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Beschlussvorlage GB (Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 231/2003 28.10.2003 Az.: 60.11 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.11.2003 Kreisausschuss 03.12.2003 Kreistag 16.12.2003 Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Kremer Tel.: 15 236 Abt.: 60.11 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 28.12.1992 in der als Anlage I beigefügten Fassung. Begründung: Seite - 2 - Die Änderung der Abfallsatzung ist aufgrund folgender Neuerungen erforderlich: 1. Änderung der Bußgeldhöhe in § 21 Abs. 1 Die bisherige Höchstgrenze des Bußgeldes von 60.000,00 € wurde aus der Mustersatzung für die Abfallentsorgung des Landkreistages NRW (Stand 2002) in die Abfallsatzung 2003 übernommen. Nach einer aktuellen Mitteilung des Landkreistages handelte es sich dabei um ein Versehen. Die tatsächliche Höchstgrenze beträgt 50.000,00 €. 2. Anpassung der Anlage I der Abfallsatzung Aufgrund der Änderung des Europäischen Abfallkataloges und des Verzeichnisses gefährlicher Abfälle wurden die Planfeststellungsbeschlüsse der Zentralen Mülldeponie (für den Deponiebereich und das Sondermüllzwischenlager) zum 01.01.2003 auf die neuen Abfallschüssel-Nummern und – bezeichnungen umgestellt und die Anlagen I und II B der Abfallsatzung entsprechend angepasst. Die Abfallstoffe „17 06 03 anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält“ und „19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen“ waren jedoch nicht in den Umschlüsselungsbescheiden enthalten. Mit Änderungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.05.2003 wurden diese Abfallstoffe in den Annahmekatalog der Zentralen Mülldeponie Mechernich aufgenommen, so dass eine Ergänzung der Anlage I erforderlich ist. Ebenfalls muss der Abfallstoff „15 01 07 Verpackungen aus Glas“ im Rahmen der Umschlüsselung zum 01.01.2003 noch in die Anlage I aufgenommen werden. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Abfallsatzung ist als Anlage 2 beigefügt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)