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Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage 4 zur Vorlage D 36/2003)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage 4 zur Vorlage D 36/2003)

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Inhalt der Datei

Anlage 4 zur Vorlage D 36/2003 Gesellschafterbeschluss der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kall/Eifel Unter Verzicht auf die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und auf alle durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form- und Fristerfordernisse beschließen hiermit 1. die RWE Rhein-Ruhr Aktiengesellschaft, vormals firmierend als RWE Plus Aktiengesellschaft Kruppstraße 5, 454128 Essen, 2. die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH, Kirchstraße 5, 53879 Euskirchen, als Gesellschafter der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kall/Eifel - nachfolgend „KEV-GbR“ genannt - gemäß § 2 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrags im schriftlichen Verfahren: 1. Die KEV-GbR wird zum 31. Dezember 2004, 24.00 Uhr, vollständig aufgelöst. 2. Die Gesellschafter gehen davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, eine Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern nicht erforderlich ist und daher mit der Auflösung die Vollbeendigung der Gesellschaft eintritt. Essen, den Euskirchen, den _________________________ RWE Rhein-Ruhr Aktiengesellschaft _________________________ Kreis Verkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH