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Beschlusstext (Antrag 16/2010 a) WC-Anlage Friedhof Güsten b) Neufassung Abfallgebühren-Satzung c) Grünabfuhrtermin)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
30.08.2010
Erstellt
03.11.10, 18:35
Aktualisiert
03.11.10, 18:35
Beschlusstext (Antrag 16/2010 
a) WC-Anlage Friedhof Güsten
b) Neufassung Abfallgebühren-Satzung
c) Grünabfuhrtermin) Beschlusstext (Antrag 16/2010 
a) WC-Anlage Friedhof Güsten
b) Neufassung Abfallgebühren-Satzung
c) Grünabfuhrtermin) Beschlusstext (Antrag 16/2010 
a) WC-Anlage Friedhof Güsten
b) Neufassung Abfallgebühren-Satzung
c) Grünabfuhrtermin) Beschlusstext (Antrag 16/2010 
a) WC-Anlage Friedhof Güsten
b) Neufassung Abfallgebühren-Satzung
c) Grünabfuhrtermin)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 3. November 2010 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung am 30.08.2010 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 6. Antrag 16/2010 (K. Pfeiffer) a) WC-Anlage Friedhof Güsten b) Neufassung Abfallgebühren-Satzung c) Grünabfuhrtermin (Vorlage-Nr. 455/2010) Beschluss der Sitzung vom 30.08.2010 Seite 2 a) WC-Anlage Friedhof Güsten Die Vorsitzende stellt den Antrag vor. Herr Schulz erläutert, dass die Leichenhalle ursprünglich mit einer Toilettenanlage geplant war. Diese befindet sich jedoch noch immer im Rohbauzustand. Ein Kanalanschluss für die Schmutzwasserentsorgung ist nach seiner Kenntnis nicht vorhanden. Bei der Installation einer WC-Anlage müsste daher zunächst die Entwässerung gewährleistet werden, dies allein koste je nach Methode (Druckleitung, Steigleitung oder abflusslose Grube) zwischen 8.000 und 15.000 EUR. Hinzu kämen die Kosten für die notwendigen Sanitäranlagen (je ca. 500 EUR) und Fliesen (ca. 500/Raum) zzgl. Extrakosten für eine etwaige behindertengerechte Lösung. Eine dezidierte Befassung mit den technischen Einzelheiten falle aber ohnehin nicht in die Zuständigkeit des Bürgerausschusses. StV Lohn weist auf den Aspekt der Gleichbehandlung hin und fragt, ob es WC-Anlagen bei den übrigen Leichenhallen der städtischen Friedhöfe gebe. Herr Schulz erklärt, dass er die Frage nicht beantworten könne, regt jedoch an, dies vor einer endgültigen Entscheidung des Bürgerausschusses prüfen zu lassen. Der Planungs-, Umweltu. Bauausschuss sollte nämlich erst dann befasst werden, wenn die Installation einer WCAnlage auch befürwortet würde. StV Lohn stellt den Antrag, dies bis zu nächsten Sitzung des Bürgerausschusses durch das Friedhofsamt prüfen zu lassen. b) Neufassung Müllsatzung Die Vorsitzende stellt den Antrag vor. Herr Ervens erläutert, dass der Entwurf der Neufassung der Abfallsatzung in der nächsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- u. Bauausschusses am 14.09.2010 vorgestellt würde. Als Neuerung sei die Einführung einer 60 und 80 Liter Abfalltonne festzuhalten. Sobald der Rat diese beschlossen habe, werde in der nächsten Sitzungsrunde die Abfallgebührensatzung angepasst werden müssen. Nach einer kurzen Diskussion zu Einzelheiten der geplanten Neufassung der Abfallsatzung erklärt StV Lohn, dass der Bürgerausschuss als nicht zuständiger Ausschuss hier keinen Beschluss fassen könne. Die Abfallsatzung falle in die Zuständigkeit des PUB. Da die Thematik in der nächsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- u. Bauausschusses behandelt wird, besteht im Bürgerausschuss Einvernehmen, dass er als nicht zuständiger Ausschuss keinen Beschluss fassen kann. c) Grünabfuhrtermin Dezember Die Vorsitzende erläutert den Antrag. Der Antragsteller erhält das Wort und erläutert seinen Antrag. StV Lohn und StV Buers erklären, dass die Begründung der Verwaltung nachvollziehbar sei und sich das Verfahren bisher bewährt habe. Die Vorsitzende fragt, ob im Bauverwaltungsamt Beschwerden über die Dezember-Abfuhr eingegangen seien. Beschluss der Sitzung vom 30.08.2010 Herr Ervens verneint dies. Seite 3 Beschluss der Sitzung vom 30.08.2010 Seite 4