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Beschlusstext (Bürgerantrag 02/2013 - Unterschutzstellung von Teilen des Kommunalfriedhofes, Haubourdinstraße)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
15 kB
Datum
15.04.2013
Erstellt
31.05.13, 17:05
Aktualisiert
31.05.13, 17:05
Beschlusstext (Bürgerantrag 02/2013 - Unterschutzstellung von Teilen des Kommunalfriedhofes, Haubourdinstraße) Beschlusstext (Bürgerantrag 02/2013 - Unterschutzstellung von Teilen des Kommunalfriedhofes, Haubourdinstraße)

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Stadt Jülich Jülich, 31. Mai 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses am 15.04.2013 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Bürgerantrag 02/2013 - Unterschutzstellung von Teilen des Kommunalfriedhofes, Haubourdinstraße (Vorlagen-Nr.73/2013) Die Ausschussvorsitzende regt an, dass der Vertreter des antragstellenden Bürgerbeirates, Herr Dr. Nieveler, den Antrag selbst vorstellt und begründet. Herr Dr. Nieveler verweist auf den Antrag und die beigefügten Unterlagen. Ferner erläutert er, dass es in Jülich nur wenige Baudenkmäler gibt. Dem Bürgerbeirat ginge es darum, dass die Struktur des alten Friedhofteiles, der um 1920 angelegt wurde, unter Schutz gestellt wird. Die einzelnen Grabstätten müssten dabei nicht berücksichtigt werden. Er bittet zu bedenken, dass es sich um den einzigen Friedhof in Jülich handelt, der aus dieser Zeit stammt, auch die Friedhöfe in den Ortsteilen seien alle jünger. Fraglich sei, ob der Weg in Richtung Leichenhalle ebenfalls berücksichtigt werden muss. Seiner Meinung nach ist dies nicht erforderlich. Des Weiteren weist er noch auf die Entwicklung der Bestattungskultur hin, die anhand der Erweiterungen des Friedhofes zu erkennen ist. Hier spricht er im Besonderen die Eingänge und die Anzahl der dort befindlichen Parkplätze an. Abschließend führt er noch Einzelheiten zur Familie Meishner an und erklärt, dass die Unterschutzstellung dieser Grabstätte aus dem Antrag herausgenommen werden müsse, da die Einverständniserklärung der Familie erforderlich ist. Frau Haffner teilt anschließend die erste Einschätzung der Verwaltung mit. Hiernach sollte bei der Festlegung der Wegeführung eine Selbstverpflichtung durch einen Ratsbeschluss geprüft werden, da denkmalrechtliche Vorschriften vermutlich auch Kosten verursachen. Hinsichtlich der Flächenstruktur und der Torgebäude (Büroraum u. öffentliche Toilette) wird ebenfalls auf eventuell entstehende Mehrkosten durch denkmalrechtliche Vorgaben hingewiesen. Gleiches gelte auch für die Grabstätte Meishner. In der anschließenden Diskussion besteht Einigkeit darüber, dass der alte Friedhofsteil in seiner Struktur erhalten bleiben soll. Fraglich ist, ob der Eingangsbereich mit den beiden Torgebäuden davon ausgenommen werden soll. Zum einen aus Kostengründen, zum anderen, weil eine Nutzung als Büro- bzw. Aufenthaltsraum und öffentliche Toilette erfolgt, die dann evtl. so nicht mehr erfolgen darf. Neue Räumlichkeiten müssten dann geschaffen werden, die ebenfalls wieder Kosten verursachen würden. Herr Dr. Nieveler bemerkt, dass der Eingangsbereich zu dem Teil des Friedhofs gehört, der unter Schutz gestellt werden soll und verweist auf die beiden Gebäude im Eingangsbereich des Kommunalfriedhofes in Koslar, wo dies auch möglich war. Frau Dohmen und Herr Rauh merken an, dass sich hier ein Förderverein kümmert. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufnahme des Vorschlages der Verwaltung hinsichtlich der Selbstverpflichtung und Verweis des Antrages an den Kulturausschuss. Beschluss der Sitzung des Bürgerausschusses vom 15.04.2013 Seite 2