Daten
Kommune
Jülich
Größe
83 kB
Datum
15.02.2016
Erstellt
04.04.16, 17:03
Aktualisiert
04.04.16, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 4. April 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses
am 15.02.2016 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
7.
Bürgerantrag 13/2015 - Erlass einer Transparenzsatzung
(Vorlagen-Nr.498/2015)
Herr Mersch führt aus, dass aufgrund der Komplexität der Thematik die Stellungnahme
der Verwaltung ausnahmsweise bereits in der Vorlage dargelegt ist. Er fügt hinzu, dass
auf Landesebene das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden soll. Deswegen
sollte die Stadt Jülich die gegenwärtigen Bestrebungen des Gesetzgebers abwarten und
nicht unbedingt die Vorreiterfunktion übernehmen. Zudem stehen den Bürgern viele
Informationen und Einsichtsrechte nach Datenschutz-, Verwaltungsverfahrens- und
Umweltinformationsgesetzen bereits zur Verfügung. Außerdem sollten bei der
angespannten finanziellen Lage Prioritäten beachten werden.
Frau Schmitz entgegnet, dass die Kommunen ungeachtet Bestrebungen des Landes
individuelle Regelungen erlassen können und eine Ablehnung nur aus Kostengründen
nicht zielführend wäre.
Herr Dallmann hingegen unterstützt die Auffassung der Verwaltung.
Die Antragstellerin, Frau Rohe, führt Ihr Anliegen aus: U.a. soll mithilfe der
Transparenzsatzung das Vertrauen zwischen Rat und Bürgern gestärkt und die Bürger
bereits im Vorfeld der Ratsentscheidungen einbezogen werden.
Frau Willkomm-Laufs bestätigt, dass Stadt Jülich zwar bereits viele Informationen
bereitstellt, an der transparenteren Gestaltung mangelt es jedoch noch.
Frau Launer–Hill schlägt vor, den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu
verweisen.
Es entsteht eine rege Diskussion, im Anschluss dieser der Ausschussvorsitzende über den
Beschlussvorschlag von Frau Launer-Hill abstimmen lässt.
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
Der Antrag wird zur weiteren Beratung und inhaltlichen Prüfung der Mustersatzung an
den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Bei positivem Ergebnis wird dieser dem Rat
zur Entscheidung vorgelegt.