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Beschlusstext (Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation der DFMG Deutsche Funkturm GmbH in einer Höhe von ca. 40 m in der Gemarkung Mersch, Flur 9, Flurstück 168, Acker am Tetzer Weg)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,5 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
09.10.12, 18:28
Aktualisiert
09.10.12, 18:28
Beschlusstext (Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation der DFMG Deutsche Funkturm GmbH in einer Höhe von ca. 40 m in der Gemarkung Mersch, Flur 9, Flurstück 168, Acker am Tetzer Weg)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 9. Oktober 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 21.06.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.5 Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation der DFMG Deutsche Funkturm GmbH in einer Höhe von ca. 40 m in der Gemarkung Mersch, Flur 9, Flurstück 168, Acker am Tetzer Weg (Vorlage-Nr. 276/2012) Mitteilung: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Die Firma telenet GmbH legt mit Schreiben vom 15.05.2012 einen Antrag zur Errichtung einer fernüberwachten Mobilfunk-Basisstation der DFMG Deutsche Funkturm GmbH für das TelekomMobilfunknetz vor. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 (1) Nr. 3 BauGB privilegiert und muss deshalb genehmigt werden, wenn die positiven Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Rheinland, des Kreises Düren als Untere Wasser- und Untere Landschaftsbehörde sowie des Landesbetriebes Straßenbau NRW in Euskirchen positiv vorliegen, des weiteren muss die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur noch eingereicht werden.