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Beschlussvorlage GB (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2003 - Budget 300 500 002)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2003 - Budget 300 500 002) Beschlussvorlage GB (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2003 - Budget 300 500 002)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 251/2003 12.11.2003 Az.: 50/410-96 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 24.11.2003 Kreisausschuss 03.12.2003 Kreistag 16.12.2003 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2003 - Budget 300 500 002 Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 15 563 Abt.: 50 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung x Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Budget.: 300 500 002 Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Budget. 300 500 003 Mehreinnahme bei Hst. sonst: um um Kreiskämmerer 1.700.000 € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 82 Abs. 1 GO NRW stimmt der Kreistag der überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 500 002 in Höhe von 1,7 Mio. € zu. Seite - 2 Begründung: Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 82 Abs. GO NRW bedürfen erhebliche überplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Kreistages. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2003 ist festgelegt, dass eine Verschlechterung des Budgetansatzes um mehr als 250.000 € erheblich ist. Im Budget 300 500 002 – „Sozialhilfe –Finanzierungsbeteiligung-„ – wird der nach der Abrechnung des III. Quartals 2003 hochgerechnete Fehlbetrag bei ca. 7, 2 Mio. € liegen. Die Haushaltsplanung sieht einen Betrag von 5.591.900 € vor, so dass eine überplanmäßige Ausgaben in Höhe von etwa 1.7 Mio. € entstehen werden. Mit dem III. Quartal 2003 wurden mit den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen insgesamt 10 Leistungsmonate abgerechnet (Dezember 2002, Januar bis September 2003). Bis zum Jahresende werden noch die Monate Oktober und November 2003 in die Abrechnungen einfließen. Die Abweichungen im Budget entstehen u.a. dadurch, dass offensichtlich die hochgerechneten Einsparungen durch Abgänge von Hilfefällen in die Grundsicherung (GSiG) nicht eingetroffen sind und Maßnahmen im Bereich Hilfe zur Arbeit nicht mehr mit versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen durchgeführt werden können. Das bedeutet, dass die Maßnahmeteilnehmer/innen während der Maßnahmedauer im Sozialhilfebezug verbleiben. Die Mehrausgaben im Budget 300 500 002 können durch voraussichtliche Minderausgaben im Budget 300 500 003 gedeckt werden. I. V.: gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)