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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 27 " Photovoltaik Merscher Höhe " a) Ergebnis aus den Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Ergebnis aus den Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) c) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
11.12.17, 16:35
Aktualisiert
11.12.17, 16:35
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 27 " Photovoltaik Merscher Höhe "

a) Ergebnis aus den Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Ergebnis aus den Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch 
    (BauGB)
c) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch 
    (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 11. Dezember 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 30.11.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15. Bebauungsplan Nr. A 27 " Photovoltaik Merscher Höhe " a) Ergebnis aus den Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Ergebnis aus den Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) c) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.374/2017) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Zu a) Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 1 beschlossen. Zu b) Über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 2 beschlossen. Zu c) Der Bebauungsplan Nr. A 27 " Photovoltaik Merscher Höhe " wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mind. 30 Tagen öffentlich ausgelegt.