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Beschlusstext (Bürgerantrag 01/2016 - Keine Standortgenehmigungen für Zirkusse mit wildlebenden Tieren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,9 kB
Datum
15.02.2016
Erstellt
04.04.16, 17:03
Aktualisiert
04.04.16, 17:03
Beschlusstext (Bürgerantrag 01/2016 - Keine Standortgenehmigungen für Zirkusse mit wildlebenden Tieren)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 4. April 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses am 15.02.2016 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 8. Bürgerantrag 01/2016 - Keine Standortgenehmigungen für Zirkusse mit wildlebenden Tieren (Vorlagen-Nr.32/2016) Frau Launer-Hill führt aus, dass das Dürener Tierheim als größter Tierschutzverein im Kreis Düren ein solches Verbot ausdrücklich befürwortet. Sie fügt hinzu, dass in Jülich zwar keine solchen Flächen zur Verfügung stehen, in den Ortsteilen aber die Entscheidung über die Vermietung der geeigneten Flächen momentan den Ortsvorstehern obliegt. Dies sollte in Zukunft vereinheitlicht werden. Der Ausschussvorsitzende empfiehlt, die Entscheidung, ob städtische Fläche an Zirkusse mit wildlebenden Tieren vermietet werden, auch aufgrund der Hinterlassenschaften der Zirkusse, an den Rat verwiesen werden sollte. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Antrag wird an den Rat verwiesen, damit eine einheitliche Regelung für das gesamte Stadtgebiet getroffen wird.