Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Wahl der Beisitzer und ihrer Stellvertreter in den Wahlausschuss für die Wahlen des Kreistages und des Landrates 2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Wahl der Beisitzer und ihrer Stellvertreter in den Wahlausschuss für die Wahlen des Kreistages und des Landrates 2004) Beschlussvorlage GB (Wahl der Beisitzer und ihrer Stellvertreter in den Wahlausschuss für die Wahlen des Kreistages und des Landrates 2004) Beschlussvorlage GB (Wahl der Beisitzer und ihrer Stellvertreter in den Wahlausschuss für die Wahlen des Kreistages und des Landrates 2004)

öffnen download melden Dateigröße: 62 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 233/2003 30.10.2003 Az.: 15/063-11/04 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 03.12.2003 Kreistag 16.12.2003 Wahl der Beisitzer und ihrer Stellvertreter in den Wahlausschuss für die Wahlen des Kreistags und des Landrats 2004 Sachbearbeiter/in: Herr Siegel Tel.: 15366 Abt.: GB I/15 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, den Wahlausschuss für die Wahlen des Kreistags und des Landrats 2004 mit ____ Beisitzern (4, 6, 8 oder 10) wie folgt zu besetzen: Beisitzer 1. 2. usw. Stellvertreter Seite - 2 Begründung: Für die Wahlen des Kreistags und des Landrats 2004 ist ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern, die der Kreistag wählt (§ 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz). Für jeden Beisitzer soll der Kreistag einen Stellvertreter wählen (§ 6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung). Für die Wahl des Wahlausschusses gelten die allgemeinen Vorschriften des § 35 Abs. 3 der Kreisordnung, der bestimmt: „Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Kreistagsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Kreistags nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Landrat zu ziehende Los.“ Als Grundlage für einen einheitlichen Wahlvorschlag könnte die derzeitige Sitzverteilung im Kreistag (CDU = 28, SPD = 10, FDP = 3, GRÜNE = 3, UWV = 3, Parteiloses Mitglied = 1) dienen. Dazu gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Die Verwaltung sieht folgende alternative Möglichkeiten: 1. Die Sitze im Wahlausschuss würden nach dem Verhältnis der Sitzverteilung im Kreistag nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt wie folgt verteilt: Beisitzer 4 6 8 10 CDU 3 5 6 8 SPD 1 1 2 2 FDP - GRÜNE - UWV - Parteilos - 2. Die Möglichkeit, den Wahlausschuss mit 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern zu besetzen, soll eine Zusammensetzung gestatten, in der alle in der Vertretung vorhandenen politischen Richtungen zu Wort kommen (vgl. Bartella, Dahlen, van Eldik: Kommentar zum Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen, § 2 KWahlG, Erl. 6, S. 9). Dem käme die Sitzverteilung im Wahlausschuss nach der mathematischen Proportion (System Hare-Niemeyer) näher als die Sitzverteilung nach d’Hondt, denn nach dem System Hare-Niemeyer ergäbe sich folgende Sitzverteilung: Beisitzer 4 6 8 10 CDU 3 4 5 6 SPD 1 1 2 2 FDP 1* 1* 1** GRÜNE 1* 1* 1** UWV 1* 1* 1** Parteilos - * Drei Reste identisch, jedoch nur noch ein Sitz aufgrund der vorgegebenen Beisitzerzahl zu vergeben ** Drei Reste identisch, jedoch nur noch zwei Sitze aufgrund der vorgegebenen Beisitzerzahl zu vergeben Seite - 3 Die Berechnungen zu den beiden Sitzverteilungsmodellen ergeben sich aus der Anlage zu dieser Vorlage. Für die Kreiswahl 1994 bestand der Wahlausschuss aus dem Vorsitzenden und 10 Beisitzern, für die Kreiswahlen 1999 wurde der Wahlausschuss auf 6 Beisitzer reduziert, wobei 4 Sitze auf die CDU und 2 Sitze auf die SPD entfielen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)