Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
15.02.2016
Erstellt
04.04.16, 17:03
Aktualisiert
04.04.16, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 4. April 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses
am 15.02.2016 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Bürgerantrag 10/2015 - Verlängerung der Ladezeiten in der oberen Kölnstraße
(Vorlagen-Nr.25/2016)
Herr Mersch erklärt, dass der Antragsteller die bisherigen Ladezeiten (7.00-10.00 h,
13.00-14.00 h, 18.30-20.00 h) vormittags und mittags jeweils um eine Stunde verlängern
lassen möchte. Dies aber aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll ist, da die Ausdehnung
der Zeitfenster sowohl dem Sinn und Zweck der Fußgängerzone widerspricht, als auch im
Vergleich zu benachbarten Kommunen keine große Abweichung darstellt (Beispielsweise
hat Aachen zwei Ladezeiten: 6.00-12.00 h und 18.30-21.00 h).
Fr. Willkomm-Laufs meint, dass die Ladezeiten in der Fußgängerzone sehr kulant sind,
aber öfters auch missachtet werden. Aus Ihrer Sicht wäre eine Vereinheitlichung der
Zeiten sinnvoll.
Nach kurzer Beratung sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass die Einhaltung der
Ladezeiten stärker kontrolliert werden sollte, für die Entscheidung, ob die bestehenden
Ladezeiten ausreichend sind, erst mal weitere Informationen nötig sind. Daraufhin schlägt
der Ausschussvorsitzende vor, den Antrag an die Verwaltung zu verweisen, verbunden
mit Auftrag, zur nächsten Ausschusssitzung ein Stimmungsbild der Gewerbetreibenden
einzuholen. D.h. die Werbegemeinschaft anzuschreiben, ob Änderungen der Ladezeiten
gewünscht sind. Bei negativen Rückmeldungen soll der Ausschuss in Form einer
Mitteilung informiert werden, sonst ist wiederholte Setzung auf die Tagesordnung
gewünscht.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen, verbunden mit dem Auftrag, in Erfahrung
zu bringen, ob bei der Werbegemeinschaft Jülich Handlungsbedarf bezüglich Änderung
der Ladezeiten in der Fußgängerzone besteht.