Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 233/2003
30.10.2003
Az.: 15/063-11/04
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
03.12.2003
Kreistag
16.12.2003
Wahl der Beisitzer und ihrer Stellvertreter in den Wahlausschuss für die Wahlen des Kreistags und
des Landrats 2004
Sachbearbeiter/in: Herr Siegel
Tel.: 15366
Abt.: GB I/15
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, den Wahlausschuss für die Wahlen des Kreistags und des Landrats 2004
mit ____ Beisitzern (4, 6, 8 oder 10) wie folgt zu besetzen:
Beisitzer
1.
2.
usw.
Stellvertreter
Seite - 2 Begründung:
Für die Wahlen des Kreistags und des Landrats 2004 ist ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern, die der
Kreistag wählt (§ 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz). Für jeden Beisitzer soll der Kreistag einen Stellvertreter wählen (§ 6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung).
Für die Wahl des Wahlausschusses gelten die allgemeinen Vorschriften des § 35 Abs. 3 der Kreisordnung, der bestimmt:
„Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Kreistagsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Kreistags nach der Reihenfolge
der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden
Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet
bei gleichen Höchstzahlen das vom Landrat zu ziehende Los.“
Als Grundlage für einen einheitlichen Wahlvorschlag könnte die derzeitige Sitzverteilung im Kreistag (CDU = 28, SPD = 10, FDP = 3, GRÜNE = 3, UWV = 3, Parteiloses Mitglied = 1) dienen. Dazu
gibt es keine verbindlichen Vorschriften.
Die Verwaltung sieht folgende alternative Möglichkeiten:
1. Die Sitze im Wahlausschuss würden nach dem Verhältnis der Sitzverteilung im Kreistag
nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt wie folgt verteilt:
Beisitzer
4
6
8
10
CDU
3
5
6
8
SPD
1
1
2
2
FDP
-
GRÜNE
-
UWV
-
Parteilos
-
2. Die Möglichkeit, den Wahlausschuss mit 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern zu besetzen, soll eine
Zusammensetzung gestatten, in der alle in der Vertretung vorhandenen politischen Richtungen zu Wort kommen (vgl. Bartella, Dahlen, van Eldik: Kommentar zum Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen, § 2 KWahlG, Erl. 6, S. 9). Dem käme die Sitzverteilung
im Wahlausschuss nach der mathematischen Proportion (System Hare-Niemeyer) näher
als die Sitzverteilung nach d’Hondt, denn nach dem System Hare-Niemeyer ergäbe sich
folgende Sitzverteilung:
Beisitzer
4
6
8
10
CDU
3
4
5
6
SPD
1
1
2
2
FDP
1*
1*
1**
GRÜNE
1*
1*
1**
UWV
1*
1*
1**
Parteilos
-
* Drei Reste identisch, jedoch nur noch ein Sitz aufgrund der vorgegebenen Beisitzerzahl
zu vergeben
** Drei Reste identisch, jedoch nur noch zwei Sitze aufgrund der vorgegebenen Beisitzerzahl zu vergeben
Seite - 3 Die Berechnungen zu den beiden Sitzverteilungsmodellen ergeben sich aus der Anlage zu dieser
Vorlage.
Für die Kreiswahl 1994 bestand der Wahlausschuss aus dem Vorsitzenden und 10 Beisitzern, für
die Kreiswahlen 1999 wurde der Wahlausschuss auf 6 Beisitzer reduziert, wobei 4 Sitze auf die
CDU und 2 Sitze auf die SPD entfielen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)