Daten
Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
09.10.12, 18:28
Aktualisiert
09.10.12, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 9. Oktober 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 21.06.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
12.
Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB)
b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Vorlage-Nr. 249/2012)
Beschlussentwurf:
Mehrheitlich dafür
a) Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
werden die Ausführungen im Schreiben vom 06.07.2010 wie folgt berücksichtigt:
Der Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze entlang des Freiwalder Weges
wird auf 8 m vergrößert.
Durch die Errichtung von dreigeschossigen Wohngebäuden nordwestlich der vorhandenen
Wohnbebauung wird die Ruhe und Wohnqualität nicht beeinträchtigt, zumal die Parkplätze
zum „von-Schöfer-Ring“ ausgerichtet sind. Bei der Dreigeschossigkeit handelt es sich um
eine städtebaulich sinnvolle und vertretbare Konzeption, die an zahlreichen Stellen im
Stadtgebiet von Jülich vorzufinden ist. Es handelt sich nicht um Hochhäuser, sondern um der
Umgebung (Studentenwohnungen und Fachhochschule auf der einen und
Einfamilienhausbebauung auf der anderen Seite) angepasste Bauweise. Der Bebauungsplan
setzt die max. Gebäudehöhe mit 117 m über NN fest. Das entspricht etwa der Höhe der
ehem. Hofanlage. Der Bereich der benachbarten Studentenwohnungen hat eine max.
Höhenfestsetzung von 118 m über NN.
b) Der Bebauungsplan Nr. A 9 „Gut Wilhelmshöhe“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auf
die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Beschlussentwurf: