Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
30.08.2010
Erstellt
03.11.10, 18:35
Aktualisiert
03.11.10, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 3. November 2010
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung
am 30.08.2010 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
6.
Antrag 16/2010 (K. Pfeiffer)
a) WC-Anlage Friedhof Güsten
b) Neufassung Abfallgebühren-Satzung
c) Grünabfuhrtermin
(Vorlage-Nr. 455/2010)
Beschluss der Sitzung vom 30.08.2010
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a) WC-Anlage Friedhof Güsten
Die Vorsitzende stellt den Antrag vor.
Herr Schulz erläutert, dass die Leichenhalle ursprünglich mit einer Toilettenanlage geplant
war. Diese befindet sich jedoch noch immer im Rohbauzustand. Ein Kanalanschluss für die
Schmutzwasserentsorgung ist nach seiner Kenntnis nicht vorhanden.
Bei der Installation einer WC-Anlage müsste daher zunächst die Entwässerung gewährleistet
werden, dies allein koste je nach Methode (Druckleitung, Steigleitung oder abflusslose
Grube) zwischen 8.000 und 15.000 EUR. Hinzu kämen die Kosten für die notwendigen
Sanitäranlagen (je ca. 500 EUR) und Fliesen (ca. 500/Raum) zzgl. Extrakosten für eine
etwaige behindertengerechte Lösung.
Eine dezidierte Befassung mit den technischen Einzelheiten falle aber ohnehin nicht in die
Zuständigkeit des Bürgerausschusses.
StV Lohn weist auf den Aspekt der Gleichbehandlung hin und fragt, ob es WC-Anlagen bei
den übrigen Leichenhallen der städtischen Friedhöfe gebe.
Herr Schulz erklärt, dass er die Frage nicht beantworten könne, regt jedoch an, dies vor einer
endgültigen Entscheidung des Bürgerausschusses prüfen zu lassen. Der Planungs-, Umweltu. Bauausschuss sollte nämlich erst dann befasst werden, wenn die Installation einer WCAnlage auch befürwortet würde.
StV Lohn stellt den Antrag, dies bis zu nächsten Sitzung des Bürgerausschusses durch das
Friedhofsamt prüfen zu lassen.
b) Neufassung Müllsatzung
Die Vorsitzende stellt den Antrag vor.
Herr Ervens erläutert, dass der Entwurf der Neufassung der Abfallsatzung in der nächsten
Sitzung des Planungs-, Umwelt- u. Bauausschusses am 14.09.2010 vorgestellt würde. Als
Neuerung sei die Einführung einer 60 und 80 Liter Abfalltonne festzuhalten. Sobald der Rat
diese beschlossen habe, werde in der nächsten Sitzungsrunde die Abfallgebührensatzung
angepasst werden müssen.
Nach einer kurzen Diskussion zu Einzelheiten der geplanten Neufassung der Abfallsatzung
erklärt StV Lohn, dass der Bürgerausschuss als nicht zuständiger Ausschuss hier keinen
Beschluss fassen könne. Die Abfallsatzung falle in die Zuständigkeit des PUB.
Da die Thematik in der nächsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- u. Bauausschusses
behandelt wird, besteht im Bürgerausschuss Einvernehmen, dass er als nicht zuständiger
Ausschuss keinen Beschluss fassen kann.
c) Grünabfuhrtermin Dezember
Die Vorsitzende erläutert den Antrag.
Der Antragsteller erhält das Wort und erläutert seinen Antrag.
StV Lohn und StV Buers erklären, dass die Begründung der Verwaltung nachvollziehbar sei
und sich das Verfahren bisher bewährt habe.
Die Vorsitzende fragt, ob im Bauverwaltungsamt Beschwerden über die Dezember-Abfuhr
eingegangen seien.
Beschluss der Sitzung vom 30.08.2010
Herr Ervens verneint dies.
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Beschluss der Sitzung vom 30.08.2010
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