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Beschlusstext (Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet; Ausnahmen gem. § 14 (2) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
23.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet;
Ausnahmen gem. § 14 (2) Baugesetzbuch)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 23.04.2008 9 Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Gewerbegebiet; Ausnahmen gem. § 14 (2) Baugesetzbuch (134/2008) Gemäß § 14 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) in Verbindung mit § 3 der Satzung der Stadt Erftstadt über die Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.133.1, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet, vom 14.01.2008, wird der Ausnahme von der Veränderungssperre für die bereits bauordnungsrechtlich beantragten Vorhaben: Bauantrag der Firma Füngeling zur Errichtung einer Freifläche für die Lagerung von Baumaterial, Wildweg 4a, 50374 Erftstadt Bauantrag der Firma Füngeling zur Errichtung einer Lagerhalle für Paletten und Holz, Wildweg 4a, 50374 Erftstadt zugestimmt. (kein Text vorhanden)