Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 251/2003
12.11.2003
Az.: 50/410-96
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
24.11.2003
Kreisausschuss
03.12.2003
Kreistag
16.12.2003
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2003 - Budget 300 500 002
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: 15 563
Abt.: 50
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
x
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Budget.: 300 500 002
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Budget. 300 500 003
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
um
um
Kreiskämmerer
1.700.000
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 82 Abs. 1 GO NRW stimmt der Kreistag der überplanmäßigen
Ausgabe im Budget 300 500 002 in Höhe von 1,7 Mio. € zu.
Seite - 2 Begründung:
Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 82 Abs. GO NRW bedürfen erhebliche überplanmäßige Ausgaben
der Zustimmung des Kreistages. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2003 ist festgelegt,
dass eine Verschlechterung des Budgetansatzes um mehr als 250.000 € erheblich ist.
Im Budget 300 500 002 – „Sozialhilfe –Finanzierungsbeteiligung-„ – wird der nach der Abrechnung
des III. Quartals 2003 hochgerechnete Fehlbetrag bei ca. 7, 2 Mio. € liegen. Die Haushaltsplanung
sieht einen Betrag von 5.591.900 € vor, so dass eine überplanmäßige Ausgaben in Höhe von etwa
1.7 Mio. € entstehen werden.
Mit dem III. Quartal 2003 wurden mit den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen insgesamt 10 Leistungsmonate abgerechnet (Dezember 2002, Januar bis September 2003). Bis zum
Jahresende werden noch die Monate Oktober und November 2003 in die Abrechnungen einfließen. Die Abweichungen im Budget entstehen u.a. dadurch, dass offensichtlich die hochgerechneten Einsparungen durch Abgänge von Hilfefällen in die Grundsicherung (GSiG) nicht eingetroffen
sind und Maßnahmen im Bereich Hilfe zur Arbeit nicht mehr mit versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen durchgeführt werden können. Das bedeutet, dass die Maßnahmeteilnehmer/innen während der Maßnahmedauer im Sozialhilfebezug verbleiben.
Die Mehrausgaben im Budget 300 500 002 können durch voraussichtliche Minderausgaben im
Budget 300 500 003 gedeckt werden.
I. V.: gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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