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Beschlussvorlage GB (Vogelschutzgebiet Ahrgebirge in der Gemeinde Blankenheim)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Vogelschutzgebiet Ahrgebirge in der Gemeinde Blankenheim) Beschlussvorlage GB (Vogelschutzgebiet Ahrgebirge in der Gemeinde Blankenheim)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 333/2004 17.09.2004 Az.: 60.3 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 21.09.2004 Kreistag 21.09.2004 Vogelschutzgebiet Ahrgebirge in der Gemeinde Blankenheim Sachbearbeiter/in: Herr Blindert Tel.: 15 233 Abt.: 60 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt dem Gebietsvorschlag für die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes „Ahrgebirge“ in der Gemeinde Blankenheim zu. Er geht dabei davon aus, dass die der LÖBF vorliegenden Kartierungen die Ausweisung rechtfertigen und die Ausweisung der Beschleunigung und der Rechtssicherheit des Planfeststellungsverfahrens für den Weiterbau der BAB A 1 dient. Die von der Gemeinde Blankenheim vorgetragenen Bedenken zu Kurzbeschreibung und Standarddatenbogen sowie die Kartierungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW sind bei den endgültigen Abgrenzungen zu berücksichtigen. Mögliche wirtschaftliche Einschränkungen für die Waldeigentümer sind auszugleichen. Seite - 2 Begründung: Mit Schreiben vom 19.07.2004 wurden die Kreistagsfraktionen darüber informiert, dass die Bezirksregierung Köln ein förmliches Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des Vogelschutzgebietes „Ahrgebirge“ auf nordrhein-westfälischer Seite eingeleitet hat. Das Gebiet dient der Arrondierung des bereits gemeldeten Vogelschutzgebietes in Rheinland-Pfalz. Die Kurzbeschreibung und Karte mit der Gebietsabgrenzung sind als Anlage 1 beigefügt. Die Verwaltung hat fristgerecht mit der beigefügten Stellungnahme (Anlage 2) Bedenken gegen die Ausweisung des Vogelschutzgebietes erhoben. Ebenso haben das Forstamt Euskirchen, die Gemeinde Blankenheim und die IHK Aachen ablehnende Stellungnahmen abgegeben. Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurden am 13.09.2004 mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) und der Landesanstalt für Ökölogie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) erörtert. Seitens des MUNLV wurde dargelegt, dass die formelle Ausweisung des Vogelschutzgebietes Voraussetzung für die rechtssichere Fortführung des Planfeststellungsverfahrens der BAB A 1 sei. Hingegen sei die Nicht-Ausweisung ein Planungs- und Zulassungshindernis für den Weiterbau. Die Rechtslage ist im einzelnen dem Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau NordrheinWestfalen vom 25.08.2004 an die Gemeinde Blankenheim (Anlage 3) zu entnehmen. Danach hat das vorgesehene Vogelschutzgebiet aufgrund der Meldung der Naturschutzverbände den Status eines „faktischen“ Vogelschutzgebietes, auf das gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes die Schutzvorschriften der Vogelschutzrichtlinie unmittelbar Anwendung finden. Damit besteht ein abschließendes Verschlechterungsverbot, da die Vogelschutzrichtlinie keine Regelungen für eine Projektzulassung beinhaltet. Mit Abschluss des Meldeverfahrens unterliegt das Vogelschutzgebiet dem Regelungsregime der FFH-Richtlinie. Erst damit besteht die Möglichkeit einer Verträglichkeitsprüfung und der Projektzulassung gemäß den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Abgrenzungsvorschlag wurde von der LÖBF erläutert. Sie hält die im Vergleich zum Gebietsvorschlag der Naturschutzverbände deutlich kleinere Abgrenzung für gerechtfertigt und rechtssicher. Zu dem führt der Landesbetrieb Straßenbau NRW im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in eigener Zuständigkeit ornithologische Kartierungen durch, um die Auswirkungen des Baus der BAB A 1 vor dem Hintergrund der Vogelschutzgebietsmeldung zu untersuchen. Der Rat der Gemeinde Blankenheim hat in seiner Sitzung am 16.09.2004 der formellen Ausweisung des Vogelschutzgebietes „Ahrgebirge“ zugestimmt. Dabei hat er die Anregungen und Bedenken des Forstbetriebes zur Kurzbeschreibung, zum Standarddatenbogen und zu den Auswirkungen auf die forstwirtschaftliche Nutzung aufrecht erhalten und den vordringlichen Bedarf des Weiterbaus der BAB A1 bekräftigt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)