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Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 27 "Kreisbahnhof IV" a) Ergebnis aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB b) Ergebnis aus den Behörden- und TÖB-Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
11.12.17, 16:35
Aktualisiert
11.12.17, 16:35
Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 27 "Kreisbahnhof IV"

a) Ergebnis aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
b) Ergebnis aus den Behörden- und TÖB-Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Jülich Jülich, 11. Dezember 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 30.11.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 22. Bebauungsplan Koslar Nr. 27 "Kreisbahnhof IV" a) Ergebnis aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB b) Ergebnis aus den Behörden- und TÖB-Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB (Vorlagen-Nr.344/2017) Mit Verweis auf die Beratungen in vorangegangenen Ausschusssitzungen und den daraus resultierenden Vorgaben des Ausschusses stellt der Ausschussvorsitzenden die Frage, ob die Einwände der Nachbarn, insbesondere die sich daraus ergebenden baulichen Vorgaben für den Anbau an das bestehende Nachbarhaus berücksichtigt wurden. Die Frage wird von Beigeordneten Schulz bejaht. SE Krott bedankt sich bei allen die am Zustandekommen des heutigen Beschlusses beteiligt waren. Gerade in diesem Bereich bestehe in Jülich noch großer Bedarf. Beschlussentwurf: Mehrheitlich dafür Zu a) Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 1 beschlossen. Zu b) Über die während der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 2 beschlossen. Zu c) Der Bebauungsplan Koslar Nr. 27 " Kreisbahnhof IV " wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.