Daten
Kommune
Jülich
Größe
101 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
09.02.15, 13:33
Aktualisiert
09.02.15, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 9. Februar 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 04.12.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.1
Anfrage Nr. 10/2014 der JÜL-Fraktion vom 15.11.2014 zur Kostensituation der
Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf
(Vorlagen-Nr.495/2014)
Anfrage:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und des Rates,
wir bitten um Beantwortung der nachstehenden Fragen in der nächsten Stadtratssitzung.
Aufgrund des Umfangs der Anfrage reicht uns eine schriftliche Beantwortung zur
Sitzung.
1.
Wie viele Kinder sind aktuell in den jeweiligen Schwimmgruppen der einzelnen
Grundschulen und wo findet der Schwimmunterricht statt?
2.
Wie viele Kinder waren bis zur Stilllegung in den jeweiligen Schwimmgruppen der
einzelnen Grundschulen und wo fand/findet der Schwimmunterricht danach statt?
3.
Wie viele Kinder benutzten bis zur Stilllegung eines der Lehrschwimmbecken in
Koslar oder Welldorf?
4.
Ist es richtig, dass eine Schülerbeförderung zu einem alternativen Standort
(Hallenbad Jülich, Linnich, Titz) 90 Euro pro Fahrt kostet (Hin- und Rückfahrt)?
5.
Falls Nein unter Frage 4 bitten wir um korrekte Kostenangabe
6. Ist es richtig,
a.
dass solche Zusatzfahrten für diesen Preis nur in den sogenannten Leer/Standzeiten
der Busse möglich sind?
b.
dass Fahrten zu Zeiten der üblichen täglichen Regelbeförderungszeiten zu
Mehrkosten führen?
c.
Für den Fall b. bitten wir bei „Ja“ um Mitteilung der anfallenden Fahrkosten.
7.
Ist es richtig,
a. dass laut Schwimmerlass maximal 15 Kinder mit einer Lehrkraft im Wasser
unterrichtet werden dürfen, wenn mindestens ein Kind der Klassengruppe
Nichtschwimmer ist?
b. dass in einem solchen Fall a. eine zusätzliche Aufsichtsperson mit Nachweis der
Rettungsfähigkeit anwesend sein muss?
c. falls „Nein“ (bei a und / oder b) bitten wir um Erläuterung des Schwimmerlasses
und der in den Jülicher Grundschulen angewandten Regelung.
8.
Welche Freizeitgruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der
beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a. Die Bezeichnung der Gruppe
b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente
c. die Wochentage
d. die Teilnehmerzahlen
e. die gezahlten Nutzungsentgelte
9.
Welche VHS-Kurse/Gruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung
der beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a. Die Bezeichnung der Gruppe
b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die
c. die Wochentage
d. die Teilnehmerzahlen
e. die gezahlten Nutzungsentgelte
10. Welche Kindergartengruppen haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung
der beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.12.2014
Seite 2
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a. Die Bezeichnung der Gruppe
b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage
c. die Wochentage
d. die Teilnehmerzahlen
e. die gezahlten Nutzungsentgelte
11. Welche Gruppen der OGS haben im letzten Jahr vor der Stilllegung/Schließung der
beiden Bäder dort Schwimmzeiten in Anspruch genommen?
Mindestens erwarten wir als Antwort hier:
a. Die Bezeichnung der Gruppe
b. die tatsächlichen (Jahres)-Stundenkontigente die Wochentage
c. die Wochentage
d. die Teilnehmerzahlen
e. die gezahlten Nutzungsentgelte
12. Wir bitten bei allen Antworten zu Fragen 8 – 11 auch die Kosten der internen
Verrechnungen innerhalb der unterschiedlichen Ämter/Einrichtungen aufzuführen (so
z.B. zwischen Schulamt und VHS).
13. Wir bitten bei allen Antworten zu Fragen 8 – 11 auch die Kosten der internen
Verrechnungen innerhalb der unterschiedlichen Ämter/Einrichtungen aufzuführen (so
z.B. zwischen Schulamt und VHS).
14. Welche einmaligen und welche jährlichen Kosten müssen für die Stilllegung der
Bäder und Gebäude zukünftig aufgewandt werden?
15. Was passiert mit der ungenützten Gebäudesubstanz? Was passiert bei möglichen
Gebäudeschäden? Können bzw. müssen die Gebäude mittelfristig gesichert oder gar
abgerissen werden?
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.12.2014
Seite 3
Antwort der Verwaltung:
Siehe Anlage 1
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.12.2014
Seite 4