Daten
Kommune
Wesseling
Größe
91 kB
Datum
07.07.2010
Erstellt
22.06.10, 15:06
Aktualisiert
22.06.10, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
160/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
60
66
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Helmeshof"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
60
66
18.06.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 160/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Silke Rheinschmidt
18.06.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Helmeshof"
hier: - Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1, § 4
Abs. 1 BauGB (Listen 1 und 2 – Auswertung/ Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende
Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
5.5.2010 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1, § 4
Abs. 1 BauGB zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Helmeshof“ sowie zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ durchzuführen. Die Beschlüsse sind am
12.5.2010 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekanntgemacht worden. Die 53. Änderung des FNP
wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
Wie bereits in der Vorlage Nr. 40/ 2010 dargelegt, wird der Bereich des Helmeshofes im Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling als Grünfläche und Verkehrstrasse dargestellt, was einer Umnutzung des Hofes in
Wohnen entgegensteht. Die 53. Änderung des FNP sieht nun vor, den Bereich als Wohnbaufläche darzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den beiden Bauleitplanverfahren ist vom 17.5.2010 bis einschließlich 18.6.2010 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling erfolgt. Am 1.6.2010 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger im Infomobil vor Ort über die beiden Bauleitplanverfahren informiert worden. Zusätzlich hat
am 8.6.2010 eine Bürgerinformation in Berzdorf im Haus der Dorfgemeinschaft stattgefunden, bei der Ziele,
Inhalte und Auswirkungen sowohl der 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ als auch der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/115 „Helmeshof“ ausführlich erläutert wurden.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom
12.5.2010 entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB an den Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
Nach Auswertung der Anregungen ist nun ein Planungsstand erreicht, der die Offenlage der FNP-Änderung
ermöglicht.
2. Lösung
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen für die jeweiligen Planverfahren nicht separat dargestellt, sondern in gemeinsamen Listen (Listen 1 und 2) zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Die zu den beiden Planverfahren gehördenden Auswertungen (Listen 1 und 2) der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden sind sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage Nr.
161/ 2010 (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/ 115) beigefügt.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist eine schriftliche Stellungnahme aus der Bürgerschaft eingegangen.
Sowohl bei der Infomobil-Veranstaltung als auch bei der Bürgerinformation sind einige Anregungen und Hinweise zur Bauleitplanung „Helmeshof“ eingegangen (vgl. Vermerk Infomobil/ Niederschrift der Bürgerinformation).
Die inhaltliche Zusammenfassung der Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit sowie entsprechende
Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind
der beigefügten Liste 2 zu entnehmen.
Es liegen umweltrelevante Stellungnahmen vor, die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Auswertung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen
(Listen 1 und 2) zur Kenntnis nimmt.
Weiterhin wird empfohlen, die vorliegende Entwurfsfassung der 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ gemäß § 3
Abs. 2 BauGB auszulegen.
Die Ziele, Planungsinhalte und Auswirkungen der 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ sind ausführlich in den
Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung (einschließlich Umweltbericht) erläutert.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden von der Vorhabenträgerin GbR Helmeshof
übernommen (Regelung durch städtebaulichen Vertrag/ Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB). Es entstehen keine Kosten für die Stadt Wesseling.
Anlagen:
- Geltungsbereich der 53. FNP-Änderung
- Vermerk über die Infomobil-Veranstaltung
- Niederschrift über die Bürgerinformation
- Listen 1 und 2: Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen/ Abwägungsvorschläge
- Entwurf 53. FNP-Änderung „Helmeshof“ (Verkleinerung)
- Entwurf Begründung zur 53. FNP-Änderung
- Entwurf Umweltbericht zur 53. FNP-Änderung
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ im Maßstab 1: 1.000.