sich nachhaltige Veränderungen ergeben, die zu
einer Reduzierung der Sammelmengen führen werden. Die derzeit hohe Sammelmenge ist
Beleg für eine umfangreiche Fehlnutzung des Sammelsystems „Gelbe Tonne „. Daher wird
eine Umlagerung von ca. 15 kg je Einwohner und Jahr in den Hausmüll erfolgen.
6.)
Die umfangreichen Ausführungen und Vorschläge zur Entsorgungslogistik ab 01.06.2005
sind den schriftlichen Unterlagen zu entnehmen und werden zusätzlich in der Ausschusssitzung von Herrn Prof. Dr. Pretz mündlich erläutert.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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