Daten
Kommune
Wesseling
Größe
17 kB
Datum
07.07.2010
Erstellt
22.06.10, 15:06
Aktualisiert
22.06.10, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WESSELING
Stand: 18. Juni 2010
53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Helmeshof“ und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/115 „Helmeshof“ in
Wesseling – Berzdorf
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
LISTE 1: ANREGUNGEN DER ÖFFENTLICHKEIT
Schriftlich eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Bürger
1. Ingmar Schurz
Zusammenfassung der Bürgerstellungnahmen
Email vom 13.05.2010
Herr Schurz äußert Bedenken wegen möglicher Einsprüche der späteren Anwohner des
Helmeshof gegen das Glockengeläut der benachbarten Kirche „Schmerzhafte Mutter“
Stellungnahme der Verwaltung/Abwägungsvorschläge
Zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser generellen Problematik sagen übereinstimmend aus, dass Geräuschimmissionen durch
liturgisches Glockengeläut der Kirchen regelmäßig keine erheblichen
Belästigungen, sondern zumutbare, sozialadäquate Einrichtungen darstellen, die in Wohngebieten typischerweise auftreten (BVerwG, Beschluss vom 02.09.1996 – 4B 152/96 sowie BVerwG, Urteil vom
07.10.1983 – 7 C 44/81)
Die Anregung wird insoweit aufgenommen, als dass mögliche Schallimmissionen auf die Wohngebäude aus dem Kirchengeläut im Zuge
der generellen Schallschutzprüfung im Rahmen der Objektplanung
durch einen Schallschutzsachverständigen zu prüfen sind und ggf. zu
erhöhtem passivem Schallschutz an den Gebäuden führen.
Im B – Plan wird als Hinweis aufgenommen:
„Es wird darauf hingewiesen, dass sich unmittelbar angrenzend an das
Plangebiet die Kirche „Schmerzhafte Mutter“ befindet, deren Glockengeläut Geräuscheinwirkungen im Plangebiet verursacht“
Bürgeranregungen aus der Infomobil-Veranstaltung (01.06.2010)
Zusammenfassung der Bürgerstellungnahmen
2. Bei der geplanten Parkierungssituation wurde vereinzelt
die Anlage von Parkplätzen zwischen der Hagenstraße
und dem Palmersdorfer Bach kritisiert (Straße zu schmal,
Kreuzung Hagenstr./ Hauptstr. schlecht einsehbar u.ä.).
Außerdem könnten die umliegenden Straßen ggf. durch
die späteren Bewohner zugeparkt werden.
3. Ein Bürger äußerte den Wunsch, den großen Kastanienbaum vor dem Helmeshof zu fällen, da dieser sein Grundstück und seine Dachrinne verschmutze.
Stellungnahme der Verwaltung/Abwägungsvorschläge
Die Hagenstraße ist für die Aufnahme weiterer 24 PKW am geplanten Standort ausreichend dimensioniert.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht zudem die Neuanlage eines
1,60m breiten Bürgersteiges (auf dem Grundstück der Vorhabenträgerin) vor.
Die Stellplatz-Deckung der künftigen Wohnanlage wurde mit 1,5 Stellplätzen
pro Wohneinheit ausreichend bemessen, so dass es voraussichtlich nicht zu
einer Mehrbelastung der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum kommen
wird.
Der Kastanienbaum prägt das historische Bild des Hofes und des Ortskerns
von Berzdorf und ist deshalb zu erhalten.
Der Anregung wird somit nicht gefolgt.
4. Es wurden Bedenken geäußert bezüglich des Glockengeläutes der angrenzenden Kirche und einer damit möglicherweise einhergehenden Geräuschbelästigung für die
späteren Bewohner.
Vgl. hierzu auch die Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschlag
zu Punkt 1 der Anregungen der Öffentlichkeit (schriftlich eingegangene Stellungnahmen) vom 13.05.2010.
Die Anregung wird insoweit aufgenommen, als dass mögliche Schallimmissionen auf die Wohngebäude aus dem Kirchengeläut im Zuge der generellen
Schallschutzprüfung im Rahmen der Objektplanung durch einen Schallschutzsachverständigen zu prüfen sind und ggf. zu erhöhtem passivem
Schallschutz an den Gebäuden führen.
Im B – Plan wird als Hinweis aufgenommen:
„Es wird darauf hingewiesen, dass sich unmittelbar angrenzend an das Plangebiet die Kirche „Schmerzhafte Mutter“ befindet, deren Glockengeläut Geräuscheinwirkungen im Plangebiet verursacht.“
Stellungnahmen aus der Bürgerinformation (08.06.2010)
Bürger
5. Frau Rösser,
Berzdorf
Zusammenfassung der Bürgerstellungnahmen
Die Bürgerin kritisiert die Planung von Stellplätzen
an der Hagenstraße, da dies eine ruhige Straße sei
und zu viel Lärm entstehen würde.
Zudem würden die Stellplätze an der Hauptstraße
den öffentlichen Gehweg künftig teilweise blockieren.
6. Frau Merfert
Berzdorf,
Hauptstr.
Als Anwohnerin möchte Frau Merfert wissen, wie
lange die Bauzeit der Baumaßnahmen währt.
Außerdem verweist sie darauf, dass der südöstliche
Stalltrakt Fensteröffnungen gegenüber ihrem Anwesen besitzt.
Stellungnahme der Verwaltung/Abwägungsvorschläge
Die Verkehrssituation an der Hagenstraße wird deutlich dadurch verbessert, dass auf dem Planungsgrundstück ein
neuer Bürgersteig in der Breite von 1,60m angelegt wird.
Die vorgesehene Parkierung von ca. 24 Stellplätzen bringt
keinen nennenswerten zusätzlichen Verkehr auf die Hagenstraße.
Die Planung sieht zudem eine stärkere Begrünung sowie
Neupflanzung mit 10 lebensraumtypischen Bäumen 1. oder
2. Ordnung vor.
Die geplanten 5 Stellplätze an der Hauptstraße werden ausnahmslos auf eigenem Grundstück angelegt; eine Beeinträchtigung oder Verengung des Gehweges wird nicht stattfinden.
Die reine Bauzeit von 12-14 Monaten entspricht in etwa der
von Neubauten. Die Baumaßnahme wird so weit wie möglich vom eigenen Grundstück aus durchgeführt, so dass die
Beeinträchtigung der Nachbarschaft gering bleiben dürfte.
Die Fensteröffnungen an der Nachbargrenze werden im Zuge der Objektplanung von einem Brandschutzsachverständigen bewertet und daraufhin mit geeigneten Maßnahmen
versehen.