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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 231/2003)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
31 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 231/2003)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage V 231/2003 Gegenüberstellung Bisherige Fassung Neue Fassung § 21 Abs. 2 lautet bisher: § 21 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 60.000,00 € geahndet werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden. In die Anlage I der Abfallsatzung werden folgende Abfallstoffe aufgenommen: 15 01 07 Verpackungen aus Glas 17 06 03 (7) * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (7) Beim Umgang mit dem Abfall der Schlüsselnummer 170603 ist die TRGS 521 in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. 19 12 12 sonstige Abfälle (einschließliche Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen