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Kommune
Kreis Euskirchen
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GB IV/66.3
Zentrale Abfallentsorgung und
Straßenunterhaltung
Anlage 2 zu V 232/2003
G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2004/2005
für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung
im Kreis Euskirchen
I.
Grundlagen
1.
1.1
1.2
Abfallaufkommen (nicht verwertbar) 2004/05
Siedlungsabfälle Kreis Euskirchen
a) Deponierung
b) Thermische Verwertung
c) Abfälle mineralischen Ursprungs, Deponierung
Siedlungsabfälle Rhein-Sieg-Abfallbeseitigungs-GmbH (RSAG), Deponierung
Voraussichtlich Gesamtabfallaufkommen 2004/05
Deponievolumenverbrauch abzulagernde Abfälle ca.
2.
Abfallaufkommen (verwertbar) 2004/05
2.1
2.2
Bodenaushub
Bioabfall
67.000,00 t
30.000,00 t
2.000,00 t
90.000,00 t
189.000,00 t
158.000,00 m³
100.000,00 t
40.000,00 t
1
2.3
2.4
2.5
2.6
Grünabfall
Bauschutt (sortiert)
Schwarzdeckenmaterial
Altreifen
2.6.1 Lkw
1.600 Stück
2.6.2 Pkw
4.000 Stück
3.
Schadstoffhaltige Abfälle
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Leuchtstoffröhren/Quecksilberdampflampen
Kühlgeräte
TV-Geräte/Monitore
Elektronikschrott
Phenolhaltiger Straßenaufbruch
Sondermüll aus Haushaltungen und Kleingewerbe
6.000,00 t
2.000,00 t
1,00 t
5.600,00 Stck
23.000,00 Stck
14.000,00 Stck
18.000,00 Stck
1500 t
1t
200 t
Das der Gebührenbedarfsrechnung für die Haushaltsjahre 2004/05 zugrundeliegende Abfallaufkommen
basiert
a)
für die zu deponierenden Abfälle auf dem Mengenszenario des Entsorgungsvertrages mit der
RWE Umwelt (ehemals Fa Trienekens)
b)
für die sonstigen Abfälle auf der für den Kreis Euskirchen für die Jahre 2004/05 hochgerechneten
Abfallmenge
2
Abfallanlieferungstonnage bis 31.05.2005
Anlieferer
Euskirchen SA
Euskirchen MIN
RWE Umwelt
Summe
5.
2004
47.000 t
1.000 t
60.000 t
108.000 t
2005 Tonnage bis 2005
19.000 t
66.000 t
1.000 t
2.000 t
30.000 t
90.000 t
50.000 t
158.000 t
Deponielaufzeit
Die Restlaufzeit der Deponie wird bestimmt durch die Deponieverordnung, die
Ablagerungsverordnung i.V. mit der TASI und die Umsetzungskriterien der
Bezirksregierung Köln. Hiernach kann die Deponie Mechernich voraussichtlich bis
31.05.2005 zur Ablagerung
6.
Kalkulatorische Zinsen
Da die anteiligen Landeszuweisungen und Investitionsrücklagen die noch offen
stehenden Restbuchwerte übersteigen, ergibt sich für die Haushaltsjahre 2004 und
2005 kein verzinsliches Anlagenkapital.
7.
Abschreibung
3
Das Anlagevermögen wird nach der Leistungsmenge und nach der Nutzungsdauer
abgeschrieben. Hierin einbezogen sind alle bis zum Ende der Deponielaufzeit
erforderlichen investiven Maßnahmen.
Der Abschreibung nach der Leistungsmenge unterliegen die Anlagevermögensteile,
die bis zum Ende der Deponielaufzeit genutzt werden können. Leistungsmenge ist die
jährliche Abfalltonnage.
Der Abschreibung nach der Nutzungsdauer unterliegen die Anlagevermögensteile,
deren Nutzungszeit geringer als die Deponielaufzeit ist.
Der linearen Abschreibung werden die Erstellungs- bzw. Anschaffungskosten
zugrundegelegt.
A) Abschreibung nach der Leistungsmenge für in Betrieb befindliche
Sachanlagen
Betriebsgebäude, WC-Anlagen, Unterstellhallen,
Zwischenlager Sondermüll, Abfallzwischenlager,
Thomson-Wehr, Zwangsentgasung, Straßen- und
Nebenanlagen, Brücke, Deponie, Regenrückhaltung,
Wasserversorgung, Kompostanlage, etc.
Summe Invest
104.846.644,00 €
B) Abschreibung nach der Nutzungsdauer
4
Abschreibungszeitraum 25 Jahre
Bauteil Kompostanlage
Summe Invest
Abschreibungszeitraum 20 Jahre
für Stromversorgung, Beleuchtung und Lautsprecheranlage, Zaun- und Toranlage, Gasmesseinrichtungen in
Untertageanlage Bundeswehr, Tankanlage, Straßenfahrzeugwaage (Bauteil) etc.
Summe Invest
10.195.342,00 €
553.042,00 €
Abschreibungszeitraum 15 Jahre
Maschinen-/Elektroanlagen - Kompostwerk
Summe Invest
5.645.099,00 €
Abschreibungszeitraum 10 Jahre
für ADV, Straßenfahrzeugwaage (Elektroteil), Heizung
Betriebsgebäude/Kfz-Halle, Alarmanlage, Sickerwasserübergabestation Mechernich, Sickerwasserübergabestation Euskirchen, Gasfackel, Büroeinrichtung, Siebanlage, Förderband, Bodenbearbeitungsgeräte, klimatologische Messgeräte, maschinelle Ausstattung zur
Reparatur, Wartung und Unterhaltung einschl. Regale,
Baustellenwagen etc.
Summe Invest
3.301.558,00 €
Abschreibungszeitraum 6 Jahre
für Pumpenanlage, Fahrzeuge, Maschinen, Fangzäune,
Funkanlagen, Laboreinrichtungen etc.
Summe Invest
3.643.471,00 €
5
Abschreibungszeitraum 5 Jahre
für Messtechnik, Datenerfassung etc.
Summe Invest
Gesamtsumme
2.190.665,00 €
25.529.177,00 €
130.375.821,00 €
Die Kostenansätze für die in Betrieb befindlichen Anlagen beruhen auf der jeweiligen
Abrechnungssumme und - soweit die Maßnahme noch nicht abgerechnet werden
konnte auf den Ausschreibungsergebnissen.
B.
Abschreibungen
Der in die Gebührenkalkulation für die Jahre 2004/05 einbezogene
Investitionsaufwand in Höhe von 130.375.821,00 € muss wegen des unterschiedlichen
Abnutzungsgrades differenziert abgeschrieben werden. Die Vermögensgegenstände,
die mind. bis zum Ende der De
Hiernach ergibt sich
für die fertiggestellten und in Betrieb genommenen Anlagenteile gem.
Anlagennachweis ein für die jahre 2004/05 anzusetzender Abschreibungsbetrag in
Höhe von
8.218.607,00 €
6
C.
Personalkosten
Die anzusetzenden Personalkosten für die in 2004 und 2005 anstehenden
Entsorgungsaufgaben einschl. des Abrechnungswesens, der technischen Leitung
sowie der anteiligen Personalkosten der Nebenkostenstellen Vermessung,
Ausschussarbeit, Lehrlingsausbildung u
Hinzu kommen noch Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, ADV, Post- und
Botendienste, Druckerei, Kasse, RPA, Sachkosten Arbeitsplatz, KDVZ usw. in Höhe
von
Abzüglich der Verrechnungseinnahmen aus Invest für Planung und Bau in Höhe von
beträgt der anrechenbare Personal- und Verwaltungsaufwand
5.124.500,00 €
980.600,00 €
-372.000,00 €
5.733.100,00 €
In den Personalkosten sind die Aufgaben im Rahmen der Abfallberatung enthalten.
E.
Sachaufwand
Für Druckbelege, Papier, Bekanntmachung, Ausbildung etc. sind für die Jahre 2004/05
Ausgaben in Höhe von
433.700,00 €
7
zu erwarten, die sich im einzelnen wie folgt zusammensetzen:
1.Bürobedarf
2.Mitgliedsbeiträge
3.Bekanntmachungen
4.Aus- und Fortbildung
5.Verrechnung Bewirtschaftung/
Datenverarbeitung
6.Öffentlichkeitsarbeit
7.Bücher, Zeitschriften
8 Dienstreisen
9 Arbeitsschutz
10.Lizenzgebühren (Software)
11.Abfallwirtschaftskonzept
F.
79.000,00 €
40.000,00 €
11.100,00 €
20.400,00 €
92.000,00 €
6.000,00 €
50.000,00 €
433.700,00 €
Dienst- und Schutzkleidung
Für das auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich beschäftigte
Deponiepersonal ist Dienst- und Schutzkleidung zu stellen, die
nach Bedarf zu ergänzen bzw. neu zu beschaffen ist. Für die
Haushaltsjahre 2004/05 wurde auf der Grundlage der in 2003 hochgerechneten Kosten für die Ergänzung, Neubeschaffung und
Reinigung ein Betrag in Höhe von
angesetzt.
G.
36.000,00 €
19.200,00 €
10.000,00 €
70.000,00 €
72.000,00 €
Kalkulatorische Rückstellung
8
Um Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, die von der Deponie ausgehen
können, zu verhindern, ist der Kreis gesetzlich verpflichtet, in der Stilllegungsphase
der Deponie oder eines Deponieabschnittes auf dem Deponiekörper ein
Oberflächenabdichtun
Darüber hinaus hat der Kreis in der Nachsorgephase umfangreiche Kontroll- und
Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören neben der Fortführung der
Kontrollmaßnahmen einschl. der notwendigen analytischen Untersuchungen und
Auswertungen insbesonder
Hierüber entscheidet die zuständige Behörde (nicht Kreis).
Bei dem Konglomerat der eingelagerten Abfälle, den sich einstellenden biologischen
und chemischen Ablauf- und Umsetzungsprozessen in Abhängigkeit der hierzu
erforderlichen Randbedingungen, die nur sehr bedingt steuerbar sind, ist dieser
Zeitpunkt endgülti
Da die notwendigen Maßnahmen sowohl aus technisch / betriebsorganisatorischen
Gründen, als auch von der Sachlage her überwiegend nur zeitversetzt zu dem
Abfalleinbau durchgeführt werden können, müssen hierfür entsprechende
Rückstellungen gebildet werden,
Soweit die erforderlichen Maßnahmen erkennbar und dem Umfang nach bestimmbar
sind, ist es geboten, sie in die Gebührenkalkulation einzubeziehen, da sie nach dem
Verursacherprinzip den Abfallanlieferern im Verhältnis zur Nutzung der Deponie
Mechernich zuge
9
Auf der Basis einer 1999 durchgeführten Überarbeitung und Fortschreibung der
Folgekosten mit Wertstellung 01.01.2000 ergibt sich folgender Bedarf:
Zusammenstellung der Nachsorgekosten ZMM
Stand: Kalkulation Preisbasis 01.01.2000
Sickerwasser, Gasverwertung
Ehem. Bergbau
Rückbau von Anlagen
Vermessung
Kontrolluntersuchungen
Versicherungen
Personal, Gemeinkosten, Wetterstation
Oberflächenabdichtung
Rekultivierung
Untertageanlage BW
Laborkosten
91.300.000,00 €
3.886.000,00 €
3.068.000,00 €
5.113.000,00 €
4.346.000,00 €
1.790.000,00 €
6.700.000,00 €
63.400.000,00 €
22.370.000,00 €
716.000,00 €
2.045.000,00 €
Nachsorgekosten gesamt
204.734.000,00 €
Prognostizierter Erlös aus Verstromung
Deponiegas nach 2005
-21.763.000,00 €
Gebührenanteil bis 2005
182.971.000,00 €
10
Unter Beachtung
- der notwendigen Wertberichtigungen bis 2005
- der verzinslich anzulegenden bereits in den Vorjahren erwirtschafteten und
bis 2005 noch zu erwirtschaftenden Mittel
- einer Gesamtabfallmenge bis 31.05.2005 von 279.000 t
- einer in die Berechnung einzubeziehenden Abfallmenge von 158.000 t in den Jahren
2004/05
ergibt sich ein in die Rechnung einzubeziehender anteiliger Betrag von
6.621.321,00 €
Hinzuzurechnen sind Folgekosten für die Altdeponien in Höhe von
102.000,00 €
Gesamt anzusetzende Folgekosten für die Haushaltsjahre 2004 und 2005
H.
Betriebskosten
1.
Haltung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
a)
Kraftstoffe/Schmierstoffe
6.723.321,00 €
310.000,00 €
11
b)
c)
d)
Reparatur, Wartung (Fremdleistung)
Fahrzeugversicherung
Haltung Spülmobil
Gesamtsumme:
2.
Bewirtschaftung der Grundstücke
a)
b)
c)
d)
e)
Energiekosten
Wasser, Abwasser
Reinigung Gebäude
Versicherungen
Containerbahnhof
Gesamtsumme:
3.
Unterhaltung Grundstücke ,bauliche Anlagen
4.
400.000,00 €
70.000,00 €
6.000,00 €
786.000,00 €
175.000,00 €
100.000,00 €
82.000,00 €
340.000,00 €
50.000,00 €
747.000,00 €
a) Wartung ADV, Alarmanlage, Tankanlage, Blitzschutzanlage,
Telefonanlage, Entgasungsanlage/Containerbahnhof
1.180.000,00 €
b) Reparatur, Wartung und Unterhaltung
- Bauteil
764.920,00 €
- Elektroteil
405.770,00 €
- Maschinenteil
345.120,00 €
1.515.810,00 €
Gesamtsumme
2.695.810,00 €
Geräte und Ausstattungen
ZMM/ Bahnhof
160.000,00 €
12
5.
Telefon
6
Unterhaltung Mülldeponie/Fremdentsorgung
a) Kosten für Wasser- und Abfalluntersuchungen
sowie Gasmessungen
b) Betriebsmittel SiWa/GMKW
c) Anlegung von Deponiestraßen
d) Sickerwasserbehandlung
e) Unterhaltung u. Pflege v. Pflanzen u. Grünflächen
f) Winterdienst
g) Entgasungsmaßnahmen
h) Verbrauchsmaterialien
i) Vermessungsarbeiten
j) Erhöhung Schachtbauwerke
k) Auswertung der Wetterdaten
l) Fremdleistungen
m)Deponieüberwachung/Emissionsüberwachung
n) Thermische Verwertung
III.
40.000,00 €
460.000,00 €
150.000,00 €
150.000,00 €
120.000,00 €
80.000,00 €
12.000,00 €
80.580,00 €
220.000,00 €
41.000,00 €
122.800,00 €
5.200,00 €
503.200,00 €
120.000,00 €
5.790.000,00 €
7.854.780,00 €
Eigenschaden - Risikorücklage
Bei der Anlieferung von Abfallstoffen kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz
Kontrolle umweltgefährdende Stoffe zur Deponierung gelangen. Darüber hinaus
können Bauwerke in Deponien nur aufgrund von Näherungsrechnungen bemessen
werden, da das Verhalt
13
Bei einer vorgegebenen Jahrestonnage von 151.000 t einschl. kompostierbare Abfälle
(ohne Bodenaushub) entspricht dies einem Jahresbetrag von
116.270,00 €
Kalkulatorische Kosten 2004/05 für die Zentrale Mülldeponie Mechernich
1
2
3
4
Abschreibungen
Personal- und Verwaltungskosten
Sachaufwand
Dienst- und Schutzkleidung
5
6
7
8
9
10
11
12
Kalkulatorische Rückstellungen
(Rekultivierung/Oberflächenabdichtung, Folgekosten)
Haltung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
Bewirtschaftung der Grundstücke
Unterhaltung Grundstücke, bauliche Anlagen
Geräte und Ausstattungen
Telefon
Unterhaltung Mülldeponie/thermische Verwertung
Eigenschaden- Risiko
Mittelbedarf 2004/05
8.218.607,00 €
5.733.100,00 €
433.700,00 €
72.000,00 €
6.723.321,00 €
786.000,00 €
747.000,00 €
2.695.810,00 €
160.000,00 €
40.000,00 €
7.854.780,00 €
116.270,00 €
33.580.588,00 €
33.580.588,00 €
Im Zuge der Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der TASI sowie
des Abfallentsorgungsplanes für den Regierungsbezirk Köln mit drastischem
Rückgang der Abfallanlieferungen zur ZMM war der Kreis Euskirchen gezwungen,
- zur Erlangung der Betriebsgenehmigung für die ZMM bis 31.05.2005
- zur Minimierung der hiermit in Zusammenhang stehenden Folgekosten
14
mit der Fa. RWE Umwelt einen Kooperationsvertrag abzuschließen, der neben den
Abfällen aus den Kreisen Euskirchen bis 31.05.2005 vertraglich definierte zusätzliche
Abfallmengen, allerdings zu festgelegten Entgelten, garantiert.
Zudem ist zu berücksichtigen,dass zur Vermeidung einer Gebührensplittung im Jahre
2005 die ab diesem Zeitpunkt für die dann thermisch zu verwertenden Abfälle aus dem
Kreis Euskirchen in der Größenordnung von 30.000 t anfallenden Kosten zusätzlich in
die K
Dies bedeutet für die Gebührenberechnung, dass der nach Abzug der vertraglich
festgelegten Einnahmen verbleibende Differenzbetrag zum Ausgabebedarf
ausschließlich über die Restmüllmengen aus dem Kreisen Euskirchen mit einer
Planmenge von 98.000 to zu erwi
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Anlieferungen aus dem Kreis Daun nur bis
31.12.2003 erfolgen und auch die vertraglichen Einnahmen aus dem
Kooperationsvertrag über die Laufzeit des Vertrages schwanken.
Für 2004/05 errechnen sich hieraus folgende Gebühren:
1)
Ausgaben
2)
Einnahmen
a) Vertrag Trienekens
b) Kompost -input/-output
c) Erlös Verstromung
d) Einnahmen Containerbahnhof
e) Pacht Altdeponie Straßfeld
f) Bodenaushub
33.580.588,00 €
-10.314.000,00 €
-5.045.000,00 €
-2.200.000,00 €
-275.000,00 €
-2.800,00 €
-210.000,00 €
15
Fehlbedarf =
15.533.788,00 €
Hiernach ergibt sich folgender rechnerischer Gebührenbedarf:
Abfallaufkommen Kreis Euskirchen
1.
2.
Siedlungsabfälle (außer Abfälle nach
Ziffer 2-3) = 97.000 t
Abfälle mineralischen Ursprungs = 2.000 t
Fiktives Abfallaufkommen
Für das Jahr 2004/05 ergibt sich ein der Berechnung zugrunde
zu legender Betrag in Höhe von
291.000,00 m³
3.667,00 m³
294.667,00 m³
15.533.788,00 €
Bei Ansatz eines fiktiven Abfallaufkommens in Höhe von
294.667 m³ ergibt sich ein Einheitspreis/m³ wie folgt:
15.533.788 € : 294.667 m³
52,72 €/m³
Hierzu analog errechnen sich die Deponiegebühren für die
16
einzelnen Abfallarten pro Abfalltonnage für
1.
2.
Siedlungsabfälle
52,72 €/m³ x 291.000 m³ : 97.000 t
mineralische Abfälle
52,72 €/m³ x 3.667 m³ : 2.000 t
158,15 €
96,66 €
Als Gebühren wären mithin anzusetzen:
1.
Siedlungsabfälle
2.
mineralische Abfälle
158,15 €
96,65 €
Um aber an sich erforderliche große Gebührensprünge zu vermeiden, hat sich die
Verwaltung in Übereinstimmung mit der Politik unter mittelfristiger Kostenbetrachtung
darauf verständigt, die Gebühren bis 2005 jährlich um 3% anzuheben und sich
hierdurch erge
Hiernach werden die Gebühren für 2004/05 wie folgt festgesetzt:
1.
Restsabfall 2004
Restabfall 2005
2.
mineralische Abfälle 2004
mineralische Abfälle 2005
147,20 €
151,60 €
92,70 €
95,50 €
17
Betriebskostenaufschlüsselung
I.
Haltung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
1.
Kraftstoffe, Schmierstoffe
Auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich, dem Kompostwerk und dem
Containerbahnhof kommen zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes die
verschiedensten Fahrzeuge, Geräte und Maschinen zum Einsatz.
Hierfür müssen die entsprechenden Betriebsmittel bereitgestellt werden.
Unter Zugrundelegung des Ist-Verbrauches der Vorjahre werden
für Kraftstoffe
für Schmierstoffe
insgesamt
für den Kalkulationszeitraum 2004/2005 in Ansatz gebracht.
2.
290.000,00 €
20.000,00 €
310.000,00 €
Reparatur, Wartung
Auf der Basis der Jahresrechnung 2002 und der Ausgabenentwicklung 2003 ist für die
Haushaltsjahre 2004/05 mit Ausgaben für Wartung/Reparatur der Maschinen und
Fahrzeuge in Höhe von
400.000,00 €
zu rechnen.
3.
Fahrzeugversicherungen
70.000,00 €
18
4.
Unterhaltung Geschirrmobil
Haltung von Fahrzeugen 2004/05 insgesamt:
II.
Bewirtschaftung der Grundstücke
1.
Energiekosten
6.000,00 €
786.000,00 €
Das Gasmotorenkraftwerk ist seit Mitte 1993 in Betrieb. Die für die Deponie benötigte
Energiemenge - sowohl elektrisch als auch thermisch - wird im Regelfall aus dem
Gasmotorenkraftwerk bereitgestellt. Da die Kosten für das GMKW bereits in die
jeweiligen
Um bei Störfällen die Energieversorgung jedoch sicherzustellen, ist die zur
Aufrechterhaltung benötigte
- elektrische Energie im Netz der KEV
- thermische Energie über Ersatzsysteme
19
vorzuhalten. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit deponiebedingten
lüftungstechnischen Maßnahmen im Zuluftschacht der Bundeswehr elektrische
Energie benötigt, die ausschließlich aus dem öffentlichen Netz gedeckt werden kann.
Für die jahre 2004/05 ist daher bei Zugrundelegung von 5 % der Jahresstunden für
Vorhaltekosten KEV, Ersatzbrennstoff und Energiebezug elektrisch
ein Betrag von
anzusetzen
2.
175.000,00 €
Wasser/Abwasser
Aufgrund der in 2003 bisher angefallenen Kosten und unter Berücksichtigung der
Direkteinteilung des Permeats in den Veybach werden für die Jahre 2004/05 Wasserund Abwassergebühren in Höhe von
100.000,00 €
in Ansatz gebracht.
3.
Reinigung der Gebäude
Für die Reinigung des Betriebsgebäudes, des Labors und der Sozialräume auf der
Mülldeponie Mechernich sowie der neuen Anlagen (SiWa, GMKW) fallen in 2004/05
voraussichtlich Kosten in Höhe von
82.000,00 €
an.
4.
Versicherungen
Für die Vermögenseigenschaden-, Maschinen- und Gebäudeversicherungen ist in
2004/05 ein Betrag in Höhe von
340.000,00 €
20
anzusetzen.
5.
Containerbahnhof
Zur Unterhaltung der v.g. Anlage entstehen in 2004/05 voraussichtliche Kosten in Höhe von
Gesamtkosten
III.
Unterhaltung Grundstücke, bauliche Anlagen
1.
Wartung ADV, Alarmanlage, Tankanlage, Telefonanlage,
Blitzschutzanlage, Entgasungsanlage, Röntgenfloureszenz,
GMKW (Motoren), Containerbahnhof
Zur Wartung der v.g. Anlagen entstehen in 2004/05 voraussichtliche
Kosten in Höhe von
Hiervon entfallen alleine auf die Motorenwartung und -instandsetzung
Im Gasmotorenkraftwerk ca. 610.000,00 € und auf den regelmäßig
erforderlichen Membranwechsel der Sickerwasserreinigungsanlage ca. 120.000,00 €.
2.
50.000,00 €
747.000,00 €
1.180.000,00 €
Reparatur, Wartung und Unterhaltung
Neben der Wartung und Unterhaltung für die maschinelle Ausrüstung ist noch ein Betrag für Wartung, Unterhaltung für Gebäude, Straße, Waage etc. in die Kalkulation mit aufzunehmen.
Hierbei wird unterschieden in Bauteile, Elektro- u. Maschinen-
21
teile. Beim Bauteil wird für die Reparatur, Wartung und Unterhaltung 1 % der Bausumme, beim Elektroteil und beim
Maschinenteil 3 % der Investitionskosten in Ansatz gebracht.
Diese Werte stellen Mittelwerte dar und bedeuten nicht,
dass diese Reparaturkosten tatsächlich im Kalkulationszeitraum anfallen.
Durch eine entsprechende Rücklagenposition im Haushalt
ist aber dafür Sorge getragen, dass nicht verbrauchte Mittel einer
Rücklage zugeführt werden und bei eintretenden Schäden für
die dann notwendigen Reparaturarbeiten zur Verfügung stehen.
Die in die Kalkulation aufzunehmenden Kosten für Reparatur, Wartung und Unterhaltung ergeben sich wie folgt:
Bauteil
76.492.000 € x 1 %
Elektroteil
13.525.667 € x 3 %
Maschinenteil
11.504.000 € x 3 % =
Gesamtsumme
IV.
Geräte und Ausstattungen
V.
Telefon
Die Telefongebühren werden für das Jahr 2004/05 mit
764.920,00 €
405.770,00 €
345.120,00 €
1.515.810,00 €
2.695.810,00 €
160.000,00 €
40.000,00 €
22
veranschlagt.
VI.
Unterhaltung Mülldeponie
a)
Kosten für Wasser, Abfall-, Abluft- und Gasuntersuchungen
Im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der behördlichen Vorgaben sind auf der Deponie fortlaufend Abfall- und
Wasser-/Kontrolluntersuchungen durchzuführen sowie Aufgaben im Bereich Sondermüllannahme und -klassierung wahrzunehmen, die auch unter dem Gesichtspunkt der Neutralität
und deren Außenwirkung seit 1986 - vertraglich geregelt überwiegend einer ganztägig besetzten Außenstelle des
Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamtes der
Stadt Aachen auf der Zentraldeponie Mechernich obliegen.
Darüber hinaus sind im Rahmen der behördlichen Auflagen
regelmäßige umfangreiche Untersuchungen im Bereich
Grundwasser, Oberflächenwasser, Müllsickerwasser, Abwasser,
Kompost etc., die im Deponielabor nicht durchgeführt werden können,
vorzunehmen.
Zusätzlich sind Emissionsmessungen bei der Gasfassung, dem Gasmotorenkraftwerk und dem Kompostwerk durchzuführen.
Die hierdurch entstehenden Personal- und Sachkosten werden für
2004/05 mit
veranschlagt.
b)
Betriebsmittel SiWa/GMKW/Kompostanlage
Die Kostenermittlung für die Betriebsmittel basiert auf vorhandene Daten
aus 2002/03 bzw. auf Vorgaben der Anlagenhersteller.
460.000,00 €
150.000,00 €
23
c)
d)
Anlegung von Deponiestraßen
Mit wachsendem Müllkörper sind entsprechend den vorgegebenen Ausbaustufen auch die Deponiewege neu anzulegen, herzurichten und zu unterhalten. Für die Anlegung
dieser Deponiewege wird ein Betrag in Höhe von
in Ansatz gebracht.
150.000,00 €
Sickerwasserbehandlung/Reststoffentsorgung
Im Zuge des Deponiebetriebes ist u.a. das Müllsickerwasser aufzufangen und vor Abgabe aufzubereiten. Hierfür ist es erforderlich, auf der Deponie eine
mehrstufige Abwasserreinigungsanlage nach dem Stand
der Technik vorzuhalten, die kurz-, mittel- und langfristig die Sickerwasserentsorgung sicherstellt.
Ab 2003 wird das anfallende Permeat - nach Erteilung
einer Direkteinleitungsgenehmigung - nicht mehr über die
ARA Mechernich entsorgt
e)
Die dann noch verbleibenden Entsorgungskosten für das Granulat
betragen
120.000,00 €
Unterhaltung und Pflege von Pflanzen und Grünflächen
Auf dem Gelände der ZMM sind neben dem unmittelbaren Deponiebetrieb auch Nebenanlagen und bereits rekultivierte Flächen
z.T. mit Bepflanzung zu warten und zu unterhalten. Da das hierfür notwendige Personal nicht zur Verfügung steht, sind die
Arbeiten für 2004/05 fremd zu vergeben. Nach der hierfür erstellten
Kalkulation ist ein Betrag von
80.000,00 €
24
in Ansatz zu bringen.
f)
Winterdienst
Beim Betrieb der ZMM sind rd. 24.000 m² Straßenfläche zu
unterhalten und hierfür auch der Winterdienst durchzuführen.
Da die Abfallanlieferung unabhängig von der Wetterlage jederzeit gewährleistet werden muss, ist auf den Plätzen, Wegen und
Straßen im Deponiebereich ein uneingeschränkter Winterdienst erforderlich. Zur Beschaffung von Streusalz wird daher
für die Jahre 2004/05 ein Betrag in Höhe von
in Ansatz gebracht.
g)
12.000,00 €
Entgasung des Deponiekörpers
Bei den Umsetzungsprozessen im Deponiekörper entstehen
erhebliche Mengen von Methangas, die u.a. zu Beeinträchtigungen beim Deponiebetrieb und zu großen Schäden bei der
Rekultivierungsbepflanzung führen können. Gem. Planfeststellungsbeschluß ist der Kreis daher gezwungen, die gesamte
Deponie zu entgasen. Dies erfolgt durch den Einsatz von Dränleitungen im Deponiekörper und Abzug der Gase über die Anlegung von Unterdruck. Der Aufbau der Entgasungseinrichtungen erfolgt sukzessive mit dem Aufbau des Deponiekörpers,
wobei die notwendigen investiven Maßnahmen in teilweise
mehrjährigen Abständen erfolgen. Da diese Maßnahme Folgemaßnahmen der Abfalldeponierung sind, trägt jeder Abfallanlieferer - wie auch schon bei der Rekultivierung - zu den im
Zusammenhang mit der Entgasung entstehenden Folgekosten
25
bei und ist gem. dem Verursacherprinzip entsprechend zu
diesen Kosten heranzuziehen. Nach dem heutigen Stand der
Technik und unter Berücksichtigung der Verwertung des Deponiegases sowie in Anpassung der Kostenkalkulation ist,
bezogen auf das Restverfüllvolumen,
0,51 €/t Abfall für Entgasungsmaßnahmen innerhalb des
Deponiekörpers anzusetzen. Für 2004/05 sind mithin
158.000 t x 0,51 €/t =
in Ansatz zu bringen
80.580,00 €
Diese Kosten sind fortzuschreiben und laufend dem jeweiligen Kostenniveau anzupassen. Im jeweiligen Haushaltsjahr sind die nicht zu verausgabenden Mittel einer Rücklage zuzuführen, um bei den in einzelnen Abschnitten erforderlich werdenden Investitionen keine Unterdeckung zu
haben, die ansonsten zwangsläufig eintreten würde, da
die linear jährlich eingesetzten Beträge für die Entgasung
die investiven Kosten in den einzelnen Abschnitten nicht
abdecken könnten.
Die Einbeziehung der investiven Kosten für jeden einzelnen
Abschnitt in dem Jahr der Ausführung würde eine
ungerechtfertigte Belastung für den dann anliefernden Bürger vor den durch ihn mitverursachten Folgekosten freistellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf,
dass der überwiegende Anteil des Abfallaufkommens Fremdanlieferungen sind und bei diesen nicht eingerechneten
Kostenanteile nach Vertragsablauf ausschließlich durch
den Kreisbürger zu tragen wären.
26
h)
Verbrauchsmaterialien
Für den Deponiebetrieb werden Verbrauchs- und Kleinmaterialien benötigt; die Kosten für 2004/05 betragen voraussichtlich
i)
Vermessungsarbeiten
Zur Ermittlung des tatsächlichen Deponievolumenverbrauchs und des noch verfügbaren Deponievolumens
sowie der Kartierung von neuen Wegen ist eine jährliche
Überfliegung und Auswertung der Daten erforderlich.
Darüber hinaus sind umfangreiche Kontrollmessungen
zur Ermittlung des Bewegungs- und Setzungsverhaltens
des Deponiekörpers und der baulichen Anlagen sowie
örtliche Einmessungs- und Absteckungsarbeiten durchzuführen. Diese Arbeiten wurden bisher durch Kreisbedienstete durchgeführt. Aufgrund von Organisationsänderungen muß ein Teil dieser Aufgaben in 2004/05 fremd
vergeben werden.
Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich
Es handelt sich hierbei nur um die Kosten für von Dritten
erbrachte Leistungen; die Eigenleistungen des Kreises
sind bei den Personal- und Sachkosten mit erfasst.
j)
220.000,00 €
Erhöhung Schachtbauwerk
Die im Deponiekörper angeordneten Schachtbauwerke
(Sickerwasser- und Kontrollschächte) müssen mit den
wachsenden Müllschichten hochgezogen werden. Für
2004/05 wird hierfür ein Betrag in Höhe von
41.000,00 €
122.800,00 €
27
benötigt.
k)
l)
1.
2.
Auswertung der Wetterdaten
Die auf der Deponie gem. Planfeststellungsbeschluss
regelmäßig aufgezeichneten Wetterdaten sind fortlaufend auszuwerten. Die hierfür entstehenden Fremdleistungen betragen für die Jahre 2004/05
Fremdleistungen
Für betriebsnotwendige Arbeiten, die zeitnah bzw.
wegen Fehlens einer entsprechenden Betriebsausrüstung vom Deponiepersonal nicht erledigt werden
können, werden Fremdfirmen eingesetzt. Hierbei schlagen
alleine die Schredderkosten für die Jahre 2004/05 im Rahmen der Kompostierung mit 175.000,-- € zu Buche.
Insgesamt ist für 2004/05 mit einem Kostenaufwand von
zu rechnen.
5.200,00 €
225.000,00 €
Im Zuge der Vermarktung der im Kompostwerk erzeugten Produkte sind als mögliche potentielle Abnehmer
auch die Landwirte im Kreis Euskirchen angesprochen.
Zur Produkteinführung und im Hinblick auf eine langfristige Abnahme wird es aber erforderlich sein, vor
Ort nachzuweisen, dass der Einsatz von Kompost sowohl als Bodenverbesserer als auch z.T. Düngerersatz ohne Umweltbelastung eingesetzt werden
kann und auch unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung eine Alternative darstellt.
Dies setzt jedoch voraus, dass dieser Nachweis mit
28
Unterstützung des Kreises auf Präferenzflächen durchgeführt wird, wobei - zumindest zeitweise - Transport
und Ausbringungskosten durch den Kreis übernommen
werden. Hierfür ist in 2004/05 ein Betrag von
in Ansatz zu bringen.
3.
155.000,00 €
Wilde Müllablagerungen
Im Rahmen der Kreisstraßenunterhaltung werden vom Kreisbauhof
u. a. auch sogenannte "Wilde Müllablagerungen" beseitigt und die
aufgenommenen Abfälle zur Deponie Mechernich entsorgt. Der
hiermit in Zusammenhang stehende Aufwand beim Bauhof beläuft
sich ohne Berücksichtigung der Ablagerungskosten auf der ZMM
für die Jahre 2004/05 auf
123.200,00 €
Diese Kosten wurden erstmals 2001 als Kosten der dem Kreis aufgegebenen Pflichtaufgabe im Zuge der Abfallentsorgung der Deponie
Mechernich zugeordnet und als Gebührentatbestand in die Berechnung einbezogen.
m)
Deponieüberwachung/Emissionsüberwachung
Im Rahmen des Deponiebetriebes sind neben den analytischen Kontrollen auch umfangreiche betriebliche Kontrollen durchzuführen, die u.a. auch das Deponieverhalten und die Funktionstüchtigkeit der Erfassungs-, Messund Kontrolleinrichtungen umfasst. In diesem Zusammenhang sind vom Kreis in 2004/05 drei Schwerpunkten durch
fortlaufende Messungen, Auswertungen, gutachterliche
Untersuchungen bzw. Begleitungen besondere Beachtung
29
zu schenken:
1.
Im Rahmen eines vom Umweltbundesamt geförderten
Demonstrationsvorhabens sind neu entwickelte
Schachtsysteme auf der Deponie Mechernich im Hinblick auf Funktionsverhalten in Abhängigkeit der Deponieverformungen untersucht worden.
Diese Untersuchungen sind nunmehr im Rahmen
der Eigenkontrolle fortzuführen.
2.
3.
Im Rahmen der Eigenkontrolle sind auch die von der
Deponie ausgehenden Emissionen zu untersuchen, fortzuschreiben und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu
beurteilen.
Im Rahmen der verstärkt geforderten Erfassung der in der Deponie ablaufenden
Vorgänge, deren Beurteilung und sich hierauf gründender Prognosen sind u.a. auch
physikalischen Vorgänge (praxis- und zeitbezogen) im Deponiekörper zu untersuchen
und fortzuschre
Insgesamt sind in 2004/05 hierfür zu veranschlagen.
zu veranschlagen
n)
120.000,00 €
Thermische Verwertung
Mit der Einstellung der Ablagerung von Abfällen auf der Zentralen Mülldeponie
Mechernich zum 31.05.2005 beginnt im Kreis Euskirchen die Umstellung der
Entsorgung der Abfälle zur Beseitigung überwiegend hin zur thermischen Verwertung
in einer Müllverbrenn
30
VII.
Die hiermit in Zusammenhang stehenden Fremdentsorgungskosten werden zur Zeit
auf ca. 193 € /t (ohne Selbstkosten) geschätzt, so dass für 2005 zusätzlich zu den
Entsorgungskosten auf der ZMM noch ein Betrag von
für diese Leistungen bereitzustellen ist
5.790.000,00 €
Summe a-n
7.854.780,00 €
Folgekosten nach Schließung der Deponie
Nach Abschluss der Deponierung sind neben der Oberflächenabdichtung und
Rekultivierung des Deponiegeländes noch Nachsorgemaßnahmen erheblichen
Umfanges vom Kreis durchzuführen. Hierzu gehören neben der Fortführung der
Kontrollmaßnahmen einschl. der notwen
Da der Zeitpunkt der vollständigen Inertisierung der organischen Abfälle von einer
Vielzahl derzeit nicht beeinflussbarer bzw. bestimmbarer Faktoren abhängt, ist der
Zeitpunkt, ob die umweltrelevanten Auswirkungen nicht mehr zu besorgen sind, z.Zt.
abschl
Nach dem für die Ermittlung von Deponiegebühren zu beachtenden Äquivalenzprinzip
sind sämtliche im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen entstehenden
Kosten dem Verursacher zu zuordnen.
31
Hierunter fallen auch Leistungen, die zum Zeitpunkt der Anlieferung noch nicht
erbracht werden können, sondern die erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen, was
durch die Eigenart einer Mülldeponie im Vergleich zu anderen Entsorgungsanlagen
bedingt ist.
Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit und der Verwirklichung des
Äquivalenzprinzips ist es deshalb geboten, auch die Folgekosten - soweit sie schon
jetzt qualifizierbar und quantifizierbar sind - in die Gebührenkalkulation einzubeziehen.
Unter den zuvor dargelegten Gesichtspunkten -insbesondere den sich verändernden
Randbedingungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, technischer
Vorschriften, gesetzlicher Vorgaben und sich verändernder Bewertungsgrundsätze- ist
es geboten, die
Auf der Grundlage der technischen Anleitung Siedlungsabfall (T. A. S. I.) wurden 1999
die Folgekosten überarbeitet und neu bewertet. Hiernach ergeben sich mit
Wertstellung 01.01.2000 folgende neue Ansätze:
Zusammenstellung Nachsorgekosten ZMM, Stand Kalkulation
01.01.2000
Sickerwasser, Gasverwertung
91.300.000,00 €
Ehem. Bergbau
3.886.000,00 €
Rückbau von Anlagen
3.068.000,00 €
Vermessung
5.113.000,00 €
32
Kontrolluntersuchungen
4.346.000,00 €
Versicherungen
1.790.000,00 €
Personal, Gemeinkosten, Wetterstation
6.700.000,00 €
Oberflächenabdichtung
63.400.000,00 €
Rekultivierung
22.370.000,00 €
Untertageanlage BW
Laborkosten
716.000,00 €
2.045.000,00 €
Summe Nachsorgekosten Brutto
204.734.000,00 €
Eingeplanter Erlös aus Deponiegasverstromung
-21.763.000,00 €
Aus Gebühren zu erwirtschaftende Rücklage
182.971.000,00 €
Unter Berücksichtigung
-
der bis Ende 2002 aus Gebühren erwirtschafteten Mittel
-
eines fiktiven mittleren Wertverlustes von 1,5 %/ a unter Beibehaltung der inhaltlichen
Vorgaben
den zu erwartenden Zinszugängen aus der Gewährung Innerer Darlehen
-
33
ergibt sich bei einer rechnerisch angenommenen Gesamtabfalltonnage bis 31.05.2005
von 279.000 t und 158.000 t im Jahre 2004/05 ein in der vorliegenden Kalkulation zu
berücksichtigender anteiliger Betrag von
6.621.321,00 €
Hinzuzurechnen sind noch die Nachsorgekosten für die Altdeponien
-
Straßfeld
Arloff
Hönnigen
die vom Kreis im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben zur Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit im Kreisgebiet bis 1981 betrieben wurden.
Auf der Basis der in den Vorjahren angefallenen Aufwendungen werden die Kosten für
2004/05 auf
102.000,00 €
geschätzt.
Insgesamt entfällt auf die Nachsorgerückstellungen ein Betrag von
6.723.321,00 €
34
35
Vorgaben Nebenrechnungen Nachsorgekosten
1
2
3
4
5
Kostenansatz für 35 Jahre gem. Vorgaben GBL IV auf Basis der Nachsorge
berechnung des Geschäftsbereiches, Stand 01.01.2000
204.734.000,00 €
Errechneter Wertverlust 01.01.2000 bis 31.12.2005 bei 1,5%/Jahr
Mittelbedarf 01.01.2006
19.131.013,00 €
223.865.013,00 €
Erwarteter Erlös aus der Deponiegasverstromung bis 2040 gem. Rechnung
Schumacher Witt
Bis 31.05.2005 zu erwirtschaften
-21.763.000,00 €
202.102.013,00 €
Zinserlös aus Inanspruchnahme der Deponierücklagen als innere Darlehen
für den allgemeinen Kreishaushalt gem. Vorgaben der Kämmerei bis Ende 2005
bereits gezahlt bis 31.12.2002
Offener Betrag bis Ende 2005
-21.224.054,00 €
15.065.744,00 €
-6.158.310,00 €
Rücklagenbestand 31.12.2002 gem. Jahresrechnung 2002
bis 31.05.2005 noch zu erwirtschaften
-184.251.623,00 €
11.692.080,00 €
36
7
Anteil 2004/05
a) Abfalltonnage 01.01.2003 bis 31.05.2005
279.000,00 t
b) Abfalltonnage 2004/05
158.000,00 t
c) Gebührenanteil Kalkulation 2004/05 11.692.080 €/ 279.000 t* 158.000 t
8
6.621.321,00 €
Anmerkung:
Die von den Fremdanlieferern zusätzlich zu den Abfallgebühren aufzubringenden
Sonderzahlungen belaufen sich bis 2005 voraussichtlich auf 7.923.083,00 €. Die Mittel
stehen jedoch entgegen ihrer Zweckbestimmung nicht zur Entlastung des
Gebührenzahlers zur V
37
Nebenkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2002
für verwertbare Abfallstoffe und Sonderabfälle
I.
Anteilige deponiespezifische Kosten für nicht abzulagernde Abfälle
Da die kalkulatorischen Kosten und die neuen technischen Anlagen einschl. des
Kompostwerkes die Gebührenstruktur und -höhe immer mehr beeinflussen und die
allgemeine Deponieinfrastruktur immer mehr in den Hintergrund tritt, wird für die
restlaufzeit der D
2,17 €/t
beibehalten.
II.
Verwertung von Abfällen
38
1.
Recycling von Bauschutt und Straßenaufbruch
a) Menge des Recyclingmaterials
- Bauschutt
1000 t
- Straßenaufbruch
1t
b) Personalkosten pro t
3,68 €
c) Selbstkosten
- anteilige Deponiekosten
- zusätzliche Personalkosten
Selbstkosten insgesamt
d) Fremdkosten des Recyclingunternehmens
- bei Bauschutt (Mauerwerk + Betonbrocken)
- Zuschlag für Übergrößen
2.
2,17 €\t
3,68 €\t
5,85 €\t
- Schwarzdeckenmaterial
4,38 €\t
1,34 €\t
3,70 €\t
e) Gesamtkosten für
- Bauschutt
- Zuschlag für Übergrößen
- Schwarzdeckenmaterial
10,23 €\t
1,34 €\t
9,55 €\t
f) Als Gebühren sind anzusetzen für
- Bauschutt
- bei Übergröße
- Schwarzdeckenmaterial
10,20 €\t
11,60 €\t
9,60 €\t
Kompostierung von Grünabfällen/Bio-Abfall aus Haushaltungen
39
In Verfolgung der gesetzlichen Vorgaben setzt der Kreis entsprechend seinem
Abfallwirtschaftskonzept auf die stoffliche Verwertung der Abfälle und insoweit
bezüglich organischer Abfallstoffe auf die biologische Behandlung als Alternative zur
Verbrennung.
Da zudem im Hinblick auf die Einbeziehung des Gesamtkreises nach Inbetriebnahme
der biologischen Aufbereitungsanlage der Bürger für die Wiederverwertung auch
weiterhin sensibilisiert werden soll, wird für die kompostierfähigen Abfälle eine Gebühr
von
112,70 €/t Bioabfälle im Jahre 2004
116,10 €/t Bioabfälle im Jahre 2005
52,70 €/t Grünabfälle im Jahre2004
54,30 €/t Grünabfälle im Jahre2005
vorgegeben.
Hierdurch wird der Priorität der Verwertung und der ordnungspolitischen Steuerung auf
dem Wege des Gebührenabstandsgebotes zur Restmüllentsorgung Rechnung
getragen, auch wenn eine Kostendeckung über die vorgegebenen Gebühren nicht zu
erreichen ist.
3.
Verwertung von Altglas, Altmetall und Altpapier
Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist
mit größeren Zuliefermengen auf der ZMM nicht mehr zu rechnen, so dass nur
Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden.
40
Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer
Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet.
4.
Altreifen
Die Altreifen werden auf der Deponie zwischengelagert und der Verwertung zugeführt.
Der Verwerter nimmt aber seit längerer Zeit - entgegen früheren Gepflogenheiten keine Reifen mit Felgen mehr, so dass die Felgen auf der Deponie entfernt und
separat der
a) Selbstkosten für Reifen ohne Felgen = 2,90 € : 4 =
b)
mit Felgen
c) Fremdkosten
Pkw
Lkw
d) Gebühren
Pkw o. Felgen
Lkw o. Felgen
Pkw m. Felgen
Lkw m. Felgen
e) zu erhebende Gebühr:
Pkw ohne Felgen
Lkw ohne Felgen
Pkw mit Felgen
Lkw mit Felgen
0,73 €/Stck.
2,90 €/Stck.
1,63 €/Stck.
6,65 €/Stck.
2,36 €/Stck.
7,38 €/Stck.
4,53 €/Stck.
9,55 €/Stck.
2,40 €/Stck.
7,40 €/Stck.
4,50 €/Stck.
9,60 €/Stck.
41
III.
Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben sowie aus Haushaltungen und Schulen
1.
Leuchtstoffröhren
2.
Fremdkosten
0,47 €/Stck.
Selbstkosten ZMM
Gesamtkosten
0,07 €/Stck.
0,54 €/Stck.
zu erhebende Gebühr
0,50 €/Stck.
Kühlgeräte aus Haushaltungen und Gewerbe
a) Gewicht im Mittel
- Kühlschränke
- Gefriertruhen
ca. 40 kg/Stck
ca. 100 kg/Stck
b) Anzahl der Kühlgeräte
c) mittl. spezifisches Gewicht/Einheit
7000 Stck
60 kg
d) anteilige Deponiekosten
- pro Tonne 2,17 €
- pro Stück (0,06 t x 2,17 €)
0,13 €/Stck.
42
e) zusätzliche Personalkosten
0,5 Facharbeiter = 41.000 €/a
bei 7.000 Stück Kühlgeräten
2,93 €/Stck.
f) Selbstkosten insgesamt:
3,06 €/Stck.
g) Fremdkosten
5,29 €/Stck.
8,48 €/Stck.
8,50 €/Stck.
h) zu erhebende Gebühr
3. Sonstige Sonderabfälle
a) Arten und Menge der Sonderabfälle
- Batterien
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz/Schädlingsbekämpfungsmittel
- Altmedikamente
- Spraydosen
- Kondensatoren
- Autobatterien
12.000,00 kg
4.500,00 kg
100,00 kg
30.000,00 kg
1.550,00 kg
22.000,00 kg
1.800,00 kg
14.000,00 kg
1.800,00 kg
250,00 kg
12.000,00 kg
100.000,00 kg
b) Selbstkosten
- anteilige Deponiekosten pro t
2,17 €\t
43
- zusätzliche Personalkosten
1 Facharbeiter 46.000,00 €/a
umgerechnet pro t (: 100 t)
460,00 €\t
- kalkulatorische Kosten
umgerechnet pro t (: 100 t)
116,65 €\t
Selbstkosten insgesamt
zu erhebende Gebühr
578,82 €\t
0,58 €\kg
c) Fremdkosten/Entsorgung
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz-/Schädlingsbekämpfungsmittel
- Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
- Quecksilber
- Spraydosen
- Kondensatoren
d) Die Gesamt-Entsorgungskosten betragen somit
0,62 €\kg
2,27 €\kg
0,71 €\kg
1,24 €\kg
0,77 €\kg
2,27 €\kg
0,22 €\kg
15,41 €\kg
1,85 €\kg
4,03 €\kg
Gebühr
pro kg
44
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel
- Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
- Quecksilber
- Spraydosen
- Kondensatoren
4.
Ölradiatoren
a) Gewicht im Mittel
b) Anzahl der Ölradiatoren
c) anteilige Deponiekosten
analog Leuchtstoffröhren
5.
1,20 €\kg
2,80 €\kg
1,30 €\kg
1,80 €\kg
1,30 €\kg
2,80 €\kg
0,80 €\kg
16,00 €\kg
2,40 €\kg
4,60 €\kg
ca. 20 kg/Stck
ca. 160 Stck
0,07 €/Stck.
d) Fremdkosten/Entsorgung
2,22 €/Stck.
2,29 €/Stck.
e) zu erhebende Gebühr
Altöl
2,30 €/Stck.
a) Selbstkosten
(Lohnkosten - pauschal -)
0,54 €\l
45
6.
b) Fremdkosten/Entsorgung
0,94 €\l
c) Gesamt-Entsorgungskosten
1,48 €\l
zu erhebende Gebühr
1,50 €\l
TV-Geräte, Computermonitore
Im Zuge der notwendigen Schadstoffentfrachtung der abzulagernden Abfälle und dem
Erfordernis, der stofflichen Verwertung die erste Priorität einzuräumen, ist auch der
sog. "Elektronikschrott" separat zu erfassen, zwischen zu lagern und die Reststoffe
nach
Der Kreis Euskirchen hat daher erstmals 1992 analog der Kühlgeräteentsorgung diese
Abfälle angenommen und deren Entsorgung (nicht Deponie) unter Inanspruchnahme
entsprechender Fachfirmen veranlasst. Da längerfristige Erfahrungen noch nicht
vorliegen, erfo
Hiernach ergeben sich:
7.
a) Selbstkosten
2,90 €/Stck.
b) Fremdkosten
7,12 €/Stck.
10,02 €/Stck.
zu erhebende Gebühr:
10,00 €/Stck.
Elektronikschrott
a) Selbstkosten
0,01 €\kg
46
8.
b) Fremdkosten
0,05 €\kg
zu erhebende Gebühr:
0,06 €\kg
Phenolhaltiger Straßenaufbruch
Phenolhaltiger Straßenaufbruch darf nicht mehr zur Ablagerung auf der Deponie
Mechernich angenommen werden, sondern soll weitestgehend nach einer
Vorbehandlung bei Straßenbaumaßnahmen wiederverwendet werden.
Die nächstgelegene Aufbereitungsanlage befindet sich z.Zt. in Leverkusen.
Gem. Abstimmung mit den Straßenunterhaltungsträgern wird das infragekommende
Material bei größeren Maßnahmen direkt der Aufbereitung zugeführt und das
aufbereitete Material bei der laufenden Maßnahme verarbeitet.
Für kleinere Maßnahmen und Straßenaufbrüche mit bis zu 1 Lkw-Ladung
Materialanfall hält der Kreis auf der Deponie Mechernich ein Zwischenlager vor, führt
die Stoffe einer Behandlung zu und setzt das aufbereitete Material bei
Kreismaßnahmen ein.
Die dem Kreis entstehenden Kosten sind vom Anlieferer zu tragen und belaufen sich
voraussichtlich auf:
a) Aufbereitungskosten
b)Transportkosten
c)Selbstkosten analog II.4
109,65 €\t
17,63 €\t
5,84 €\t
133,12 €\t
Zu erhebende Gebühr:
133,10 €\t
47
IV.
Bodenaushub
Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert,
sondern für Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern
dies geschieht, ist der Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht
mittel- und lang
Soweit Boden zur Deponie angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht
entspricht, erfolgt die endgültige Ablagerung als Abfall. Hierfür ist ebenfalls -auch in
der Zukunft- eine Bodenaushubdeponie einzurichten und zu betreiben.
Die zur Zeit praktizierte Notlösung der Ablagerung auf den gesicherten Bereichen der
ZMM ist unwirtschaftlich, da das Gefährdungspotential des Bodenaushubs der
vorhandenen Sicherungseinrichtungen nicht bedarf.
Insoweit ist auch eine Kalkulation unter Einbeziehung des Deponievolumenverbrauchs
und dem hiermit in Zusammenhang stehenden Investes nicht Sachgerecht und führt
zu unangemessen hohen gebühren.
Hier wurde daher im politischen Konsens eine Gebühr von
1,50 €\t
festgesetzt
V.
Deponiegasverwertung
48
Das in der Deponie bei Umsetzungsprozessen anfallende Deponiegas ist zur
Emissionsminderung soweit möglich zu fassen und unter Beachtung des gesetzlichen
Verwertungsgebotes umweltgerecht zu entsorgen. Ausweislich gutachterlicher
Untersuchungen wird für di
Die mit der Gewinnung, Verteilung und Aufbereitung in Zusammenhang stehenden
Kosten sind insgesamt den Abfallentsorgungskosten zuzuordnen und damit nach dem
Verursacherprinzip
den
Abfallanlieferern
durch
Einbeziehung
in
die
Abfallbeseitigungsgebühr, bezog
Beim Betrieb der Aufbereitungsanlage "Gasmotorenkraftwerk" können aber nur - und
müssen zur Erfüllung der Gesetzesvorgabe, die Immissionsbelastung durch die
Deponie zu minimieren - die betrieblichen Belange der Deponie auch unter dem
Gesichtspunkt der Auf
Erlösberechnung
Unter Berücksichtigung der geplanten Ergänzungen der Gasfassungssysteme und
unter Berücksichtigung störfallbedingter Ausfälle wird davon ausgegangen, dass in
den Jahren 2004/05 eine durchschnittliche Gasmenge von 21.800 Nm³/h mit einem
CH4-Gehalt von 48 %
2.200.000,00 €
zu erzielen.
Aufgrund vorliegender Berechnungen beläuft sich der Eigenbedarf auf der Zentralen
Mülldeponie Mechernich ohne Störfallbetrachtung für
- die thermische Energie auf
- die elektrische Energie auf
500.000,00 €
700.000,00 €
49
Insgesamt belaufen sich somit die Kosten für den Eigenenergiebedarf bei Fremdbezug
auf
1.200.000,00 €.
Da der Energiebedarf ausschließlich über das Motorenkraftwerk abgedeckt wird und
die Kosten des Motorenkraftwerkes bereits in den einzelnen Unterabschnitten
eingearbeitet sind, erfolgt in der Gebührenkalkulation kein Ansatz für einen
Fremdenergiebezug.
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