Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 253/2003
19.11.2003
Az.: 20-935-01
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
03.12.2003
Kreistag
16.12.2003
Verlagerung der Stiftungsverwaltung “Stiftung Kloock” vom Kreis Euskirchen auf die Stadt
Zülpich
Sachbearbeiter/in: Herr Steffens
Tel.: 15 422
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Verlagerung der Stiftungsverwaltung „Stiftung Kloock“ vom
Kreis Euskirchen auf die Stadt Zülpich zu.
Die Verwaltung wird beauftragt
a) einen Übertragungsvertrag mit der Stadt Zülpich abzuschließen,
b) die Übertragung des Stammvermögens der Stiftung durch Umschreibung im
Grundbuch zu veranlassen und
c) den Transfer des Rücklagenvermögen zu veranlassen.
Die Kosten der Übertragung trägt der Kreis Euskirchen.
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Seite - 2 Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Stadtrates
der Stadt Zülpich.
Begründung:
Mit der kommunalen Neugliederung zum 1.1.1972 wurde die Zuständigkeit der Stiftungsverwaltung
für die Stiftung Kloock vom Kreis Düren auf den Kreis Euskirchen übertragen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Stadt Zülpich wird seither das Stiftungsvermögen
(Stamm- und Rücklagenvermögen) im Sinne des Stiftungsgebers verwaltet.
Die Verwaltung des Stammvermögens erschöpft sich im wesentlichen in der rentierlichen Verpachtung bzw. Neuverpachtung der ackerbaulich genutzten Grundstücke der Stiftung durch den Kreis
auf Vorschlag der Stiftungskommission.
Die Aufgaben des Kreises bei der Verwaltung des Rücklagenvermögens bestehen überwiegend
darin, den Eingang der Pachteinnahmen bei der Kreiskasse zu überwachen und die Jahresausschüttungen an den bedürftigen Personenkreis der Orte Geich und Füssenich auf Vorschlag der
Stadt Zülpich auszuzahlen. Im übrigen erschöpft sich die Aufgabenstellung in der jährlich offenen
Ausweisung der Zahlungsströme und des Rücklagenbestandes der Stiftung im Haushaltsplan des
Kreises.
Im Sinne einer Aufgabenverschlankung und zur Vermeidung unnötigen doppelten Aufwandes ist
es sinnvoll, die Verwaltung der Stiftung auf die Stadt Zülpich zu übertragen. Mit den Aufgaben wird
auch das Stiftungsvermögen auf die Stadt Zülpich übertragen.
Die Stadt Zülpich ist mit der Aufgabenübertragung einverstanden, sofern diese für die Stadt kostenneutral erfolgt.
Die durch die schenkungsvertragliche Übereignung des Stiftungsvermögens entstehenden Notarkosten müssen daher vom Kreis übernommen werden. Im Gegenzug entfallen beim Kreis künftig
die oben beschriebenen administrativen Tätigkeiten.
I. V.: gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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