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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 8 "Am Klingerpützchen" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
09.10.12, 18:28
Aktualisiert
09.10.12, 18:28
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 8 "Am Klingerpützchen"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 8 "Am Klingerpützchen"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 8 "Am Klingerpützchen"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 8 "Am Klingerpützchen"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 9. Oktober 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 21.06.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 20. Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 8 "Am Klingerpützchen" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB (Vorlage-Nr. 264/2012) Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 21.06.2012 Seite 2 Beschlussentwurf: Mehrheitlich dafür Zu a) Die eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt: Schreiben vom 10.05.2012 Zweck des Bebauungsplans Nr. A8 ist es, Es sei unverständlich, dass das die planungsrechtlichen Voraussetzungen Planungsvorhaben nach längerem für die Ansiedlung eines großflächigen Stillstand mit dem Beschluss des Einzelhandelsbetriebes im Sinne von § 11 Planungs-, Umwelt- und Abs. 3 BauNVO zu schaffen, der in einem Bauausschusses vom 14. März 2012 Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO nicht erneut auflebe. Dieses Unverständnis zulässig wäre. Für die Ausweisung werde besonders genährt durch den derartiger Sondergebiete bestehen auf Beschluss des Rates der Stadt Jülich regionaler und Landesebene bestimmte vom 13. Februar 2012, mit dem die Entwick-lungsziele und -vorgaben für die Verwaltung beauftragt wird, kommunale Bauleitplanung, insbesondere Vorbereitungen zu treffen, die in Form von Grundsätzen, Zielen und Planungen und Voraussetzungen für die sonstigen Erfordernissen der Ausweisung eines Gewerbe- bzw. Raumordnung. So sind z. B. die Industriegebietes, einer Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Photovoltaikanlage und einer Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Windkraftanlage im Bereich der Grundsätze und sonstigen Erfordernisse ehemaligen Sendeanlage Merscher sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne Höhe zu schaffen. Die Stadt Jülich habe zu beachten. sich damit verpflichtet, ihr bislang größtes Gewerbegebiet Gemäß Regionalplan Köln, Teilabschnitt planungsrechtlich in Angriff zu nehmen. Region Aachen, Ziffer 1.1.1 der Hier werden demnächst nach Willen des Textfassung, sollen großflächige Rates der Stadt Jülich etliche Einzelhandelsbetriebe und sonstige Grundstücke für die Ansiedlung Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Abs. 3 kleinerer, mittlerer und größerer Betriebe BauNVO in der Bauleitplanung nur in zu vergeben sein. In Ansehung dessen, Allgemeinen Siedlungsbereichen geplant unweit von diesem neuen werden. Diesem Ziel der Raumordnung Gewerbegebiet die bislang vorgesehene entspricht die Standortwahl, da der Wohnbaufläche im Bereich "Am Geltungsbereich des Bebauungsplans Klingerpützchen" in eine innerhalb eines in der Zeichnerischen Sonderbaufläche mit der Darstellung des Regionalplans Zweckbestimmung Bau- und festgelegten Allgemeinen Gartenmarkt umzuwandeln, hätte eine Siedlungsbereichs liegt. massive Schwächung des neuen Gewerbegebietes Merscher Höhe zur Bis Ende 2011 galt ferner der § 24a des Folge und würde zu einer der Gesetzes zur Landesentwicklung (LEPro), Gewerbeansiedlung in Jülich insgesamt wonach Sondergebiete für Vorhaben im abträglichen Gewerbezersiedelung Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht führen. Die Stadt Jülich kann sich einen zentrenrelevanten Kernsortimenten nur solchen unnötigen Dualismus, einerseits dann außerhalb von zentralen ein weit ausgreifendes neues Versorgungsbereichen ausgewiesen Gewerbegebiet aus der Taufe zu heben werden dürfen, wenn der Standort und andererseits in Wurfweite einen innerhalb eines im Regionalplan weiteren Gewerbesiedlungspunkt in die ausgewiesenen Allgemeinen Landschaft zu sprenkeln schlichtweg Siedlungsbereichs liegt und der Umfang nicht leisten. Richtigerweise hat sich die der zentren- und Stadt Jülich verpflichtet, eine nahversorgungsrelevanten Gewerbeansiedlung auf der Merscher Randsortimente entsprechend begrenzt Höhe ernsthaft zu betreiben, was aber wird. Darauf haben andere Beteiligte im die Ausweisung des Bereiches "Am Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Klingerpützchen" als Sonderbaufläche Bebauungsplan im Jahre 2009 verwiesen ersichtlich überflüssig mache. Die und ihre positive Stellungnahme darauf Ansiedlung eines zunächst gestützt. alleinstehenden Bau- und Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und würde Bauausschusses vom 21.06.2012 Als vorgesehene Nachfolgenorm des § 24 Seite 3 Gartenmarktes vor diesem Hintergrund jede Generalplanung für a LEPro liegt nunmehr seit dem eine Erfolg versprechende 17.04.2012 der Entwurf des Gewerbeansiedlung in Jülich ad Landesentwicklungsplans NRW – Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 21.06.2012 Seite 4