Daten
Kommune
Jülich
Größe
24 kB
Datum
07.01.2013
Erstellt
21.03.13, 18:28
Aktualisiert
21.03.13, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 21. März 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses
am 07.01.2013 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Bürgerantrag 15/2012 (KG ULK Jülich) - Erhalt und Nutzung des Jülicher
Hexenturms
(Vorlagen-Nr.499/2012)
Die Ausschussvorsitzende regt an, dass der Antrag von einem Anwesenden der KG selbst
vorgetragen wird.
Herr Bücher merkt zunächst an, dass er von dem Termin aus der Presse erfahren hat.
Die Vorsitzende stellt fest, dass eine Einladung erfolgt ist. Diese wurde aber ohne Angabe
einer Straßenanschrift versandt, wohl deshalb, weil auf dem Antrag der KG Ulk auch
keine Straße genannt ist.
Zum Antrag erläutert Herr Bücher, dass in der Vergangenheit mehrfach derartige Anträge
in Bezug auf den Erhalt historischer Jülicher Gebäude gestellt worden sind, die ohne
Entscheidung verliefen. Aufgrund des Jubiläums des Vereins wird jetzt dieser Antrag
gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass der Antrag zumindest einmal beraten wird.
Die Ausschussvorsitzende bestätigt dies und klärt ergänzend auf, dass der
Bürgerausschuss keinen entscheidenden Beschluss fassen kann, sondern eine Empfehlung
an die zuständige Stelle gibt.
StV Kolonko-Hinssen stellt an die Verwaltung die Frage zu den rechtlichen
Implikationen und an die KG Ulk die Bitte zur näheren Erläuterung, was konkret
Schaffung eines festen Sitzes bedeutet.
Herr Bücher erklärt, dass man nicht mehr einen Wechsel von verschiedenen
Räumlichkeiten oder Gaststätten haben möchte, sondern einen festen Vereinssitz anstrebt
als Refugium in einem historischen Gebäude, als feste Anlaufstelle und für die Lagerung
von Utensilien, nicht im Sinne eines Vereinslokals.
Die Ausschussvorsitzende stellt die Frage an die Verwaltung, ob zum Antrag schon
rechtliche Prüfungen erfolgt sind.
Herr Muckel führt aus, dass, wenn der entsprechende Beschluss gefasst ist, dies dann
erfolgen würde. Bislang hat keine Prüfung stattgefunden.
StV Cremerius merkt an, dass schon um die Jahrhundertwende damalige Schützen dort
Räume genutzt haben. Er begrüßt das Engagement des Vereins und sieht den Antrag
positiv, auch mit Blick auf die Haushaltslage. Das Ansinnen wird voll befürwortet.
StV Buers erkundigt sich, ob der Antrag auch den anderen Karnevalsvereinen bekannt ist.
Herr Bücher führt aus, dass die anderen Vereine Bescheid wissen.
SB Schmitz stellt die Frage, wie es sich mit der bislang stattfindenden Nutzung durch den
Kunstverein verbinden lässt, der dort seine Ausstellungen durchführt.
Herr Bücher erklärt, wie bereits im Antrag formuliert wurde, dass bei einer Erhaltung des
Hexenturms durch die KG Ulk man nicht alle anderen Vereine ausschließen würde. Es
geht nur miteinander und auch als Angebot an die anderen Vereine einer Nutzung nach
wie vor.
SB Sieger fragt nach der Möglichkeit der Anmietung eines Ladenlokals in Nähe des
Hexenturms und nicht einer Nutzung des Hexenturms selbst. Er sieht eine Problematik,
wenn ein Verein das Hausrecht hat und sich dann die anderen Vereine zurückgesetzt
fühlen.
Herr Bücher führt nochmals aus, dass man anbietet, der Hexenturm wird vom Verein
genutzt und erhalten mit eigenen Mitteln und nach wie vor auch von der Jülicher
Bevölkerung genutzt. Es wird Keiner ausgeschlossen, das ist nicht die Absicht.
StV Cremerius stellt klar, dass der Kunstverein zur Zeit kein Mieter des Hexenturms ist.
Dieser nutzt den Hexenturm für sporadische Ausstellungen. Wie weit er für
Versammlungen genutzt wird, ist nicht bekannt. Dem jetzigen Antrag könne er nichts
Nachteiliges ansehen.
SB Schmitz weist darauf hin, dass bei Ausstellungen auch wertvolle Bilder in den
Räumlichkeiten sind und dies schlecht zu vereinbaren ist. Der Verein käme ja nicht nur
ab und zu in das Gebäude, sondern will es als Heim für die Gesellschaft haben. Man wird
auch die Räumlichkeiten nutzen wollen, in denen Ausstellungen sind.
StV Kolonko-Hinssen hat noch Fragen an die Verwaltung . Die Gesellschaft hat
aufgeführt, welche Regelungen man treffen will. In welcher Gestaltung ist es machbar,
ein Nutzungsrecht zu geben. An Herrn Bücher richtet sie die Frage, was man unter
Erhaltung des historischen Bauwerkes versteht unter Berücksichtigung des
Denkmalschutzes, wodurch aus bestimmten Vorgaben entsprechende Kosten entstehen
könnten. Am Anfang steht eine Entlastung des Haushaltes, danach könnten aber auch
Forderungen auf die Stadt zukommen. Die rechtlichen Regelungen sind entscheidend. Sie
schlägt vor, die Sache mit ausführlicheren Informationen der Verwaltung an den
zuständigen Fachausschuss zu geben. Es sollte keine Disharmonien mit anderen
nutzenden Vereinen geben. Ansonsten ist sie persönlich nicht dagegen.
SB Sieger regt an, dass es wie bei anderen Projekten (z.B. Beleuchtung oder
Stadtbücherei) einen Förderverein für den Hexenturm gibt, in dem sich alle
Karnevalsgesellschaften in Jülich, wenn sie wollen, beteiligen . Der Hexenturm könnte
für karnevalistische Aktionen genutzt werden, aber ein Vereinsheim in der Nähe
betrieben werden. Es sollten auch keine Räumlichkeiten als Utensilienkammer genutzt
werden.
StV Cremerius weist noch einmal auf die bereits langjährige Nutzung des Kunstvereins
hin, wobei ihm nicht bekannt ist, ob hierfür etwas an die Stadt gezahlt wird oder der
Verein einen Zuschuss für eine Erhaltung bekommen hat. Man soll den Antrag unter
Prüfung rechtlicher Möglichkeiten durch die Verwaltung positiv angehen und nicht
zerreden..
Beschluss der Sitzung des Bürgerausschusses vom 07.01.2013
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Die Ausschussvorsitzende bittet noch einmal um Präzisierung zum Miteinander,
insbesondere der Nutzung auch durch den Kunstverein.
Herr Bücher erklärt, dass es eine Nutzung mit anderen Vereinen geben soll, wie immer
sich das gestalten mag.
StV Buers befürwortet den Antrag und geht von keiner negativen Nutzung aus.Wenn die
KG Ulk sich bereits mit anderen Gesellschaften und Vereinen verständigt hat, wird es
einen vernünftigen Konsens geben. Die Verwaltung möge prüfen, wie man es machen
kann.
StV Launer-Hill findet das Engagement lobenswert und schließt sich einer Befürwortung
des Antrags an unter Prüfung der Verwaltung von Für und Wider der verschiedenen
Punkte.
Die Ausschussvorsitzende stellt die Verweisung an den zuständigen Ausschuss mit der
Empfehlung, dass die Verwaltung prüft, welche Möglichkeiten es geben könnte, sowie
die rechtlichen Rahmenbedingungen prüft und vorbereitet, zur Abstimmung.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 1
Der Bürgerausschuss befürwortet den Antrag der KG Ulk und verweist diesen
zuständigkeitshalber an den Haupt- und Finanzausschuss . Der Ausschuss empfiehlt eine
rechtliche Prüfung der möglichen Nutzung durch die KG Ulk.
Beschluss der Sitzung des Bürgerausschusses vom 07.01.2013
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