Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage V 231/2003
Gegenüberstellung
Bisherige Fassung
Neue Fassung
§ 21 Abs. 2 lautet bisher:
§ 21 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 60.000,00 €
geahndet werden.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 €
geahndet werden.
In die Anlage I der Abfallsatzung werden folgende Abfallstoffe
aufgenommen:
15 01 07
Verpackungen aus Glas
17 06 03 (7) * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen
besteht oder solche enthält
(7)
Beim Umgang mit dem Abfall der Schlüsselnummer
170603 ist die TRGS 521 in der jeweils aktuellen
Fassung zu beachten.
19 12 12
sonstige Abfälle (einschließliche Materialmischungen)
aus der mechanischen Behandlung von Abfällen