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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 247/2003
11.11.2003
Datum:
Az.: 66.2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
26.11.2003
Kreisausschuss
03.12.2003
K 20, Ausbau der OD Eicks sowie Neubau des Radweges von Eicks bis zur B 266
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Marner
Tel.: 15 534
Abt.: 66.2
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.: 2 6500 96015
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zur Herstellung des gemeinsamen straßenbegleitenden Rad-/ Gehweges von der B 477 bei Kommern bis nach Eicks und dem Umbau der Ortsdurchfahrt der K 20 in Eicks zu.
Begründung:
Seite - 2 Der Kreisausschuss hat mit der Vorlage V 118/2002 in seiner Sitzung am 04.12.2002 beschlossen,
dem Ingenieurbüro Linscheidt die Planungsleistungen für die Herstellung eines gemeinsamen straßenbegleitenden Rad-/ Gehweges von der B 477 bei Kommern bis nach Eicks und für den Ausbau
der K 20 in der Ortslage Eicks (im weiteren OD genannt) zu vergeben. Der Bauentwurf hierzu ist
fertiggestellt.
Die Ausbaumaßnahme lässt sich wie folgt beschreiben:
1. Länge der Baustrecke
Der Bauentwurf sieht einen Radwegausbau auf einer Länge von 2.250 m vor. Der Straßenausbau
der K 20 erfolgt außerhalb der OD auf einer Strecke von 520 m und auf 400 m innerhalb der OD.
2. Gegenwärtige Verkehrsverhältnisse
Da die K 20 durch die Verlegung der Parkplatzzufahrt des Freilichtmuseums an Bedeutung gewonnen hat, ist es wichtig die Fußgänger und Radfahrer auf einer separaten Trasse zu führen.
Innerhalb der OD sind kaum ausreichende Schutzräume für Fußgänger vorhanden. Der gegenwärtige Straßenzustand führt daher zu Konfliktsituationen.
3. Zukünftiger Straßenzustand
Im Bauentwurf ist ein 2,50 m breiter gemeinsamer Rad-/ Gehweg von der Einmündung K 20 /
B477 bis zur Waldkapellenstraße in der OD Eicks vorgesehen, wo er Anschluss an den Wasserburgenradweg findet. Die Trasse verläuft auf der südwestlichen Seite der K 20 und erschließt die
vom Landschaftsverband hergestellte Einmündung zum neuen Museumsparkplatz. Im Bereich der
Kastanienallee in Höhe des Wanderparkplatzes, wird der gemeinsame Rad-/ Gehweg etwas weiter
von der Straße abgesetzt, um das Wurzelwerk der Bäume nicht zu beschädigen. Damit der Fahrradfahrer die Burgstraße zur Burg Eicks gefahrlos erreichen kann, wird eine Querungshilfe im
Straßenquerschnitt errichtet.
Der Straßenausbau beginnt hinter dem Wanderparkplatz in Höhe der Kastanienallee, da dort der
Oberbau Schäden aufweist, welche auf einen mangelhaften Unterbau zurückzuführen ist. Innerhalb der OD wird eine deutliche Trennung des Verkehrsraumes vorgesehen. Da der nutzbare
Querschnitt zum Teil knapp bemessen ist, kann die Fahrbahnbreite nicht durchgängig mit 6,00 m
Breite ausgeführt werden. Zwischen der Waldkapellenstraße und der Einmündung Maternusberg
beträgt die Fahrbahnbreite 5,00 m. Die zweite Einengung der Fahrbahn wird in Höhe der Hausnummer 42 angeordnet. Die Fahrbahnbreite wird dort zu Gunsten der Gehwegbreiten auf 3,50 m
begrenzt. Am Ortsende ist für den einfahrenden Verkehr aus Richtung Floisdorf eine geschwindigkeitsmindernde Maßnahme in Form einer Querungshilfe vorgesehen. Der Knoten K 20 / K 27 /
Overbergstraße wird im Zuge des Straßenbaus übersichtlicher gestaltet.
Mit Beschluß zur Vorlage V 219/2003 wurde durch den Kreisausschuss der Vergabe der
Ingenieurleistungen für die Neuplanung des Brückenbauwerks an das Ingenieurbüro Zurawski aus
Bad Münstereifel zugestimmt. Die Planungsarbeiten werden derzeit ausgeführt. Das
Brückenbauwerk wird im Zuge der Straßenbauarbeiten erneuert.
Seite - 3 4. Bautechnische Einzelheiten
Eine Regeltrassierung im eigentlichen Sinne lässt der Umbau der Ortsdurchfahrt, auf Grund der
vielen Zwangspunkte wie Hauseingänge und Zufahrten und den damit verbundenen Querschnittsveränderungen, nicht zu.
Aufbau der Fahrbahn
entsprechend der RSTO `01, Bauklasse IV
Asphaltbetondeckschicht
bituminöse Tragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
4,0 cm
14,0 cm
52,0 cm
70,0 cm
Aufbau der Gehwege
Betonsteinpflaster
Pflasterbett
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
8,0 cm
3,0 cm
19,0 cm
30,0 cm
Aufbau des Rad-/ Gehweges
Asphaltbetondeckschicht
bituminöse Tragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
2,5 cm
8,0 cm
19,5 cm
30,0 cm
5. Entwässerung
Das auf dem gemeinsamen Rad-/ Gehweg anfallende Regenwasser entwässert –ebenso wie die
Straße außerhalb der OD- in den parallel verlaufenden Straßenseitengraben. Der
Straßenseitengraben schlägt in ein namenloses Gewässer ab.
Innerhalb der OD wird das Niederschlagswasser über einen zu sanierenden Regenwasserkanal in
den Bruchbach eingeleitet. Das Oberflächenwasser der Straße und der Gehwege wird über
Abflussrinnen gefasst und über Straßenabläufe dem Regenwasserkanal zugeführt.
6. Kostenträger / Unterhaltungspflicht
Kostenträger der Gesamtmaßnahme, mit Ausnahme der neu herzustellenden Gehwege in der
Ortslage, ist der Kreis Euskirchen. Für die neuen Gehwege ist die Stadt Mechernich kostentragungspflichtig. Die Stadt Mechernich wird für die Gehwege und den gemeinsamen Rad-/ Gehweg
innerhalb der OD unterhaltsplichtig. Außerhalb der OD wird der Kreis Euskirchen für die Straße
und den gemeinsamen Rad-/ Gehweg unterhaltspflichtig.
7. Planfeststellung
Eine Planfeststellung wird nicht durchgeführt, da die Trassierung in der vorhandenen Linie der K
20 verläuft. Es ist jedoch eine wasserrechtliche Genehmigung für den Neubau der Brücke über
den Bruchbach erforderlich.
Derzeit wird die Abstimmung mit der Stadt Mechernich durchgeführt.
8. Kosten
Seite - 4 Die Gesamtmaßnahme ist grundsätzlich nach GVFG förderfähig.
Die Baukosten setzen sich wie folgt zusammen:
Straßenbau
Rad-/ Gehweg
Brückenbauwerk
1.049.000,00 €
482.000,00 €
139.200,00 €
Gesamtbaukosten
1.670.200,00 €
Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauentwurf zur Herstellung des gemeinsamen straßenbegleitenden Rad-/ Gehweges von der B 477 bei Kommern bis nach Eicks und dem Umbau der Ortsdurchfahrt der K 20 in Eicks zuzustimmen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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