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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule " a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) – beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung b) Ergebnis aus den Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB c) Ergebnis aus den Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB d) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
11.12.17, 16:35
Aktualisiert
11.12.17, 16:35
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.  A 14  " Alte Fachhochschule "

a) Aufstellungsbeschluss gemäß  §§ 1, 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) –
beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
b) Ergebnis aus den Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
c) Ergebnis aus den Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
d) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB)

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Stadt Jülich Jülich, 11. Dezember 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 30.11.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 27. Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule " a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) – beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung b) Ergebnis aus den Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB c) Ergebnis aus den Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB d) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB (Vorlagen-Nr.383/2017) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Zu a) Aufgrund der §§ 1,2 und 13 a (beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung) BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule " aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für Wohnund Mischnutzung für den ehemaligen Fachhochschulbereich geschaffen werden. Zu b) Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 1 beschlossen. Zu c) Über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 2 beschlossen. Zu d) Der Bebauungsplan Nr. A 14 " Alte Fachhochschule " wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mind. 30 Tagen öffentlich ausgelegt.