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Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 257/2004 21.01.2004 Az.: 60.12 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 04.02.2004 Kreisausschuss 17.03.2004 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Mehren Tel.: 15 241 Abt.: 60.12 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt das Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Euskirchen. Begründung: € € Seite - 2 Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 18.09.02 (V64/2002) hat das Ingenieurbüro pbo, Aachen, das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für den Kreis Euskirchen fortgeschrieben. Die Fortschreibung wurde aufgrund der Schließung der Deponie zum 01.06.2005 und der daraus resultierenden Änderung der Entsorgungssituation erforderlich. Insbesondere die Entsorgungslogistik ist neu zu gestalten. Ferner sieht der § 5a LabfG eine regelmäßige Fortschreibung des AWK vor. Der Entwurf des AWK wurde bereits in den Sitzungen des interfraktionellen Arbeitskreises am 31.07.2003 sowie am 19.01.2004 vorgestellt und diskutiert. Die abschließende Fassung des Entwurfs des AWK wird der Verwaltung am 26.01.2004 übergeben und umgehend an die Fraktionen und Ausschussmitglieder weitergeleitet. Zeitgleich erfolgt die Anhörung der Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen. Über das Ergebnis der Anhörung wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung am 10.03.2004 berichtet. Als wesentliche Ergebnisse der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes sind festzuhalten. 1.) Der gesetzlich geforderte Nachweis einer 10-jährigen Entsorgungssicherheit für den Kreis Euskirchen kann aufgrund der Restlaufzeit der Zentralen Mülldeponie Mechernich und dem mit der Firma RWE Umwelt abgeschlossenen Kooperationsvertrages erbracht werden. 2.) Insgesamt ist für die nächsten zehn Jahre von einem konstanten Abfall- und Wertstoffaufkommen je Einwohner und Jahr auszugehen. Eine Erhöhung der absoluten Abfallmengen erfolgt nur aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung im Kreis Euskirchen. 3.) Die separate Erfassung von Altholz aus dem kommunalen Restsperrmüll wird empfohlen. 4.) Aufgrund steigender Anforderungen an die Qualität erzeugter Komposte, sollte im Einklang mit dem Abfallwirtschaftsplan für die Bezirksregierung Köln, die getrennte Bioabfallsammlung in der geogenen Belastungszone überprüft werden. 5.) Im Bereich des Dualen Systems werden sich nachhaltige Veränderungen ergeben, die zu einer Reduzierung der Sammelmengen führen werden. Die derzeit hohe Sammelmenge ist Beleg für eine umfangreiche Fehlnutzung des Sammelsystems „Gelbe Tonne „. Daher wird eine Umlagerung von ca. 15 kg je Einwohner und Jahr in den Hausmüll erfolgen. 6.) Die umfangreichen Ausführungen und Vorschläge zur Entsorgungslogistik ab 01.06.2005 sind den schriftlichen Unterlagen zu entnehmen und werden zusätzlich in der Ausschusssitzung von Herrn Prof. Dr. Pretz mündlich erläutert. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)