Daten
Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
11.12.17, 16:35
Aktualisiert
11.12.17, 16:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 11. Dezember 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 30.11.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
25.
Bebauungsplan Nr. A 37 " Pasqualini II "
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB)
– beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
(Vorlagen-Nr.368/2017)
SB Steufmehl weist darauf hin, dass hiermit letztendlich über den endgültigen Abriss von
Schirmerschule und Stadthalle entschieden wird. Von Seiten verschiedener Bürger
werden die von der Verwaltung mitgeteilten Kosten zur Ertüchtigung der Stadthalle,
z.B, 175.000,-- € für die Erneuerung der Heizungsanlage, angezweifelt. Er bittet um
Informationen über den Grundstückswert, die im nichtöffentlichen Teilt mitgeteilt
werden könnten. Bezüglich der übergangsweisen Zeltlösung als Veranstaltungsort liegen
bisher noch keine Zahlen vor. Eine Lösung der Standortfrage für eine neue Stadthalle ist
auch noch nicht absehbar. Daher sieht seine Fraktion noch weiteren Beratungsbedarf und
bittet um weitere Informationen und um Rückstellung der Beschlussfassung.
Beigeordneter Schulz erwidert, dass es sich bei der vorgelegten Beschlussvorlage nur um
den ersten Schritt im Verfahren zur Aufstellung des B-Planes handele. Nach der
Projektvorstellung durch den Investor und seines Architekten sei die Verwaltung davon
ausgegangen, dass das Projekt positiv aufgenommen wurde. Daher sei die Verwaltung
auch tätig geworden und habe bereits die Abstimmung mit der Denkmalbehörde
durchgeführt. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Verfahren nicht angehalten werden,
weil dies erst der Einstieg in das Verfahren ist. Es wird die Beteiligung erfolgen, die
zweimal durchgeführt wird. Anschließend sind die etwaigen Einsprüche bzw.
Anregungen zu bearbeiten, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bezüglich des
Grundstückswertes gibt es zwei Verfahren diesen zu ermitteln, zum einen die
Ausschreibung des Grundstückes oder die Wertermittlung durch einen Gutachter. Die
Verwaltung hat sich für das Gutachten entschieden, das zurzeit erarbeitet wird. Klar ist
auch, dass die Abrisskosten gegengerechnet werden müssen. Aus Sicht der Verwaltung
ist aber davon auszugehen, dass die Stadt einen Gewinn erzielen wird. Ein Gewinn für die
Stadt ist es auch aus städtebaulicher Sicht.
Zu den Kosten der Zeltlösung teilt Bürgermeister Fuchs mit, dass diese den Fraktionen
übermittelt wurden.
SB Steufmehl bittet seiner Fraktion die Unterlagen nochmals zukommen zu lassen.
Der Ausschuss kommt überein den gewünschten Beratungsbedarf zu gewähren und den
TOP auf die nächste Sitzung zu verschieben.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 a (beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung) BauGB wird der B-Plan Nr. A 37 " Pasqualini II " aufgestellt. Der BPlan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Ansiedlung eines Seniorenquartiers
schaffen.
Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.10.2017 zu entnehmen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 30.11.2017
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