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Beschlussvorlage GB (K 20, Ausbau der OD Eicks sowie Neubau des Radweges von Eicks bis zur B 266 hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 20, Ausbau der OD Eicks sowie Neubau des Radweges von Eicks bis zur B 266
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 20, Ausbau der OD Eicks sowie Neubau des Radweges von Eicks bis zur B 266
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 20, Ausbau der OD Eicks sowie Neubau des Radweges von Eicks bis zur B 266
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 20, Ausbau der OD Eicks sowie Neubau des Radweges von Eicks bis zur B 266
hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 247/2003 11.11.2003 Datum: Az.: 66.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.11.2003 Kreisausschuss 03.12.2003 K 20, Ausbau der OD Eicks sowie Neubau des Radweges von Eicks bis zur B 266 hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Marner Tel.: 15 534 Abt.: 66.2 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: 2 6500 96015 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zur Herstellung des gemeinsamen straßenbegleitenden Rad-/ Gehweges von der B 477 bei Kommern bis nach Eicks und dem Umbau der Ortsdurchfahrt der K 20 in Eicks zu. Begründung: Seite - 2 Der Kreisausschuss hat mit der Vorlage V 118/2002 in seiner Sitzung am 04.12.2002 beschlossen, dem Ingenieurbüro Linscheidt die Planungsleistungen für die Herstellung eines gemeinsamen straßenbegleitenden Rad-/ Gehweges von der B 477 bei Kommern bis nach Eicks und für den Ausbau der K 20 in der Ortslage Eicks (im weiteren OD genannt) zu vergeben. Der Bauentwurf hierzu ist fertiggestellt. Die Ausbaumaßnahme lässt sich wie folgt beschreiben: 1. Länge der Baustrecke Der Bauentwurf sieht einen Radwegausbau auf einer Länge von 2.250 m vor. Der Straßenausbau der K 20 erfolgt außerhalb der OD auf einer Strecke von 520 m und auf 400 m innerhalb der OD. 2. Gegenwärtige Verkehrsverhältnisse Da die K 20 durch die Verlegung der Parkplatzzufahrt des Freilichtmuseums an Bedeutung gewonnen hat, ist es wichtig die Fußgänger und Radfahrer auf einer separaten Trasse zu führen. Innerhalb der OD sind kaum ausreichende Schutzräume für Fußgänger vorhanden. Der gegenwärtige Straßenzustand führt daher zu Konfliktsituationen. 3. Zukünftiger Straßenzustand Im Bauentwurf ist ein 2,50 m breiter gemeinsamer Rad-/ Gehweg von der Einmündung K 20 / B477 bis zur Waldkapellenstraße in der OD Eicks vorgesehen, wo er Anschluss an den Wasserburgenradweg findet. Die Trasse verläuft auf der südwestlichen Seite der K 20 und erschließt die vom Landschaftsverband hergestellte Einmündung zum neuen Museumsparkplatz. Im Bereich der Kastanienallee in Höhe des Wanderparkplatzes, wird der gemeinsame Rad-/ Gehweg etwas weiter von der Straße abgesetzt, um das Wurzelwerk der Bäume nicht zu beschädigen. Damit der Fahrradfahrer die Burgstraße zur Burg Eicks gefahrlos erreichen kann, wird eine Querungshilfe im Straßenquerschnitt errichtet. Der Straßenausbau beginnt hinter dem Wanderparkplatz in Höhe der Kastanienallee, da dort der Oberbau Schäden aufweist, welche auf einen mangelhaften Unterbau zurückzuführen ist. Innerhalb der OD wird eine deutliche Trennung des Verkehrsraumes vorgesehen. Da der nutzbare Querschnitt zum Teil knapp bemessen ist, kann die Fahrbahnbreite nicht durchgängig mit 6,00 m Breite ausgeführt werden. Zwischen der Waldkapellenstraße und der Einmündung Maternusberg beträgt die Fahrbahnbreite 5,00 m. Die zweite Einengung der Fahrbahn wird in Höhe der Hausnummer 42 angeordnet. Die Fahrbahnbreite wird dort zu Gunsten der Gehwegbreiten auf 3,50 m begrenzt. Am Ortsende ist für den einfahrenden Verkehr aus Richtung Floisdorf eine geschwindigkeitsmindernde Maßnahme in Form einer Querungshilfe vorgesehen. Der Knoten K 20 / K 27 / Overbergstraße wird im Zuge des Straßenbaus übersichtlicher gestaltet. Mit Beschluß zur Vorlage V 219/2003 wurde durch den Kreisausschuss der Vergabe der Ingenieurleistungen für die Neuplanung des Brückenbauwerks an das Ingenieurbüro Zurawski aus Bad Münstereifel zugestimmt. Die Planungsarbeiten werden derzeit ausgeführt. Das Brückenbauwerk wird im Zuge der Straßenbauarbeiten erneuert. Seite - 3 4. Bautechnische Einzelheiten Eine Regeltrassierung im eigentlichen Sinne lässt der Umbau der Ortsdurchfahrt, auf Grund der vielen Zwangspunkte wie Hauseingänge und Zufahrten und den damit verbundenen Querschnittsveränderungen, nicht zu. Aufbau der Fahrbahn entsprechend der RSTO `01, Bauklasse IV Asphaltbetondeckschicht bituminöse Tragschicht Frostschutzschicht Gesamtaufbau 4,0 cm 14,0 cm 52,0 cm 70,0 cm Aufbau der Gehwege Betonsteinpflaster Pflasterbett Frostschutzschicht Gesamtaufbau 8,0 cm 3,0 cm 19,0 cm 30,0 cm Aufbau des Rad-/ Gehweges Asphaltbetondeckschicht bituminöse Tragschicht Frostschutzschicht Gesamtaufbau 2,5 cm 8,0 cm 19,5 cm 30,0 cm 5. Entwässerung Das auf dem gemeinsamen Rad-/ Gehweg anfallende Regenwasser entwässert –ebenso wie die Straße außerhalb der OD- in den parallel verlaufenden Straßenseitengraben. Der Straßenseitengraben schlägt in ein namenloses Gewässer ab. Innerhalb der OD wird das Niederschlagswasser über einen zu sanierenden Regenwasserkanal in den Bruchbach eingeleitet. Das Oberflächenwasser der Straße und der Gehwege wird über Abflussrinnen gefasst und über Straßenabläufe dem Regenwasserkanal zugeführt. 6. Kostenträger / Unterhaltungspflicht Kostenträger der Gesamtmaßnahme, mit Ausnahme der neu herzustellenden Gehwege in der Ortslage, ist der Kreis Euskirchen. Für die neuen Gehwege ist die Stadt Mechernich kostentragungspflichtig. Die Stadt Mechernich wird für die Gehwege und den gemeinsamen Rad-/ Gehweg innerhalb der OD unterhaltsplichtig. Außerhalb der OD wird der Kreis Euskirchen für die Straße und den gemeinsamen Rad-/ Gehweg unterhaltspflichtig. 7. Planfeststellung Eine Planfeststellung wird nicht durchgeführt, da die Trassierung in der vorhandenen Linie der K 20 verläuft. Es ist jedoch eine wasserrechtliche Genehmigung für den Neubau der Brücke über den Bruchbach erforderlich. Derzeit wird die Abstimmung mit der Stadt Mechernich durchgeführt. 8. Kosten Seite - 4 Die Gesamtmaßnahme ist grundsätzlich nach GVFG förderfähig. Die Baukosten setzen sich wie folgt zusammen: Straßenbau Rad-/ Gehweg Brückenbauwerk 1.049.000,00 € 482.000,00 € 139.200,00 € Gesamtbaukosten 1.670.200,00 € Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauentwurf zur Herstellung des gemeinsamen straßenbegleitenden Rad-/ Gehweges von der B 477 bei Kommern bis nach Eicks und dem Umbau der Ortsdurchfahrt der K 20 in Eicks zuzustimmen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)