Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
40 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zur Vorlage V 232/2003
Gegenüberstellung
Bisherige Fassung
Neue Fassung
In die Auflistung a) des § 4 Abs. 1 werden folgende Abfallstoffe aufgenommen:
17 06 03 anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält
19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen
Behandlung von Abfällen
Die Gebühr für Abfallstoffe nach § 4 Abs. 1 Buchstabe
a) beträgt derzeit 142,90 €/t
Die geänderte Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a) beträgt
ab dem 1.1.2004
147,20 €/t
ab dem 1.1.2005
151,60 €/t.
Die Gebühr für Abfallstoffe nach § 4 Abs. 1 Buchstabe
Die geänderte Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe b) beträgt
b) beträgt derzeit 90,00 €/t
ab dem 1.1.2004
92,70 €/t
ab dem 1.1.2005
95,50 €/t.
Die Gebühr für kompostierbare Bioabfälle nach § 6 Die geänderte Gebühr für kompostierbare Bioabfälle nach § 6 Abs. 1 Buchstabe a) beträgt
Abs. 1 Buchstabe a) erster Spiegelstrich beträgt derzeit ab dem 1.1.2004
112,70 €/t
109,40 €/t.
ab dem 1.1.2005
116,10 €/t.
Die Gebühr für kompostierbare Bioabfälle nach § 6 Die geänderte Gebühr für kompostierbare Bioabfälle nach § 6 Abs. 1 Buchstabe a) zweiter
Abs. 1 Buchstabe a) zweiter Spiegelstrich beträgt Spiegelstrich beträgt
ab dem 1.1.2004
52,70 €/t
derzeit 51,20 €/t.
ab dem 1.1.2005
54,30 €/t.
§ 6 Abs. 1 Buchstabe a) vierter Spiegelstrich lautet 6 Abs. 1 Buchstabe a) vierter Spiegelstrich erhält folgende Fassung:
bisher:
kompostierbare Bio- und Grünabfälle mit einem Störstoffanteil
von mehr als 3 Gewichtsprozent; insbesondere Anlieferungen,
kompostierbare Bio- und Grünabfälle mit einem
die Friedhofskränze und Gestecke enthalten
Störstoffanteil von mehr als
5 Gewichtsprozent;
ab dem 1.1.2004
147,20 €/t
insbesondere Anlieferungen, die Friedhofskränze und
ab dem 1.1.2005
151,60 €/t
Gestecke enthalten
138,70 €/t
mindestens je Anlieferung
5,00 €
mindestens je Anlieferung
5,00 €