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Beschlussvorlage GB (Entsendung eines Vertreters der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat bei der Unteren Jagdbehörde)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 249/2003 11.11.2003 Az.: 32.1/101-13-1 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 03.12.2003 Kreistag 16.12.2003 Entsendung eines Vertreters der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat bei der Unteren Jagdbehörde Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz Tel.: 02251 - 15225 Abt.: 32.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag entsendet den Vertreter der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Euskirchen: ______________________________________________ Begründung: Gemäß § 51 Abs. 3 Satz 1 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NW) in z. Zt. geltenden Fassung wird bei jeder Unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat gebildet. Seite - 2 Der Jagdbeirat besteht u. a. nach Abs. 3 Satz 2 des § 51 LJG-NW aus einem Vertreter der Jagdgenossenschaften. Der Vertreter der Jagdgenossenschaften wird entsprechend § 51 Abs. 3 Satz 3 LJG-NW von der Körperschaft entsandt, welche die Aufgaben der Unteren Jagdbehörde wahrnimmt. Untere Jagdbehörde ist gemäß § 46 Abs. 3 LJG-NW der Kreis oder die kreisfreie Stadt als Kreisordnungsbehörde. Die zu entsendende Person braucht kein Mitglied des Kreistages zu sein. Gemäß § 51 Abs. 6 Satz 2 LJG-NW wird der Vertreter der Jagdgenossenschaften für die Dauer von vier Jahren entsandt, soweit er nicht vor Ablauf der Frist ausscheidet oder abberufen wird. Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 wurde Herr Manfred Schmitz, Burg Mülheim, 53909 Zülpich, als Vertreter der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat des Kreises Euskirchen, Untere Jagdbehörde, gewählt; die Amtszeit des Herrn Schmitz läuft am 04.02.2004 ab. Gemäß § 51 Abs. 6 Satz 3 LJG-NW ist eine erneute Entsendung nach Ablauf der Frist zulässig. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)