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Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zur Vorlage V 232/2003)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlage V 232/2003 GB IV/Abt. 66.3 Zentrale Abfallentsorgung und Straßenunterhaltung AZ:66.3/867/Da. Euskirchen, den 16.11.03 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2004/05 Mit Ablauf des 31.05 tritt eine Zäsur in der Abfallentsorgung dahingehend ein, dass unbehandelte Abfälle nicht mehr abgelagert und nur noch Deponien die den Anforderungskriterien der Deponieverordnung entsprechen auf Antrag weiterbetrieben werden dürfen. Für die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen bedeutet dies • • • die endgültige Einstellung der Abfallablagerung auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich zum 31.Mai 2005 die Notwendigkeit der Entsorgung der brennbaren Fraktionen aus den bisher abgelagerten Abfällen - soweit nicht stofflich verwertet - ab dem 01.Juni 2005 in einer Müllverbrennungsanlage den Aufbau neuer Entsorgungswege für die anorganischen Abfälle Die bestehenden Verwertungswege „Kompostierung und Sondermüll/Recycling“ bleiben hiervon unberührt. Mit der Einstellung der Ablagerung zum 31 Mai 2005 beginnt aber auch für die Deponie Mechernich die Stilllegungsphase verbunden mit der Durchführung der gesetzlich verankerten Sicherungsmaßnahmen, deren kostenträchtigster Teil die Oberflächenabdichtung und die Rekultivierung umfasst. Während die Mittel für die Stilllegung und Nachsorge, vorsorglich seit Anbeginn des Deponiebetriebes 1981 anteilig den Gebührenzahlern abverlangt und in einer zweckgebundenen, verzinslich anzulegenden Rücklage vorgehalten, bis zum 31.Mai 2005 zu 100% erwirtschaftet sein werden und insoweit die Gebührenhaushalte 2006ff nicht belasten, sind die Kosten für die spätestens ab 2006 weiterbestehenden und neuen Entsorgungsstrukturen zu 100% an den Gebührenzahler weiter zu geben. Ohne derzeit die zukünftigen Entsorgungskosten genau beziffern zu können, wird dieser Übergang jedoch mit einer nicht unerheblichen Gebührensteigerung verbunden sein, wobei die Kostengrundlage – da überwiegend fremdbestimmt – vom Kreis nur noch sehr bedingt beeinflussbar sein wird. Rein formal wäre die Verwaltung gehalten, in 2005 einen gesplitteten Gebührenhaushalt aufzustellen und zwar vom: • • 01.Januar bis 31.Mai bezogen auf die Mülldeponie Mechernich und 01.Juni bis 31. Dezember für die dann geltenden Entsorgungsstrukturen. Um hier aber nicht schon mitten im Haushaltsjahr einen abrupten Bruch in der Gebührenstruktur herbeiführen zu müssen und eine verlässliche Haushaltsplanung auf Kreis und kommunaler Ebene zu gewährleisten, schlägt die Fachabteilung vor, die Haushaltsjahre 2004 und 2005 betriebswirtschaftlich und gebührenrechtlich zusammen zu fassen. Hiernach errechnet sich eine Gebühr • für Restabfälle von 158,15 €/t • für mineralische Abfälle von 66,65 €/t Unter dem Gesichtspunkt der Verlässlichkeit wird die Verwaltung aber - wie in den zurückliegenden Jahren praktiziert - die politische Entscheidung, bis 2005 zur Vermeidung von Gebührensprüngen die Gebühren jährlich um 3% anzupassen nach wie vor umsetzen und die sich hieraus ergebenden Unterdeckungen in den jeweiligen Gebührenhaushalten durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgleichen. Hiernach sind für die Jahre 2004 und 2005 folgende Gebühren auszuweisen: Haushaltsjahr 2004 1. Restabfälle Mineralische Abfälle Bio-Abfälle Grünabfälle 147,20 €/t 92,70 €/t 112,70 €/t 52,70 €/t Haushaltsjahr 2005 2. Restabfälle Mineralische Abfälle Bio-Abfälle Grünabfälle 151,60 €/t 95,50 €/t 116,10 €/t 54,30 €/t Alle anderen Gebühren bleiben wie seit nunmehr 3 Jahren vorerst unverändert.