Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 231/2003)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 231/2003)

öffnen download melden Dateigröße: 52 kB

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage V 231/2003 Elfte Satzung vom 17.12.2003 zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 28.12.1992 in der zur Zeit geltenden Fassung Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NRW. S. 245) - , der §§ 1, 2, 3, 5, 5 a, 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz) vom 21.06.1988 (GV. NRW. S. 250/SGV. NRW. 74) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV. NRW. S. 708) und in Ausführung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und AbfallgesetzKrW-/AbfG) vom 27.September 1994 (BGBl. I S. 2705) –zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) sowie des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i. d. F. der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.04.2001 (BGBl. I S. 623)- und in Ausführung der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV -) vom 21.08.1998 (BGBl. I S. 2379) hat der Kreistag des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung am 16.12.2003 folgende Elfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 28.12.1992 – zuletzt geändert mit der Zehnten Änderungssatzung vom 20.12.2002 - beschlossen: Artikel I § 21 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden. Artikel II In die Anlage I der Abfallsatzung werden folgende Abfallstoffe aufgenommen: 15 01 07 Verpackungen aus Glas (7) 17 06 03 * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (7) Beim Umgang mit dem Abfall der Schlüsselnummer 170603 ist die TRGS 521 in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. 19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen Artikel III Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.