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Mitteilungsvorlage (Beschilderung für das Schwimmbad "Monte Mare")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
08.09.10, 18:03
Aktualisiert
08.09.10, 18:03
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8145/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 36 12 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Betreff: Beschilderung für das Schwimmbad "Monte Mare" Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Die FDP-Fraktion hatte den Antrag gestellt, ein Beschilderungskonzept zur besseren Erreichbarkeit des Wellnessbades „Monte Mare“ zu erstellen. Ein entsprechender Antrag ist mit Schreiben vom 11. Juni 2010 an den Rhein-Erft-Kreis als zuständige Anordnungsbehörde gestellt worden. Von dort wurde auch die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW eingeholt, da am Kreisverkehr Albert-Schweitzer-Straße und auf der L 279/ L 213 dessen Zuständigkeit gegeben ist. Sowohl der Landesbetrieb Straßenbau als auch der Rhein-Erft-Kreis haben eine Beschilderung mit dem Firmenlogo und dem Firmenschriftzug Monte Mare abgelehnt. Der Auffassung, dass Pendler und Autofahrer das Bad nicht erreichen könnten, kann von dort nicht gefolgt werden, da sowohl von der Autobahnabfahrt der A 61 auf der L 279 als auch vom Sany-Kreisel auf der L 116/213 eine Ausschilderung mit den genormten Piktogrammen „Hallenbad“ erfolgt ist. Lediglich eine Beschilderung mit nichtamtlichen Hinweisen, sog. aufgelöste Tabellenwegweiser, mit weißer Schrift auf grünem Hintergrund, können an der T-Einmündung der L 279 auf die K 36 und ggfls. an der Ausfahrt des Kreisverkehrs zum Monte-Mare-Parkplatz aufgestellt werden. Hierüber sind dann entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen. Die Firma Monte Mare ist über den Sachverhalt informiert. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 20. August 2010 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-145/2010 Seite 2