Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 231/2003
28.10.2003
Az.: 60.11
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
26.11.2003
Kreisausschuss
03.12.2003
Kreistag
16.12.2003
Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Kremer
Tel.: 15 236
Abt.: 60.11
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 28.12.1992 in der als Anlage I beigefügten Fassung.
Begründung:
Seite - 2 -
Die Änderung der Abfallsatzung ist aufgrund folgender Neuerungen erforderlich:
1. Änderung der Bußgeldhöhe in § 21 Abs. 1
Die bisherige Höchstgrenze des Bußgeldes von 60.000,00 € wurde aus der Mustersatzung für die
Abfallentsorgung des Landkreistages NRW (Stand 2002) in die Abfallsatzung 2003 übernommen.
Nach einer aktuellen Mitteilung des Landkreistages handelte es sich dabei um ein Versehen. Die
tatsächliche Höchstgrenze beträgt 50.000,00 €.
2. Anpassung der Anlage I der Abfallsatzung
Aufgrund der Änderung des Europäischen Abfallkataloges und des Verzeichnisses gefährlicher
Abfälle wurden die Planfeststellungsbeschlüsse der Zentralen Mülldeponie (für den Deponiebereich
und das Sondermüllzwischenlager) zum 01.01.2003 auf die neuen Abfallschüssel-Nummern und –
bezeichnungen umgestellt und die Anlagen I und II B der Abfallsatzung entsprechend angepasst.
Die Abfallstoffe „17 06 03 anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche
enthält“ und „19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen
Behandlung von Abfällen“ waren jedoch nicht in den Umschlüsselungsbescheiden enthalten. Mit
Änderungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.05.2003 wurden diese Abfallstoffe in den
Annahmekatalog der Zentralen Mülldeponie Mechernich aufgenommen, so dass eine Ergänzung der
Anlage I erforderlich ist.
Ebenfalls muss der Abfallstoff „15 01 07 Verpackungen aus Glas“ im Rahmen der Umschlüsselung
zum 01.01.2003 noch in die Anlage I aufgenommen werden.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Abfallsatzung ist als Anlage 2 beigefügt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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