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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 283/2004
25.02.2004
Az.: 40/252 -31/1
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
09.03.2004
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
10.03.2004
Kreisausschuss
17.03.2004
Kreistag
31.03.2004
Renovierung der Toilettenanlagen im Thomas-Eßer-Berufskolleg
Sachbearbeiter/in: Herr Ney
Tel.: 15 535
Abt.: 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt dem Konzept zur Vermeidung von Vandalismus auf den Toiletten im ThomasEßer-Berufskolleg zu und beschließt, zunächst nur die Innentoiletten einschließlich Einzelurinalen
und kompletter Verfliesung zu renovieren. Die Gesamtkosten betragen rd. 111.000,- EUR. Der
Mehrbedarf von 5.000,- EUR ist überplanmäßig bereitzustellen.
Die Renovierung der Außentoiletten erfolgt in 2005. Über die Ausführung ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit den Innentoiletten dann zu entscheiden.
Seite - 2 -
Begründung:
I. Allgemeines
Das Schulgebäude wurde im August 1979 bezogen und ist nun mittlerweile fast 25 Jahre in Betrieb. Der momentane desolate Zustand der Toiletten ist das Ergebnis langjähriger schleichender
Zerstörungen und Beschädigungen. Grundlegende Renovierungen wurden aus finanziellen Gründen immer wieder zu Gunsten anderer – dringenderer – baulicher Maßnahmen zurückgestellt.
Nunmehr sind im Doppelhaushalt 2003/2004 Mittel für die Instandsetzung der Toilettenanlagen
des Thomas-Eßer-Berufskollegs in Höhe von 106.000 EUR veranschlagt.
Unabhängig hiervon führte der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur in seiner Sitzung am
18.06.2003 (TOP 7) Klage über den Zustand der Toilettenanlagen im Thomas-Eßer-Berufskolleg.
Er bat Schulleitung und Verwaltung um geeignete Vorschläge, wie künftig Beschädigungen der
Toilettenanlagen durch Schüler Einhalt geboten werden kann.
Eine intensive Beschäftigung mit der Thematik hat ergeben, dass in der heutigen Zeit das Problem
der Zerstörungen, Beschädigungen und übermäßigen Verschmutzungen von Schülertoiletten sich
nicht auf das Thomas-Eßer-Berufskolleg beschränkt. Der am Thomas-Eßer-Berufskolleg festgestellte Zustand ist kein Einzelfall, sondern mittlerweile bundesweit anzutreffen. So teilt der Bildungsserver NRW am 30.07.2003 mit: „Bundesweit kennen die meisten Schulträger das Problem
der zerstörten und verschmutzten Toilettenräume.“ Einige Schulträger begegnen diesem Problem,
indem sie die Toiletten an Dritte zur Bewirtschaftung übertragen.
Der Vandalismus in den Schülertoiletten des Städt. Realschulzentrums in Euskirchen war im Februar d. J. Thema der Tagespresse. Auch in diesen Schulen wurden die Toiletten durch Vandalismus stark beschädigt.
II. Vorgehensweise
In einem intensiven Meinungsaustausch zwischen Schule und Verwaltung wurden Möglichkeiten
und Erfordernisse ausgelotet. Am 12.11.2003 befasste sich die Schulkonferenz mit der Problematik. Sie entschied sich einstimmig für eine Fremdbewirtschaftung der Toiletten.
Da sich der Vorschlag der Schulkonferenz, den Zustand der Toiletten in den Griff zu bekommen,
einzig auf die Möglichkeit der Toilettenbewirtschaftung konzentriert, kann dieser Vorschlag ohne
die Prüfung möglicher Alternativen nicht akzeptiert werden. Es wird vielmehr erwartet, dass a l l e
in der Schule Tätigen, also Schüler, Lehrer und Hausmeister brauchbare Initiativen und Vorschläge entwickeln und sich an deren Umsetzung aktiv beteiligen.
Darüber hinaus teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass die Erhebung von Benutzungsgebühren
für Schülertoiletten grundsätzlich nicht statthaft ist. Nur wenn der Schülerschaft eine ausreichende
Anzahl kostenloser Toiletten zur Verfügung steht, kann für einen Teil der Toiletten eine Benutzungsgebühr erhoben werden.
Unter dieser Prämisse wurde die Schule gebeten, ein brauchbares Konzept zu entwickeln, das
auch andere Alternativen berücksichtigt. Die Vorschläge der Schule und der Verwaltung wurden
mit einer Kommission, die aus Mitgliedern der Schulkonferenz (Vertreter der Lehrer, Eltern und
Schüler) bestand, diskutiert. Die Schulleitung legt mit Schreiben vom 09.02.2004 das von der
Kommission erarbeitete Konzept vor (Anlagen 1 und 2).
III. Stellungnahme der Verwaltung
Im Haushaltsplan 2003 sind für die Instandsetzung der Innen- und Außentoiletten (Innentoiletten =
neben der Cafeteria, Außentoiletten = zwischen Hauptgebäude und Trakt C) insgesamt 106.000
EUR veranschlagt. Damit dieser Betrag sinnvoll eingesetzt wird, war von Verwaltung und Schulleitung zunächst ein Konzept zu erarbeiten, das die Gewähr dafür bietet, die Beschädigungen und
Zerstörungen der Schülertoiletten weitestgehend zu verhindern. Das Konzept liegt nunmehr vor.
Seite - 3 Schule und Schülermitverwaltung wirken darauf hin, dass die Benutzung der Toiletten in der Unterrichtszeit die absolute Ausnahme bildet. Das Verlassen des Unterrichts durch Schüler/innen ist
durch die Lehrkräfte restriktiv zu handhaben. Zur Bestärkung dieser Maßnahme werden die Innentoiletten nur in den Pausen geöffnet.
Die Außentoiletten sind schultäglich ab 7:30 Uhr während der gesamten Unterrichtszeit geöffnet.
Dies ist vor allem für die Schüler/innen von Bedeutung, deren Unterrichtsbeginn oder –ende nicht
mit einer Pause zusammenfällt. Auch wenn im Normalfall das Aufsuchen der Toilette während der
Unterrichtszeit entbehrlich sein sollte (nach zwei Unterrichtsstunden ist eine zwanzigminütige Pause) wird es immer nachvollziehbare Fälle geben, die den Toilettenbesuch zwingend erforderlich
machen. Außerdem wird durch die Öffnung der Außentoiletten der sonst durch eine Schlüsselausleihe zusätzlich entstehende Verwaltungsaufwand wesentlich reduziert.
Darüber hinaus sollte noch einem anderen Aspekt Beachtung geschenkt werden: Die Schule hat
nach allgemeinen pädagogischen Grundsätzen auch die Aufgabe, neben der Wissensvermittlung
die jungen Menschen auf dem Weg zum mündigen Bürger zu begleiten und entsprechend zu führen. Hierzu gehört auch, ihnen Vertrauen entgegen zu bringen. Vertrauen wiederum bedeutet, ihnen zuzutrauen, bestimmte Situationen zu meistern. Dieser pädagogischen Grundhaltung sollte
strikten Verboten der Vorzug gegeben werden. Auch aus diesem Grund sollten die Außentoiletten
während der Unterrichtszeit geöffnet bleiben.
Die Hausmeister sind angewiesen, die Toiletten mindestens viermal pro Tag unvermutet und zu
unterschiedlichen Zeiten zu kontrollieren. Hierdurch soll erreicht werden, dass potentielle Täter/innen von ihrem Vorhaben abgehalten werden. Gleichzeitig sind die Hausmeister beauftragt,
für die unverzügliche Behebung entstandener Schäden Sorge zu tragen. Nur bei konsequenter
Beachtung dieser Vorgaben ist ein Erfolg im Kampf gegen den Vandalismus möglich.
Das Thema Toiletten wird die Schule noch länger beschäftigen. Mit der Renovierung allein ist es
sicher nicht getan. Vielmehr ist eine ständige kritische Beobachtung der jetzt getroffenen Maßnahmen notwendig. Gegebenenfalls werden die heutigen Überlegungen zu ergänzen sein.
IV. Umsetzen des Konzepts
Im Haushaltsplan 2003 waren für die Instandsetzung der Innen- und Außentoiletten (jeweils für
Jungen und Mädchen) insgesamt 106.000 EUR veranschlagt. Folgende Maßnahmen sollten hiermit finanziert werden:
Erneuerung der WC-Trennwände
Erneuerung der WC-Anlagen
Ausbesserung der Fliesen
Instandsetzung der Waschbecken
Erneuerung der Paneeldecke
Erneuerung der Paneelleuchten
Fliesen der Objektträger.
Diese Maßnahmen beinhalten nur die notdürftigsten Ausbesserungen. Die Kosten teilen sich auf
die einzelnen Toilettenbereiche wie folgt auf:
Innentoiletten
Außentoiletten
Gesamt
64.000 EUR
42.000 EUR
106.000 EUR
Der Betrag steht als Haushaltsausgaberest zur Verfügung.
Mit Schreiben vom 28.01.2004 (Anlage 3) beantragt der Leiter des Thomas-Eßer-Berufskollegs,
die Reihenurinale durch Einzelurinale zu ersetzen. Die Reihenurinale wurden mehrfach instandgesetzt, zuletzt im Juni 2003, jedoch ohne Erfolg. Weil Spülung und Abläufe nicht mehr in Takt sind,
kommt es in den Toiletten immer wieder zu erheblichen Geruchsbelästigungen. Ausschlaggebend
dafür ist die häufige Verstopfung der Abwasserleitung bzw. die nicht ausreichende Spülung der
Anlage. Die Urinalrinnen wurden bisher aus Kostengründen jeweils nur notdürftig instandgesetzt.
Bei weiterem Bestand müssten sie generalüberholt werden.
Seite - 4 Um eine Geruchsbelästigung einzuschränken, muss die Spülanlage in kurzen Zeitabständen regelmäßig spülen. Dies führt, wie bereits im Berufskolleg Kall festgestellt, zu erheblichem Wasserverbrauch. Eine völlige Beseitigung der Gerüche ist dennoch nicht zu gewährleisten. Die Urinalrinnen sind nicht mehr zeitgemäß und unwirtschaftlich. Die Ausstattung mit Urinalbecken sinnvoller
und wirtschaftlicher.
Bei Demontage der Urinalrinnen müssen größere Bereiche der Bodenfliesen entfernt und beigearbeitet sowie – bedingt durch die erforderlichen Vorsatzschalen - ca. 35% der Wandfliesen erneuert werden. Ein Ausbessern der beschädigten Wand- und Bodenfliesen ist zwar mit ähnlichen Fliesen möglich (Alter ca. 25 Jahre), würde aber zu den neuen Wandflächen optisch keine Einheit
ergeben.
Zur Wahrung eines einheitlichen Erscheinungsbildes wird vorgeschlagen, die gesamten Fliesen zu
erneuern und nicht teilweise auszutauschen, um sich nicht nachher bei dem ohnehin großen Umfang der Sanierung den Vorwurf der Flickschusterei auszusetzen. Um das Erscheinungsbild gleich
zu halten, sollten auch in den Mädchentoiletten die Fliesen der Jungentoiletten angepasst und
ebenfalls erneuert werden.
Eine durch die Geruchsbelästigung von vornherein unhygienische Toilette wird von den Schülern
mit Sicherheit nicht angenommen und dann auch nicht so pfleglich behandelt wie eine saubere,
hygienische Toilette. Sollten die Toiletten renoviert werden, ohne den Grund für die massive Geruchsbelästigung zu beseitigen, wird sich der derzeitige Zustand der Toiletten in kurzer Zeit wieder
einstellen.
In dem veranschlagten Betrag von 106.000 EUR sind der Ersatz der Reihenurinale durch Einzelurinale und die hierdurch begründeten zusätzlichen baulichen Maßnahmen, z. B. Fliesenarbeiten
nicht enthalten.
Bei der Renovierung der Toilettenanlagen entstehen folgende Kosten:
Innentoiletten
1.
Außentoiletten
Gesamt
Grundsanierung *1)
(Jungen- u. Mädchentoiletten)
64.000
Zusätzlich:
Jungentoilette
Einbau Einzelurinale einschl.
notwendigem Fliesen
(Fliesen des aufgebrochenen
Bodens und der Installationswand)
23.000
21.000
44.000
3. Darüber hinausgehende Fliesenarbeiten
3.1 Jungentoilette
Fliesen des restlichen Bodens
4.500
2.500
7.000
3.2 Jungentoilette
Fliesen der übrigen Wände
6.500
13.000
11.000
83.000
24.000
194.000
2.
3.3 Mädchentoilette
Fliesen – komplett –
(Anpassung an die Jungentoilette)
gesamt
Ausstattung (Edelstahl) *2)
6.500
13.000
111.000
55.500
166.500
42.000
106.000
34.500
117.500
90.000
284.000
Im Interesse einer vernünftigen Renovierung mit einer langfristigen Wirkung wird unter gleichzeitiger Berücksichtigung der finanziellen Zwänge folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:
a) In 2004 werden die Innentoiletten wie folgt renoviert:
Seite - 5 Grundsanierung
Einbau der Einzelurinale
Fliesen des restlichen Bodens
Fliesen der übrigen Wände
Fliesen der Mädchentoilette
Voraussichtliche Gesamtkosten
64.000 EUR
23.000 EUR
4.500 EUR
6.500 EUR
13.000 EUR
111.000 EUR
b) Der Mehrbedarf von 5.000,- EUR ist überplanmäßig bereitzustellen.
c) Die Renovierung der Außentoiletten erfolgt in 2005. Über die Ausführung ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit den Innentoiletten dann zu entscheiden.
*1)
Erneuerung der WC-Trennwände
Erneuerung der WC-Anlagen
Ausbesserung der Fliesen
Instandsetzung der Waschbecken
Erneuerung der Paneeldecke
Erneuerung der Paneelleuchten
Fliesen der Objektträger
*2)
Bei Einbau einer sogen. vandalensicheren Ausstattung (die Sanitärobjekte sind aus Edelstahl und bieten durch die
Art und Weise ihrer Beschaffenheit und des Einbaus nahezu keine Angriffsfläche für eine mutwillige Zerstörung oder Beschädigung) entstehen die ausgewiesenen Mehrausgaben.
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Poth
Allgemeiner Vertreter des Landrats
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)