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Beschlussvorlage (Liste 2: Auswertung Stellungnahmen Behörden)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
24 kB
Datum
07.07.2010
Erstellt
22.06.10, 15:06
Aktualisiert
22.06.10, 15:06

Inhalt der Datei

STADT WESSELING Stand 18. Juni 2010 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/115 „Helmeshof“ in Wesseling – Berzdorf Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB LISTE 2: SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN Behörden und Träger öffentlicher Belange 1. Thyssengas GmbH Dokumentation / Integrity Management Postfach 104451 44044 Dortmund Zusammenfassung der Behördenstellungnahmen Schreiben vom 12.05.2010 Im Planungsbereich sind keine von der Thyssengas betreuten Erdgashochdruck– Leitungen betroffen. Es sind in diesem Bereich auch keine Neuverlegungen geplant. Stellungnahme der Verwaltung/Abwägungsvorschläge 2. Rhein – Main Rohrleitungstransportges. NRW mbH Godorfer Hauptstr. 186 50997 Köln Schreiben vom 12.05.2010 Es werden gegen die städtebauliche Planung keine Einwände erhoben. Sollten allerdings Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur und Landschaft geplant sein, die in den Schutzstreifen ihrer Leitungen fallen, wird um eine erneute Konsultation gebeten. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft fallen nicht in die Leitungstrassen der RMR Ges. mbH. Somit entfällt eine mögliche neue Konsultation der GmbH. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3. Nord – West – Ölleitung Kolkerhofweg 120, 45478 Mülheim/ Ruhr Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Schreiben vom 17.05.2010 Es werden gegen die städtebauliche Planung keine Einwände erhoben, da deren Mineralölfernleitungen und die Fernleitung 38 der Westgas GmbH nicht berührt sind. 4. Fernleitungs – Betriebs – ges. mbH Postfach 1362 46502 Xanten 5. PLEdoc GmbH Postfach 120255 45312 Essen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Schreiben vom 18.05.2010 Es werden gegen die städtebauliche Planung keine Bedenken erhoben, da keine Anlagen der GmbH betroffen sind. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Schreiben vom 18.05.2010 Es werden keine Bedenken gegen die städtebauliche Planung erhoben, da keine Versorgungseinrichtungen folgender Firmen berührt sind. - E.ON Ruhrgas AG, Essen - E.ON Gastransport GmbH, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH, Nürnberg - Gas Line Telekommunikationsnetzges. dt. Gasversorgungsunternehmen mbH u. Co KG, Straelen - Mittel – Europäische Gasleitungsges. mbH, Haan- Nordrhein. Erdgastransportleitungsges. mbH u. Co KG, Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH, Essen 6. RWE Westfalen - Weser - Schreiben vom 19.05.2010 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 7. Ems Netzservice GmbH Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund Es werden keine Bedenken gegen die städtebauliche Planung erhoben, da in diesem Bereich weder 110 – KV – RWE Hochspannungsleitungen verlaufen, noch solche dort geplant sind. BUND Weidenweg 2 50389 Wesseling Vorsprache vom 25.05.2010 Der Bund bittet den Wasserverlauf des Palmersdorfer Bachs in der Planung aufzuwerten. Die Hausgärten sollten von Bebauung frei bleiben. Der Stellungnahme wird insoweit entsprochen, als die Bachaue gemäß der Planung des Landschaftsarchitekten in einer Tiefe von ca. 12m als „Private Grünfläche“ ausgewiesen ist und so eine Renaturierung längerfristig ermöglicht. Diese Bachaue bleibt frei von jeglichen Nebenanlagen. In den Hausgärten sind kleinere Gartenhäuschen aus Holz vorgesehen, die eine geordnete Unterbringung von Gartengeräten, Rasenmähern und Gartenmöbeln gewährleisten. Die Gartenhäuschen werden von der Vorhabenträgerin miterstellt in einer ansprechenden Gestaltung, die dem Denkmalschutz entspricht. Im Bebauungsplan werden sowohl zeichnerisch als auch textlich die Flächen für Nebenanlagen (Kellerersatzraum) genau festgesetzt, außerhalb der festgesetzten Flächen für Nebenanlagen sind keine weiteren baulichen Anlagen zulässig. Der Anregung wird somit nur teilweise gefolgt. 8. 9. Infracor GmbH -FernleitungsbetriebPaul – Baumann – Str. 1 45772 Marl Fa. Infraserv – Knapsack Chemiepark Knapsack 50351 Hürth Schreiben vom 25.05.2010 Im Planungsgebiet verlaufen keine von der GmbH betreuten Fernleitungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Email vom 26.05.2010 Die Leitungen der Infraserv – Knapsack sind vom Planungsgebiet nicht berührt. Sofern Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebiets vorgesehen sind, will die Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 10. Stadt Wesseling, Fachbereich 61/Grünplanung 11. Stadtwerke Wesseling GmbH Brühler Str. 95 50389 Wesseling 12. Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW, Rheinland Bezirksregierung Düsseldorf Postfach 300 865 40408 Düsseldorf Firma Infraserv erneut beteiligt werden. Schreiben vom 26.05.2010 Das im B – Plan 3/8 noch als Friedhofsfläche festgesetzte Plangebiet wird als Friedhofserweiterungsfläche nicht mehr benötigt; eine baurechtliche Sicherung der Flächen ist nicht mehr erforderlich. Seitens der Grünplanung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Schreiben vom 26.05.2010 Für das Planungsgebiet sind eine ausreichende Frischwasserversorgung sowie ein „Grundschutz“ mit Löschwasser (1600l/ min) vorhanden. Evt. zusätzliche Trinkwasser – Haus– anschlussleitungen müssen durch den Bauherren im Zuge der Detailplanung bestimmt werden. Schreiben vom 26.05.2010 Das Plangebiet liegt in einem Bombenabwurfgebiet, so dass eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche empfohlen wird. Bei zusätzlichen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine „Sicherheitsdetektion“ empfohlen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Da keine neu zu überbauenden Flächen vorliegen und keine größeren Erdbewegungen vorgesehen sind, dürften sich geophysikalische Untersuchungen erübrigen (keine Unterkellerung des Neubaus geplant). Gleiches gilt für die „erheblichen mechanischen Belastungen“, die nicht vorgesehen sind. Dennoch ist der Rohbauunternehmer vor Beginn der Rohbau- u. Erdarbeiten zu informieren, der KBD ggf. erneut einzuschalten. 13. N.V. Rotterdam – Rijn Pijpleiding Maatschappij Abt. Wegerecht Postbus 490 NL 3190 AK Hoogvliet Schreiben vom 28.05.2010 Im Planungsbereich sind keine Leitungen der RRP betroffen. Bei evt. Ausgleichsmaßnahmen soll erneut Kontakt aufgenommen werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 14. Gasversorgungsges. mbH Rhein – Erft c/o Netzmanagement Max – Planck – Str. 11 50354 Hürth Schreiben vom 31.05.2010 Langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen der GVG GmbH liegen für den Planungsbereich nicht vor. Die GVG kann den Helmeshof “jederzeit mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgen“. Schreiben vom 09.06.2010 Für den Bereich des B – Plans liegen keine konkreten Planungen des Bachverbandes vor. Er weist jedoch darauf hin, dass in 3mAbstand zur Böschungsoberkante des Baches nur standortgerechte Anpflanzungen erfolgen dürfen; der ordnungsgemäße Abfluss des Baches ist zu gewährleisten. Gegen die geplante Fußgängerbrücke über den Bach bestehen keine Bedenken (wasserrechtl. Erlaubnis erforderlich). Der Zugang zum Bach ist den Behörden zu ermöglichen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen; Die Versorgung der Wohnanlage mit Erdgas wird in der Objektplanungsphase geprüft. 15. Palmersdorfer Bachverband Rathaus 50319 Brühl Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Anregungen / Forderungen aufgenommen. Die Forderung bezüglich der Neuanpflanzungen in 3m-Abstand zum Bach wird durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt. 16. Stadt Wesseling Der Bürgermeister Fachbereich 60/ Untere Denkmalbehörde 50387 Wesseling Schreiben vom 16.06.2010 Durch die Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) werden denkmalschutzrechtliche Belange nicht berührt. 17. Rhein-Erft-Kreis Der Landrat 61-2 Amt für Kreisplanung und Naturschutz 50124 Bergheim Schreiben vom 16.06.2010 Naturschutz und Landschaftspflege Die Bauleitpläne liegen im Bereich des Landschaftsplanes 8 „Rheinterrassen“, der für diesen Bereich das Entwicklungsziel 8 mit dem Ziel der Anreicherung, Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume darstellt und diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet (LSG 2.2-32) „Hagenhof“ festsetzt. Der Rhein-Erft-Kreis widerspricht deshalb dem als Parkplatzfläche vorgesehenen Teil der FNPÄnderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 29 Abs. 4 LG NRW. Dem Kreistag werde jedoch vorgeschlagen, der vorgesehenen Änderung des FNP nicht zu widersprechen. Wenn der Beschluss entsprechend gefasst werde, habe dies zur Folge, dass der Landschaftsschutz außer Kraft trete, wenn der aus dem FNP entwickelte B-Plan rechtskräftig werde. Weiterhin merkt der Rhein-Erft-Kreis an, dass die als LSG geschützte Fläche ein Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die dem Landschaftsplan widersprechenden Bereiche der FNPÄnderung und des Bebauungsplanes sollen aus dem Landschaftsschutz entlassen werden. Zum Ausgleich der vorgenommenen Eingriffe bleibt entlang des Palmersdorfer Baches auf der Südseite ein ca. 12m breiter Grünstreifen und auf der Nordseite ein 2-5m breiter Grünstreifen als durchgehende Bachaue erhalten, auf denen Renaturierungsmaßnahmen stattfinden. Der vorgesehene Gehölzstreifen südlich des Palmersdorfer Baches wird auf Vorschlag des Kreises auf 12m verbreitert. Dies wird Trittsteinbiotop zwischen dem nördlichen LSG und dem südlich der Hauptstraße gelegenen Park darstelle. Für die Leitlinienfunktion des Palmersdorfer Baches sei eine wirksame Anpflanzung entlang des Baches erforderlich. Aufgrund der Anlage des Parkplatzes verringere sich der wertvolle Lebensraum am Bach. Daher sei es erforderlich, einen Gehölzstreifen am Bach auf einer Breite von ca. 12m anzulegen. Am Nordufer des Palmersdorfer Baches wird angeregt, an der Grenze zu den Hausgärten das Ufergehölz mit Nachpflanzungen einheimischer Gehölze zu ergänzen. in den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend festgelegt. Der Anregung des Kreises wird gefolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte die Gemeinden verpflichtet seien, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen ausreichend rechtlich abzusichern. Die zur Kompensation vorgesehenen Anpflanzungen/ Grünflächen seien deshalb durch einen städtebaulichen Vertrag zu sichern. Die zur Kompensation vorgesehenen Anpflanzungen/ Grünflächen werden in den Festsetzungen und im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt und damit ausreichend rechtlich abgesichert. Der Durchführungsvertrag wird gem. § 12 BauGB noch vor Satzungsbeschluss geschlossen. Weiterhin sei sicherzustellen, dass die Kompensationsfläche am Bach vor Überfahren und „wildem“ Parken geschützt werde, z.B. durch Poller, was im städtebaulichen Vertrag geregelt werden solle. Ein Überfahren der Kompensationsfläche wird durch geeignete bauliche Maßnahmen verhindert; in den Durchführungsvertrag wird eine entsprechende Regelung aufgenommen. Im Bebauungsplan wird ebenfalls auch am Nordufer des Palmersdorfer Baches textlich und zeichnerisch festgesetzt, dass das Ufergehölz in einem 2-5m breiten Streifen mit Nachpflanzungen einheimischer Gehölze zu ergänzen ist. Der Anregung des Kreises wird somit gefolgt. Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Das Gebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone. Der Kreis weist darauf hin, dass vor Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in den Palmersdorfer Bach und dem Bau einer Brücke eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises zu beantragen sei. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden dann die entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnisse bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Da das Gebiet in einem Bereich mit besonders schutzwürdigen Böden liege, ist die Minimierung der Versiegelung beim Bau von Stellplätzen und Wegen anzustreben und bei nicht vermeidbaren Versiegelungen versickerungsfähige Materialien einzusetzen, sowie den Wiedereinbau des Oberbodens bei der Umsetzung der Planung festzusetzen. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Weiterhin ist in den textlichen Festsetzungen festgelegt, dass die privaten Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze mit wasserdurchlässigen (versickerungsaktiven) Materialien zu befestigen sind. Aus abfallwirtschaftlicher Sicht hat der Kreis keine Bedenken gegen die Änderung, es seien keine Altlasten bekannt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.