Daten
Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
09.10.12, 18:28
Aktualisiert
09.10.12, 18:28
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Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 9. Oktober 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 21.06.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
20.
Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 8 "Am Klingerpützchen"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
(Vorlage-Nr. 264/2012)
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 21.06.2012
Seite 2
Beschlussentwurf:
Mehrheitlich dafür
Zu a) Die eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt:
Schreiben vom 10.05.2012
Zweck des Bebauungsplans Nr. A8 ist es,
Es sei unverständlich, dass das
die planungsrechtlichen Voraussetzungen
Planungsvorhaben nach längerem
für die Ansiedlung eines großflächigen
Stillstand mit dem Beschluss des
Einzelhandelsbetriebes im Sinne von § 11
Planungs-, Umwelt- und
Abs. 3 BauNVO zu schaffen, der in einem
Bauausschusses vom 14. März 2012
Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO nicht
erneut auflebe. Dieses Unverständnis
zulässig wäre. Für die Ausweisung
werde besonders genährt durch den
derartiger Sondergebiete bestehen auf
Beschluss des Rates der Stadt Jülich
regionaler und Landesebene bestimmte
vom 13. Februar 2012, mit dem die
Entwick-lungsziele und -vorgaben für die
Verwaltung beauftragt wird,
kommunale Bauleitplanung, insbesondere
Vorbereitungen zu treffen, die
in Form von Grundsätzen, Zielen und
Planungen und Voraussetzungen für die sonstigen Erfordernissen der
Ausweisung eines Gewerbe- bzw.
Raumordnung. So sind z. B. die
Industriegebietes, einer
Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den
Photovoltaikanlage und einer
Zielen der Raumordnung anzupassen. Die
Windkraftanlage im Bereich der
Grundsätze und sonstigen Erfordernisse
ehemaligen Sendeanlage Merscher
sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne
Höhe zu schaffen. Die Stadt Jülich habe zu beachten.
sich damit verpflichtet, ihr bislang
größtes Gewerbegebiet
Gemäß Regionalplan Köln, Teilabschnitt
planungsrechtlich in Angriff zu nehmen.
Region Aachen, Ziffer 1.1.1 der
Hier werden demnächst nach Willen des Textfassung, sollen großflächige
Rates der Stadt Jülich etliche
Einzelhandelsbetriebe und sonstige
Grundstücke für die Ansiedlung
Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Abs. 3
kleinerer, mittlerer und größerer Betriebe BauNVO in der Bauleitplanung nur in
zu vergeben sein. In Ansehung dessen,
Allgemeinen Siedlungsbereichen geplant
unweit von diesem neuen
werden. Diesem Ziel der Raumordnung
Gewerbegebiet die bislang vorgesehene entspricht die Standortwahl, da der
Wohnbaufläche im Bereich "Am
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Klingerpützchen" in eine
innerhalb eines in der Zeichnerischen
Sonderbaufläche mit der
Darstellung des Regionalplans
Zweckbestimmung Bau- und
festgelegten Allgemeinen
Gartenmarkt umzuwandeln, hätte eine
Siedlungsbereichs liegt.
massive Schwächung des neuen
Gewerbegebietes Merscher Höhe zur
Bis Ende 2011 galt ferner der § 24a des
Folge und würde zu einer der
Gesetzes zur Landesentwicklung (LEPro),
Gewerbeansiedlung in Jülich insgesamt
wonach Sondergebiete für Vorhaben im
abträglichen Gewerbezersiedelung
Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht
führen. Die Stadt Jülich kann sich einen
zentrenrelevanten Kernsortimenten nur
solchen unnötigen Dualismus, einerseits dann außerhalb von zentralen
ein weit ausgreifendes neues
Versorgungsbereichen ausgewiesen
Gewerbegebiet aus der Taufe zu heben
werden dürfen, wenn der Standort
und andererseits in Wurfweite einen
innerhalb eines im Regionalplan
weiteren Gewerbesiedlungspunkt in die
ausgewiesenen Allgemeinen
Landschaft zu sprenkeln schlichtweg
Siedlungsbereichs liegt und der Umfang
nicht leisten. Richtigerweise hat sich die
der zentren- und
Stadt Jülich verpflichtet, eine
nahversorgungsrelevanten
Gewerbeansiedlung auf der Merscher
Randsortimente entsprechend begrenzt
Höhe ernsthaft zu betreiben, was aber
wird. Darauf haben andere Beteiligte im
die Ausweisung des Bereiches "Am
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum
Klingerpützchen" als Sonderbaufläche
Bebauungsplan im Jahre 2009 verwiesen
ersichtlich überflüssig mache. Die
und ihre positive Stellungnahme darauf
Ansiedlung eines zunächst
gestützt.
alleinstehenden Bau- und
Beschluss der Sitzung des Planungs-,
Umwelt- und würde
Bauausschusses
vom 21.06.2012 Als vorgesehene Nachfolgenorm des § 24
Seite 3
Gartenmarktes
vor diesem
Hintergrund jede Generalplanung für
a LEPro liegt nunmehr seit dem
eine Erfolg versprechende
17.04.2012 der Entwurf des
Gewerbeansiedlung in Jülich ad
Landesentwicklungsplans NRW –
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 21.06.2012
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