Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes hier: Stellungnahme des Kreises)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes
hier: Stellungnahme des Kreises) Dringlichkeitsentscheidung GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes
hier: Stellungnahme des Kreises) Dringlichkeitsentscheidung GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes
hier: Stellungnahme des Kreises) Dringlichkeitsentscheidung GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes
hier: Stellungnahme des Kreises)

öffnen download melden Dateigröße: 65 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 35/2003 11.11.2003 Az.: 60.12 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 26.11.2003 Kreisausschuss 03.12.2003 Kreistag 16.12.2003 Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes hier: Stellungnahme des Kreises Sachbearbeiter/in: Herr Mehren x Tel.: 15 241 Abt.: 60.12 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Stellungnahme des Kreises Euskirchen zur Fortschreibung der Teilpläne „Allgemeine Grundlagen“ und „Siedlungsabfälle“ des Abfallwirtschaftsplanes für den Regierungsbezirk Köln. Vorlage: D 35/2003 Seite - 2 - Begründung: Die Bezirksregierung Köln hatte bereits im Jahr 2002 Gelegenheit gegeben, zur beabsichtigten Fortschreibung der Teilpläne Allgemeine Grundlagen und Siedlungsabfälle des Abfallwirtschaftsplans (AWP) für den Regierungsbezirk Köln Stellung zu nehmen. Die am 20.12.2002 vom Kreistag beschlossene Stellungnahme (V 112/2002) basierte allerdings auf dem derzeit noch gültigen AWP, da konkrete Inhalte der Fortschreibung noch nicht bekannt waren. Entsprechend wurde eine erneute Beteiligung nach Vorliegen eines Entwurfes des fortgeschriebenen AWP gefordert. Die Bezirksregierung hat dem Kreis Euskirchen mit Schreiben vom 15.08.2003 den Entwurf der Fortschreibung des AWP mit der Bitte um Stellungnahme bis 28.11.2003 zugeleitet. Gegenüber dem bisherigen AWP ergeben sich kaum wesentliche Neuerungen. Nach wie vor sind für die Verbrennung vier Entsorgungsregionen vorgesehen und der Kreis Euskirchen ist der MVA Bonn zugeordnet. Der Bahntransport wird weiterhin favorisiert. Eine Festlegung der Deponieregionen für inerte Abfälle erfolgt noch nicht. Die Verwaltung hat folgende Stellungnahme erarbeitet: Der Kreis Euskirchen schreibt derzeit im Hinblick auf die erforderlichen Systemveränderungen auf Grund des Umstiegs auf die Verbrennung im Jahr 2005 sein Abfallwirtschaftskonzept fort. Das Konzept liegt im Entwurf vor. Noch nicht abgeschlossen ist die Untersuchung der Logistikvarianten. Konkret untersucht werden die Ziele MVA Bonn und Köln. Als Transportsysteme werden der Bahntransport, der LKW-Transport mit Umladung in einer Umladestation und der LKW-Transport mit einem Wechselbehältersystem betrachtet. Die bislang vorliegenden Erkenntnisse werden in der nachfolgenden Stellungnahme berücksichtigt. Die Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Kreis Euskirchen weichen von den Annahmen in der Fortschreibung des AWP ab. Entgegen dem Bundes- und Landestrend ist im Kreis Euskirchen in den letzten Jahren ein Bevölkerungswachstum um durchschnittlich 0,75 % festzustellen. Für das Jahr 2012 werden 202.900 Einwohner prognostiziert. Im Band 1 (S. 17) des AWP für den RB Köln werden nur 197.918 erwartet. Somit ergibt sich eine Differenz von ca. 5.000 Einwohner. Den grundsätzlich positiven Ausführungen des AWP zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen sowie dem angesprochenen Handlungsbedarf für diese Abfälle aus geogen belasteten Räumen (Band 1, S. 41; Band 2, S. 37) schließt der Kreis Euskirchen sich an. Das Pro-Kopf-Aufkommen der getrennt gesammelten Grün- und Bioabfallmengen liegt im Kreis Euskirchen deutlich über dem Durchschnitt der im Regierungsbezirk Köln erfassten Menge. Die Kompostierung stellt damit ein wesentliches Mittel zur Reduzierung des der Verbrennung zuzuführenden Restmüllaufkommens dar, an dem unbedingt festgehalten werden soll. Für die Grün- und Bioabfälle aus geogen belasteten Gebieten wird der Kreis Euskirchen, soweit eine Verwertung der erzeugten Komposte nicht möglich ist, im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes alternative Entsorgungswege aufzeigen. Betroffen sind ca. 11.000 Einwohner im Mechernicher/Kaller Bleibelastungsgebiet. Es ist allerdings dafür Sorge zu tragen, dass die betroffenen Bürger durch die Entsorgungsalternativen nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet werden. Die Kapazität der Kompostierungsanlage Mechernich beläuft sich entgegen den Ausführungen im Band 2, S. 40 nur auf 26.000 Jahrestonnen, wobei keine Aufteilung der Inputmenge in Bio- oder Grünabfälle vorgenommen wird. Beides darf und wird in der Anlage verarbeitet. Um Berichtigung wird gebeten. Zur Aussage (Band 2, S. 109), dass es im Kreis Euskirchen eine getrennte Erfassung von Altmetall und Althölzern nicht zu geben scheint, ist anzumerken, dass die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes diesbezügliche Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Vorlage: D 35/2003 Seite - 3 - In der Abfallmengenprognose 2012 (Band 2, S. 110) werden für den Kreis Euskirchen noch 3.492 t Sekundärabfälle ausgewiesen. Der Kreis vertritt die Auffassung, dass zu diesem Zeitpunkt keine Sekundärabfälle mehr angedient werden. Der Kreis Euskirchen erwartet für das Jahr 2012 noch ein Aufkommen von ca. 45.000 t Siedlungsabfall und 7.000 t gewerblichen Abfällen. Somit liegt das von uns erwartete Abfallaufkommen zur Verbrennung um ca. 4.100 t unter den AWP-Mengen. Im Band 2, S. 42 wird die Sortierung der in einer „gelb/schwarzen Tonne“ gemeinsam gesammelten Abfälle als eine künftige Aufgabe der vorhandenen Recyclinganlagen gesehen. Auch wenn einzelne Versuche erfolgreich verlaufen sind, stellt sich die Frage, ob diese Anlagen für diesen Zweck im Echtbetrieb überhaupt geeignet sind und die ggfls. erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wenn nein, welche Kosten entstehen bei einer Umrüstung der Anlagen? Was passiert mit den alten DSD-Sortieranlagen, diese sind nicht ohne weiteres zur Sortierung von Restmüll geeignet? Ist es abfallwirtschaftlich vertretbar ein funktionierendes vom Bürger angenommenes System abzuschaffen? Der Kreis Euskirchen ist hinsichtlich der Verbrennung weiterhin der Entsorgungsregion Süd (MVA Bonn) zugeordnet. Wie in der letzten Stellungnahme bereits dargelegt, eröffnet der Kooperationsvertrag des Kreises Euskirchen mit der RWE Umwelt AG die Option, ein Kontingent in der MVA Köln zu nutzen. Die Transportkosten, aber auch die Möglichkeit der RWE Umwelt AG auf Kontingente in den MVA zuzugreifen sind wesentlich für die Frage, welcher Entsorgungsanlage die Restabfälle aus dem Kreis Euskirchen angedient werden. Die Forderung nach einer entsprechend flexiblen Regelung bezüglich der Entsorgungsregionen wird daher wiederholt. Gleiches gilt für die Vorgabe des Bahntransportes als das favorisierte Transportsystem. Die MVA Bonn verfügt im Gegensatz zur MVA Köln nicht über einen Schienenanschluss. Die Anlieferung per Bahn zur MVA Bonn würde daher zwei Umladevorgänge erfordern und zu einer deutlichen Verteuerung des Transportes führen. Im vorgelegten Entwurf wird aufgrund der möglichen Auswirkungen der Deponieverordnung keine verbindliche Vorgabe der Deponieregionen getroffen. Eine Tendenz zur Bildung von drei Deponieregionen ist allerdings erkennbar. Als Hauptgrund wird die Entsorgungssicherheit angeführt. In der Besprechung der Bezirksregierung Köln mit den Bürgermeistern und Landräten des Regierungsbezirkes am 31.07.02 in Köln wurde ausgeführt, dass aus Gründen der Entsorgungssicherheit ein Weiterbetrieb der Deponie Haus Forst nicht notwendig und somit die Bildung von zwei Deponieregionen, auch aus wirtschaftlichen Aspekten, möglich und sinnvoll sei. Es stellt sich nunmehr die Frage, wie es zu der veränderten Ansicht bezüglich der Entsorgungssicherheit bei der Bildung von zwei Deponieregionen gekommen ist. Aus wirtschaftlichen Gründen plädiert der Kreis Euskirchen weiterhin für zwei Deponieregionen. Nur wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass die Entsorgungssicherheit für den Regierungsbezirk Köln bei der Bildung von zwei Deponieregionen nicht mehr gewährleistet ist, befürwortet der Kreis Euskirchen die Bildung von drei Deponieregionen. Gemäß der Anordnung zur Deponielaufzeit für die ZMD Mechernich des LOBA von 11.01.1999 werden im Rahmen der Rekultivierung innerte Abfälle zur Verwertung angenommen werden. Dies ist unseres Erachtens unabhängig davon, ob die Anlage nach den Vorgaben der Abfallablagerungs- bzw. Deponieverordnung weiterbetrieben werden kann. Abschließend wird nochmals die Notwendigkeit der Schaffung einer ortsnahen und kostengünstigen Ablagerungsmöglichkeit für den Bodenaushub aus der Bleibelastungszone Kall/Mechernich hingewiesen. Vor dem Hintergrund der dort bekannten Situation, dass mögliche Standorte in der Nähe der ZMD Mechernich, die eine Mitbenutzung der vorhandenen Infrastruktur ermöglichen würden, als FFH-Gebiete ausgewiesen sind, wird erneut die Unterstützung der Bezirksregierung bei der Realisierung der Bodenaushubdeponie eingefordert. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Vorlage: D 35/2003 Seite - 4 - Begründung der Dringlichkeit: Am 20.12.02 wurde die Stellungnahme des Kreises Euskirchen zur Fortschreibung der Teilpläne Allgemeine Grundlagen und Siedlungsabfälle des Abfallwirtschaftsplanes für den Regierungsbezirk Köln vom Kreistag beschlossen (V112/2002) und an die Bezirksregierung weitergeleitet. Am 15.08.03 wurde dem Kreis Euskirchen von der Bezirksregierung der überarbeitete Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplan für den Regierungsbezirk Köln zur erneuten Stellungnahme übermittelt. Als Frist für die Abgabe der Stellungnahme ist der 28.11.03 terminiert. Aufgrund dieser Frist ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, da der Kreistag erst am 16.12.03 tagt. gez. Hürten gez. Dr. Danninger gez. Kurt Pesch gez. Clemens Pick I. V.: gez. Poth Landrat gez. Dr. Wolf (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)