Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlage V 232/2003
GB IV/Abt. 66.3
Zentrale Abfallentsorgung und
Straßenunterhaltung
AZ:66.3/867/Da.
Euskirchen, den 16.11.03
Erläuterungen
zur Gebührenbedarfsberechnung 2004/05
Mit Ablauf des 31.05 tritt eine Zäsur in der Abfallentsorgung dahingehend ein, dass
unbehandelte Abfälle nicht mehr abgelagert und nur noch Deponien die den
Anforderungskriterien der Deponieverordnung entsprechen auf Antrag weiterbetrieben
werden dürfen.
Für die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen bedeutet dies
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die endgültige Einstellung der Abfallablagerung auf der Zentralen Mülldeponie
Mechernich zum 31.Mai 2005
die Notwendigkeit der Entsorgung der brennbaren Fraktionen aus den bisher
abgelagerten Abfällen - soweit nicht stofflich verwertet - ab dem 01.Juni 2005 in einer
Müllverbrennungsanlage
den Aufbau neuer Entsorgungswege für die anorganischen Abfälle
Die bestehenden Verwertungswege „Kompostierung und Sondermüll/Recycling“ bleiben
hiervon unberührt.
Mit der Einstellung der Ablagerung zum 31 Mai 2005 beginnt aber auch für die Deponie
Mechernich die Stilllegungsphase verbunden mit der Durchführung der gesetzlich
verankerten Sicherungsmaßnahmen, deren kostenträchtigster Teil die
Oberflächenabdichtung und die Rekultivierung umfasst.
Während die Mittel für die Stilllegung und Nachsorge, vorsorglich seit Anbeginn des
Deponiebetriebes 1981 anteilig den Gebührenzahlern abverlangt und in einer
zweckgebundenen, verzinslich anzulegenden Rücklage vorgehalten, bis zum 31.Mai 2005 zu
100% erwirtschaftet sein werden und insoweit die Gebührenhaushalte 2006ff nicht belasten,
sind die Kosten für die spätestens ab 2006 weiterbestehenden und neuen
Entsorgungsstrukturen zu 100% an den Gebührenzahler weiter zu geben.
Ohne derzeit die zukünftigen Entsorgungskosten genau beziffern zu können, wird dieser
Übergang jedoch mit einer nicht unerheblichen Gebührensteigerung verbunden sein, wobei
die Kostengrundlage – da überwiegend fremdbestimmt – vom Kreis nur noch sehr bedingt
beeinflussbar sein wird.
Rein formal wäre die Verwaltung gehalten, in 2005 einen gesplitteten Gebührenhaushalt
aufzustellen und zwar vom:
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01.Januar bis 31.Mai bezogen auf die Mülldeponie Mechernich und
01.Juni bis 31. Dezember für die dann geltenden Entsorgungsstrukturen.
Um hier aber nicht schon mitten im Haushaltsjahr einen abrupten Bruch in der
Gebührenstruktur herbeiführen zu müssen und eine verlässliche Haushaltsplanung auf Kreis
und kommunaler Ebene zu gewährleisten, schlägt die Fachabteilung vor, die Haushaltsjahre
2004 und 2005 betriebswirtschaftlich und gebührenrechtlich zusammen zu fassen.
Hiernach errechnet sich eine Gebühr
• für Restabfälle von
158,15 €/t
• für mineralische Abfälle von 66,65 €/t
Unter dem Gesichtspunkt der Verlässlichkeit wird die Verwaltung aber - wie in den
zurückliegenden Jahren praktiziert - die politische Entscheidung, bis 2005 zur Vermeidung
von Gebührensprüngen die Gebühren jährlich um 3% anzupassen nach wie vor umsetzen
und die sich hieraus ergebenden Unterdeckungen in den jeweiligen Gebührenhaushalten
durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgleichen.
Hiernach sind für die Jahre 2004 und 2005 folgende Gebühren auszuweisen:
Haushaltsjahr 2004
1. Restabfälle
Mineralische Abfälle
Bio-Abfälle
Grünabfälle
147,20 €/t
92,70 €/t
112,70 €/t
52,70 €/t
Haushaltsjahr 2005
2. Restabfälle
Mineralische Abfälle
Bio-Abfälle
Grünabfälle
151,60 €/t
95,50 €/t
116,10 €/t
54,30 €/t
Alle anderen Gebühren bleiben wie seit nunmehr 3 Jahren vorerst unverändert.