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Beschlussvorlage GB (Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 232/2003 28.10.2003 Az.: 60.11 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.11.2003 Kreisausschuss 03.12.2003 Kreistag 16.12.2003 Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Kremer Tel.: 15 236 Abt.: 60.11 Die Vorlage berührt nicht den Etat x Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 28.12.1992 in der als Anlage I beigefügten Fassung. Begründung: Seite - 2 - Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) für die Jahre 2004 und 2005 vorzunehmen. Ergänzend zu den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 3) ist auf folgendes hinzuweisen: Ergänzung der Auflistung a) des § 4 der Gebührensatzung Aufgrund der Änderung des Europäischen Abfallkataloges und des Verzeichnisses gefährlicher Abfälle wurden die Planfeststellungsbeschlüsse der Zentralen Mülldeponie (für den Deponiebereich und das Sondermüllzwischenlager) zum 01.01.2003 auf die neuen Abfallschüssel-Nummern und – bezeichnungen umgestellt und § 4 der Gebührensatzung entsprechend angepasst. Die Abfallstoffe „17 06 03 anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält“ und „19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen“ waren jedoch nicht in den Umschlüsselungsbescheiden enthalten. Mit Änderungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.05.2003 wurden diese Abfallstoffe in den Annahmekatalog der Zentralen Mülldeponie Mechernich aufgenommen, so dass eine Ergänzung der Gebührensatzung erforderlich ist. Änderung des Prozentsatzes für den Störstoffanteil in Bio- und Grünabfällen Vor dem Hintergrund der geänderten Entsorgungssituation ab 2005 ist es Ziel, die Qualität der angelieferten Bioabfälle zu verbessern. Dann wird es nicht mehr möglich sein, die am Kompostwerk aussortierten Störstoffe sowie die für eine Sortierung zu stark verunreinigten Anlieferungen zu deponieren. Vielmehr werden dann solche Anlieferungen der voraussichtlich wesentlich teureren Verbrennung zugeführt werden. Zum anderen ist der personelle Aufwand für die Sortierung der Abfälle zu reduzieren. Bei der Bewertung konnte festgestellt werden, dass bei vielen Anlieferungen immer noch große Mengen an Störstoffen durch Fehlbefüllung enthalten sind. Auffällig ist, dass die Abfälle aus den mit dem Störstoffdetektor befahrenen Gebieten wesentlich weniger Störstoffe enthalten und somit die Anlieferungen mit weniger personellem Aufwand zu behandeln sind. Durch den Einsatz des Störstoffdetektors konnte in bisher problematischen Regionen der Störstoffanteil auf unter 3% gesenkt werden. Es wird daher als verhältnismäßig erachtet, die in der Satzung festgelegte Schwelle für den tolerierbaren Störstoffanteil von 5 % auf 3 % zu senken. Hiermit würde auch für die Städte und Gemeinden ein Anreiz geschaffen, auf eine Senkung der Störstoffanteile hinzuarbeiten. Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Gebührensatzung ist als Anlage 4 beigefügt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)