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Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
09.02.15, 13:33
Aktualisiert
09.02.15, 13:33
Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung))

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Stadt Jülich Jülich, 9. Februar 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 04.12.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 17. 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) (Vorlagen-Nr.459/2014) StV Trzolek beantragt das Wein- und das Bierfest in der Satzung einzeln mit den entsprechenden Gebühren aufzuführen. Über den Antrag wird sodann abgestimmt. Beschluss: Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 16 Das Wein- und das Bierfest werden in der Marktstandsgebührenordnung mit den entsprechenden Gebühren einzeln aufgeführt. StVe Esser-Faber beantragt der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, wie sich die städtischen Gebühren für die Marktbeschicker im Vergleich zu anderen benachbarten Kommunen verhalten. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Verwaltung überprüft die Höhe der städtischen Gebühren für die Marktbeschicker im Vergleich zu anderen benachbarten Kommunen. Über die Marktstandsgebührensatzung mit den v.g. Ergänzungen wird sodann abgestimmt. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) wird mit den o.g. Ergänzungen wie folgt erlassen: „Folgt 3. Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung in der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“